19.02.2021

COVID-19: Umsatzersatz nun auch für indirekt betroffene Unternehmen

Die Steuerexperten Katharina Geweßler & Christoph Puchner von Ecovis erläutern in einem Fachbeitrag für den brutkasten alles rund um den „Lockdown-Umsatzersatz II“.
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Umsatzersatz - Steuern in der Homeoffice-Regelung - Ecovis-Experten zur Verlängerung von Ausfallsbonus , Verlustersatz und Härtefallfonds
(c) Ecovis: Katharina Geweßler & Christoph Puchner

Bislang war eine Inanspruchnahme des Lockdown-Umsatzersatz nur für jene Unternehmen möglich, die direkt von den coronabedingten Schließungen im November und/oder Dezember betroffen waren. Auf Basis der kürzlich veröffentlichten Verordnung können nun auch indirekt betroffene Unternehmen, die zwar selbst nicht schließen mussten aber indirekt betroffen waren, einen „Lockdown-Umsatzersatz II“ beantragen. Die Beantragung ist seit 16. Februar 2021. Nachfolgend sind die wesentlichen Aspekte zusammengefasst:

1. | Begünstigte Unternehmen und indirekte Betroffenheit

a.) | Wer ist begünstigtes Unternehmen?

Ein Lockdown-Umsatzersatz II darf nur an Unternehmen gewährt werden, die einen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich und hier eine operative betriebliche Tätigkeit ausführen, wobei die Rechtsform unerheblich ist. Weiters muss das Unternehmen indirekt erheblich von den Lockdown-Maßnahmen im November und/oder Dezember betroffen sein und einen Umsatzausfall von mehr als 40% pro Betrachtungszeitraum (November oder Dezember 2020) bezogen auf den Vergleichszeitraum 2019 vorweisen.

Ausschlussgründe sind unter anderem:

  • Neu gegründete Unternehmen, die vor dem 1.12.2020 keine Umsätze erzielt haben.
  • abgabenrechtlicher Missbrauch in den letzten 3 Jahren mit mind. TEUR 100
  • Bemessungsgrundlagenänderung pro Jahr
  • aggressive Steuerplanung in den letzten 5 Jahren von mehr als TEUR 100
  • Sitz oder Niederlassung in einem Staat der EU-Liste der nicht kooperativen Länder
  • rechtskräftige vorsätzlich Finanzstrafe oder Verbandsgeldbuße von mehr als TEUR 10
  • Dienstgeber-Kündigungen ab 16.2.2021 für die Dauer der Tage des individuellen Betrachtungszeitraumes (unschädlich sind Beendigung durch Zeitablauf, einvernehmliche Auflösung, Dienstnehmer-Kündigung, Entlassung, vorzeitiger Austritt des Dienstnehmers sowie Auflösung während der Probezeit)

Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) können einen verminderten Lockdown-Umsatzersatz II in Anspruch nehmen (allgemeiner Höchstbetrag EUR 200.000). Dies gilt jedoch nicht für Klein- oder Kleinstunternehmen gemäß der europäischen KMU-Definition (Vollzeitbeschäftigte < 50 und Jahresumsatz bzw Bilanzsumme ≤ EUR 10 Mio), sofern sie nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind und weder Rettungsbeihilfen noch Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben.

b.) | Wer ist indirekt erheblich betroffen?

Indirekt erheblich betroffen sind Unternehmen, wenn sämtliche folgende Kriterien vorliegen:

  • der Antragsteller unmittelbar oder im Auftrag eines Dritten (zB Umsätze eines Künstlers, die er über eine Vermittlungsagentur erwirtschaftet) mindestens 50% der Umsätze im November und/oder Dezember 2019 (bei „Neugründern“ im Zeitraum vom Beginn des Monats der erstmaligen Umsatzerzielung bis zum 31.10.2020) von Unternehmen bezieht, die im November oder Dezember 2020 (bei unveränderter Tätigkeit zum Vorjahr) von den behördlichen Einschränkungen betroffen waren.
  • diese Umsätze sind einer betroffenen Branche zuzuordnen (ein entsprechender Anhang 2 ist der Förderrichtlinie angeschlossen, woraus die Branchenkategorisierung anhand der ÖNACE- Klassifikation ersichtlich ist)
  • der Antragsteller ist im November 2020 oder Dezember 2020 in einer im Anhang 2 zur Förderrichtlinie angeführten Branche tätig, um unmittelbar oder im Auftrag von direkt betroffenen Unternehmen Umsätze zu erzielen

