23.03.2021

Clubhouse für Android: Pläne werden konkreter

In der wöchentlichen "Townhall" äußerte sich Clubhouse Co-Founder Paul Davison zu den Plänen für eine Android-Version.
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Clubhouse verkündet Stellenabbau © Adobe Stock - boumenjapet
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Es dürfte wohl durchaus beabsichtigt ein Teil der auf Exklusivität basierenden Aufbau-Strategie von Clubhouse gewesen sein. Doch gleichzeitig war mit dem Hype um die App auch klar: Ewig kann das US-Startup es sich nicht leisten, seine App ausschließlich für iOS anzubieten. Vor einem Monat gab es dann erstmals einen deutlichen Hinweis, dass eine Android-Version in Planung ist: Das Unternehmen stellte einen Android-Developer ein.

Nun wurde Co-Founder Paul Davison in der wöchentlichen “Townhall” der Gründer zumindest etwas konkreter. Man arbeite “wirklich hart” an einer Android-Version. Es werde aber “noch ein paar Monate” dauern. In US-Medien wird spekuliert, dass damit in etwa die Jahresmitte gemeint ist. Zudem werde man in absehbarer Zeit auch das Invite-Only-Prinzip aufgeben und die App gänzlich öffnen. Man wolle allerdings derzeit behutsam wachsen. Denn Usern falle es bereits schwer, in der Masse an Content das richtige für sie zu finden. Zuletzt hatte das Team bereits Hinweise auf eine Monetarisierung in absehbarer Zeit gegeben.

Druck auf Clubhouse: Twitter Spaces ist bereits auf Android

Doch ein gewisser Druck, mit der android-Version nicht zu lange zu brauchen, besteht jedenfalls: Twitter hat mit seinem Konkurrenz-Produkt Spaces nach einem anfänglich sehr langsamen Rollout das Tempo deutlich erhöht. Unterstützte man anfänglich ebenfalls nur iOS ist der Android-Launch dort mittlerweile erfolgt. Von Beginn an überall verfügbar war übrigens die Open Source-Audio-Anwendung Jam von drei Wiener Entwicklern.

Kürzlich machten sich übrigens auch Hacker den Umstand zunutze, dass es noch keine Clubhouse-Android-Version gibt. Sie schleusten mit einem angeblichen Link zum App-Download via Google Play Store Malware auf die Geräte zahlreicher Nutzer, konkret den Trojaner BlackRock.

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Kilian Kaminski | (c) refurbed
Kilian Kaminski | (c) refurbed

In der EU gibt es jetzt ein “Recht auf Reparatur” – mit Ausnahmen etwa im Automobilsektor und bei Kopfhörern. Dieses ist Teil der “Ökodesign-Verordnung”, die nun vom EU-Parlament beschlossen wurde. Sie soll mehr Kreislaufwirtschaft in Europa bringen. Konkret müssen in der EU künftig Elektronik-Geräte wie Handys oder Laptops ebenso wie Haushaltsgeräte wie Staubsauger oder Waschmaschinen repariert werden, wenn Kund:innen das verlangen. Refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski sieht darin in einem Statement eine “deutliche Verbesserung