2. Ermittlung der Höhe des Lockdown-Umsatzersatz II

a.) Betrachtungszeiträume

Es gibt verschiedene Betrachtungszeiträume zwischen dem 1.11.2020 bis 31.12.2020, die ausgewählt werden können (bei einer mit 3.11.2020 beginnenden indirekten erheblichen Betroffenheit wird der 1.11. und 2.11.2020 mitgerechnet):

b.) Bemessungsgrundlage (Vergleichsumsatz)

Bemessungsgrundlage für den Lockdown-Umsatzersatz II ist der dem Vergleichszeitraum zu Grunde liegende begünstigte Vergleichsumsatz je Betrachtungszeitraum:

Aus dem Vergleichszeitraum ergibt sich der Vergleichsumsatz. Der Vergleichsumsatz ist grundsätzlich anhand der umsatzsteuerlichen Vorschriften aus der Umsatzsteuererklärung (Kennzahl 000) abzuleiten. In Ausnahmefällen (zB keine Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung, Umsätze aus Reiseleistungen/Differenzbesteuerung, Einbezug in eine umsatzsteuerliche Organschaft) sind die nach den Vorschriften des EStG/KStG ermittelten Umsatzerlöse heranziehen.

Der Vergleichsumsatz darf aber ausschließlich Umsätze aus einer operativen Tätigkeit berücksichtigen (zB durch den Verkauf von Grundstücken im Sinne eines umsatzsteuerlichen Hilfsgeschäfts und durchlaufende Umsätze sind auszuscheiden).

Sind Antragsteller nur zum Teil in indirekt erheblich betroffenen Branchen tätig, muss eine Aufteilung der Umsätze erfolgen. Die Umsatzaufteilung muss basierend auf Erfahrungswerten (insbesondere auch jene der Vergleichszeiträume) geschätzt und bei Antragstellung offengelegt werden (Prozentanteil).

Je nach individueller Betroffenheit hat sodann eine anteilige (tageweise) Ermittlung des Vergleichsumsatzes zu erfolgen (zB ein Unternehmen das von 7.12.2020 – 16.12.2020 [10 Tage] indirekt erheblich betroffen war, hat als Vergleichszeitraum Dezember 2019 heranzuziehen und die Umsätze sind durch 31 zu dividieren und mit 10 zu multiplizieren).

c.) Höhe der Ersatzrate

Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes II ergibt sich aus der Multiplikation des Vergleichsumsatzes und dem individuellen Prozentsatz (= Ersatzrate) für den Antragsteller. Der individuelle Prozentsatz der im Zuge des Lockdown-Umsatzersatz II von der Bemessungsgrundlage erstattet wird, ist abhängig von der Branche aus der der Antragsteller die begünstigten Umsätze überwiegend bezieht. Dabei gilt laut BMF die folgende Branchenklassifizierung:

Der Lockdown-Umsatzersatz II ist wie folgt gedeckelt:

  • Summe aus Lockdown-Umsatzersatz II und anteilig auf den jeweiligen Betrachtungszeitraum entfallenden abgerechneten Kurzarbeitsbeihilfen darf nicht den anteilig auf den Betrachtungszeitraum entfallenden Vergleichsumsatz übersteigen.
  • Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes II darf nicht die Höhe des anteilig auf den Betrachtungszeitraum entfallenden Umsatzausfalls übersteigen. 
  • Außerdem erfolgt eine absolute Deckelung mit EUR 800.000, abzüglich bereits erhaltene Corona-Beihilfen (zB aufrechte Haftungen im Ausmaß von 100% [nicht jedoch 90% oder 80%] für Kredite zur Bewältigung der COVID-19 Krise von aws/ÖHT, Fixkostenzuschuss 800.000 [nicht jedoch Fixkostenzuschuss Phase I], COVID-19-Zuwendungen von Bundesländern, Gemeinden oder regionalen Wirtschafts- und Tourismusfonds). Die Mindesthöhe beträgt EUR 1.500 bzw bei Vorliegen von 100% begünstigten Umsätze und einem Umsatzausfall von mindestens 80% EUR 2.300.

3. Zusammenspiel mit Fixkostenzuschuss 800.000, Verlustersatz und Ausfallbonus

Ein Lockdown-Umsatzersatz II für indirekt betroffene Unternehmen darf nur für Zeiträume gewährt werden, in denen der Antragsteller keinen Fixkostenzuschuss 800.000 oder Verlustersatz in Anspruch nimmt, außer der Betrag wird für die betroffenen Betrachtungszeiträume anteilig zurückgezahlt. Außerdem darf ein Lockdown-Umsatzersatz II nur gewährt werden, wenn für die Monate November und/oder Dezember 2020 kein Ausfallsbonus in Anspruch genommen wird.

4. Antragstellung und Auszahlung

Der Antrag kann ab 16. Februar 2021 bis 30. Juni 2021 über FinanzOnline gestellt werden, wobei mit einer Bearbeitungsdauer von ca 2 Wochen (in der Anfangsphase etwas länger) zu rechnen ist.

Die Einreichung des Antrags muss grundsätzlich durch einen bevollmächtigte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter erfolgen. In Ausnahmefällen kann der Antragsteller den Antrag selbst einbringen (voraussichtlicher Umsatzersatz übersteigt EUR 5.000 nicht, ausschließlich unmittelbar erzielte begünstigte Umsätze und der geschätzte Anteil der begünstigten Umsätze 2020 den tatsächlichen Anteil der begünstigten Umsätze im Vergleichszeitraum nicht übersteigt)

Dieser Gastbeitag wurde von Christoph Puchner, Steuerberater und Geschäftsführer, und Katharina Geweßler Steuerberater von ECOVIS Austria verfasst.


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„Diese fünf Jahre haben wir nicht“: Europas Kampf um Tempo und Verteidigungsfähigkeit

Wie steht es um Europas Defence-Branche und kann Europa in den entscheidenden Bereichen überhaupt noch gewinnen? Antonella Mei-Pochtler und Franz-Stefan Gady im Gespräch über Kapitalströme, bürokratische Hürden und die Notwendigkeit nationaler Führung.
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Von 24. August bis 4. September findet das European Forum Alpbach unter dem Jahresthema "How Europe Wins" statt. © Luiza Puiu / EFA

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


„How Europe Wins“ lautet heuer das Jahresthema des European Forum Alpbach. Gesucht werden die Antworten dort traditionell im Austausch über Generationen, Fachrichtungen und Grenzen hinweg. Genau das hat brutkasten zum Anlass genommen und zwei Perspektiven zusammengeführt, die im Security Committee des Forums aufeinandertreffen: Antonella Mei-Pochtler, Vizepräsidentin des Forums, ist internationale Beraterin, Investorin und Mitglied mehrerer Aufsichtsräte; davor leitete sie die Strategieeinheit im Bundeskanzleramt. Franz-Stefan Gady analysiert als Associate Fellow am International Institute for Strategic Studies moderne Kriegsführung, berät Unternehmen und stellt selbst Risikokapital bereit. Er ist Autor des Buchs „Die Rückkehr des Krieges“.

Mei-Pochtler sagt, Europa habe kein Ressourcenproblem, sondern ein Übersetzungsproblem; Gady sieht die Lücke zwischen dem, was finanziert wird, und dem, was Streitkräfte tatsächlich brauchen. Ein Gespräch über eine Beschaffung der zwei Geschwindigkeiten, die Grenzen des ukrainischen Vorbilds und darüber, warum mehr Verteidigungsfähigkeit paradoxerweise weniger Europa bedeuten könnte.

brutkasten: Herr Gady, Ihr Buch „Die Rückkehr des Krieges“ hat die These, dass Europa lernen muss, mit Krieg umzugehen. Haben wir das seit 2022 gelernt?

Franz-Stefan Gady: Wir haben viel Fortschritt gemacht, aber es gibt nach wie vor großen Nachholbedarf. Ich spreche hier davon, dass der Friede nur durch die Androhung militärischer Gewalt abgesichert werden kann. Das nennt man Abschreckung. Es geht also darum, ein glaubwürdiges Abschreckungspotenzial gegenüber dem potenziellen Hauptaggressor Russland aufzubauen. Hierzu muss den Russen vermittelt werden, dass europäische Länder im Ernstfall gewillt sind, militärische Macht einzusetzen.

Franz-Stefan Gady ist unter anderem Associate Fellow am International Institute for Strategic Studies. © Katharina Zimmermann

Gilt der Nachholbedarf auch für die Finanzierung?

Gady: Teilweise. Ab den größeren Runden kommt das Kapital oft aus den Vereinigten Staaten. Ich muss allerdings sagen, dass dort teilweise eine Goldgräberstimmung herrscht. Als Militäranalyst, aber auch als jemand, der Unternehmen berät und teilweise selbst Unternehmen Risikokapital bereitstellt, sehe ich eine große Lücke zwischen der Streitkräfteebene und der Investorenebene. Oft ist gar nicht klar, warum gewisse Produkte überhaupt auf den Markt kommen, weil es aufseiten der Streitkräfte keinen direkten Bedarf gibt oder der Markt übersättigt ist. Mein Appell an alle Gründer: Reden Sie bitte mit der Truppe und identifizieren Sie ein klares militärisches Problem, das Sie lösen wollen!

Woran liegt das?

Gady: Was nicht funktionieren wird, ist, bei Defence Tech eins zu eins zu übernehmen, was in anderen Tech-Sektoren funktioniert hat. Es wird letztlich immer nur einen oder zwei Regierungskunden geben. Die Bewertung eines Unternehmens sagt nichts darüber aus, was es tatsächlich für das Militär leisten kann. Gleichzeitig braucht es aber ein Umdenken auf der militärischen Seite; weg von 100-Prozent-Lösungen zu 60- bis 80-Prozent-Lösungen – also ein Minimal-Viable-Product-Ansatz. Wir müssen uns in den Streitkräften und Beschaffungsämtern klar sein, dass wir kein perfektes Produkt mehr bekommen werden. Bei Drohnen oder in der unbemannten Kriegsführung im Allgemeinen wird das nicht möglich sein.

Frau Mei-Pochtler, gibt es genug Kapital?

Antonella Mei-Pochtler: Europa hat überhaupt kein Ressourcenproblem. Ich bin im Verwaltungsrat der UnternehmerTUM Venture Labs, wir haben dort den ersten großen Defence-Tech-Hub in Europa und sehen, wie starke Unternehmen entstehen.

Wir haben ein anderes Problem: ein massives Übersetzungs- und Umsetzungsproblem. Wir gehen viel in Forschung, etwas in Venture Capital, aber eher Early Stage, und wir gehen nicht in die Skalierung. Beim Defence-Markt kommt hinzu: Für ein Defence-Tech-Unternehmen ist der nächste Auftrag wichtiger als die nächste Kapitalrunde. Wir brauchen konsolidiertes Procurement, und das findet nicht statt, weil wir eine Fragmentierung auf 27 haben und eine Konkurrenz der Beauftragung. Wir fragmentieren selbst das, was wir haben, und das ist nicht wenig.

Antonella Mei-Pochtler ist unter anderem Vizepräsidentin des European Forum Alpbach © Pochtler Industrieholding

Und beim Kapital selbst?

Mei-Pochtler: Wir haben eine Sparquote, die ungefähr viermal so groß ist wie die amerikanische. Aber das Geld liegt auf Sparguthaben und wird nicht im Finanzmarkt investiert. Wir akkumulieren Ersparnisse, die USA mobilisieren Kapital. Das ist der Unterschied.

Was heißt das für die Beschaffung?

Mei-Pochtler: Wir haben Prozesse und Institutionen, die aus einer analogen Welt stammen, mit langen Entwicklungs- und Beschaffungszyklen. Jetzt bewegen wir uns in eine digitale und KI-gesteuerte Welt, in der die Entwicklungszyklen massiv schneller sind. Wir müssen auf Economies of Speed gehen, und diese Institutionen haben wir nicht.

Deshalb brauchen wir ein Procurement der zwei Geschwindigkeiten: eine solide Beschaffungsbasis für die bestehenden Systeme, für Panzerhaubitzen, klassische Artillerie und Langstreckenwaffen – und parallel einen Mechanismus, der auf Geschwindigkeit und schnelle Skalierung ausgelegt ist, für autonome Systeme.

Was lässt sich aus der Ukraine lernen?

Mei-Pochtler: Ich war mit Startups und Automobilzulieferern aus dem UnternehmerTUM-Venture-Labs-Umfeld dort und habe mir unter anderem die Beschaffung angesehen. Es gibt eine Onlineplattform, Brave1; ein, vereinfacht gesagt, Amazon für das Militär – dort können Bataillone und Regimente entsprechend ihrem Bedarf über autorisierte Beschaffungsoffiziere aus einem Live-Katalog mit Tausenden verifizierten Produkten mit ePoints direkt bestellen. Das sind Behelfsmechanismen, die man, adaptiert, auf einer europäischen Basis einsetzen könnte. Wir haben einen Krieg nicht vor der Haustür, sondern im europäischen Haus. Wir brauchen nicht noch eine Strategie für die nächsten fünf Jahre. Diese fünf Jahre haben wir nicht.

Herr Gady, taugt die Ukraine als Vorbild?

Gady: Sie zeigt zwei Dinge. Erstens, dass ein Land mit einer stark horizontalen und dezentralisierten Unternehmenskultur innovative Produkte schnell auf dem Gefechtsfeld einsetzen kann; zweitens die Limitationen dieses Ansatzes. Die Ukraine hat es nicht geschafft, breite Standards zu etablieren, es gibt enorme Probleme mit der Interoperabilität einzelner Systeme, und es fehlt auch dort die Skalierbarkeit. Ich warne immer davor, die Ukraine als Blaupause zu sehen. Das ist allerdings Jammern auf hohem Niveau, denn sie hat wahrscheinlich den innovativsten Ansatz in ganz Europa – aus Notwendigkeit.

Sie sagen also, mehr Verteidigungsfähigkeit könnte weniger Europa bedeuten?

Gady: Paradoxerweise ja. Wenn wir unsere Verteidigungsfähigkeit mit einer reduzierten Rolle der Amerikaner herstellen wollen, müssen wir stärker auf nationale Lösungen setzen als auf europäische, weil sich militärische Stärke überwiegend auch in Zukunft national manifestiert. Wir brauchen drei, vier Länder, die die Rolle der Vereinigten Staaten übernehmen können. Eines der führenden wäre Deutschland, dann Großbritannien, Frankreich, Polen, möglicherweise Spanien oder Italien. Sie müssten nahezu das gesamte militärische Spektrum abdecken, im Fall Deutschlands ohne die nukleare Komponente, um als Integrator für andere Streitkräfte zu dienen. Das Paradoxe ist, dass diese nationalen Fähigkeiten zuerst aufgebaut werden müssen, was im Widerspruch zum gesamteuropäischen Gedanken steht.

Vor allem für Österreich ist wichtig: Die Zeiten sind vorbei, in denen ein Land die Kampfflugzeuge bringt, das andere die Panzer und das dritte die Drohnen. Die Kriegsführung hat sich derart verändert, dass diese Gedanken aus den 90er-Jahren, Pooling und Sharing, de facto tot sind.

Mei-Pochtler: Pooling und Sharing war ein schönes Gedankenkonstrukt, aber es hat eher dazu geführt, dass man sich auf den anderen hinausredet. Bei der unbemannten Verteidigung sind wir heute stark von chinesischen Komponenten abhängig. Wir brauchen wettbewerbsfähige Komponenten in skalierter Form, also Antriebe, Antennen, Sensoren, Algorithmen, und wir brauchen Daten. Jeder europäische Dual-Use-Komponentenzulieferer, dazu gehören wir auch mit unseren Gasgeneratoren, kann ohne die amerikanische Verteidigungsindustrie nicht überleben, geschweige denn skalieren, weil die europäische Verteidigungsindustrie in dem Sinn nicht vorhanden ist. Sie ist national. Deshalb brauchen wir im Komponentengeschäft nicht nur europäische, sondern globale Champions.

Othmar Karas hat angekündigt, das Forum erstmals wieder mit einem Manifest abzuschließen. Was müsste darin stehen?

Mei-Pochtler: Wir brauchen nicht noch ein strategisches, sondern ein „Just do it“-Dokument. Wir müssen auf drei Themen hinarbeiten: Skalierung, Geschwindigkeit sowie Mobilisierung und Kanalisierung von Kapital. Und es braucht ein Konzept der Launch Customers, denn gerade in diesem staatlichen Bereich ist der nächste Auftrag wirklich kriegsentscheidend. Solange es kein europäisches Programm gibt: Wo ist der nationale Launch Customer, der die neuen Systeme schneller beschafft und dann auch einsetzt? Das fehlt heute. Drittens braucht es vielleicht einen Defence Compact, eine Zusammenarbeit zwischen Streitkräften, Industrie und Investoren, damit man weiß, wo tatsächlich was benötigt wird. Sicherheitsstrategie und Wettbewerbsstrategie sind nicht auseinanderzudenken. Wenn wir keine Sicherheit haben, sind wir nicht wettbewerbsfähig.

Herr Gady, was müsste für Sie darin stehen?

Gady: Auf jeden Fall kein weiteres Prinzipienstatement; keine abgedroschenen Phrasen über geopolitischen Wandel oder Umbrüche und kein Einschwören auf europäische Einigkeit. Ich würde mir konkrete Schritte wünschen, um die Verteidigungsfähigkeit in den nächsten Jahren so schnell wie möglich zu stärken. Und man sollte mutig genug sein zu sagen: Russland bleibt der primäre Gegner. Wir befinden uns mit Moskau bereits in einem Schattenkonflikt. Gleichzeitig wird unser wichtigster militärischer Schutzschirm – jener der USA – stark reduziert, und wir können uns nicht mehr auf den großen Flugzeugträger am westlichen Horizont verlassen.


Von 24. August bis 4. September findet das European Forum Alpbach unter dem Jahresthema „How Europe Wins“ statt.

Die EFA Loggia auf dem Dach des Congress Centrum Alpbach ist der Ort für Austausch und spontane Begegnung zwischen den Sessions. © Philipp Huber / EFA
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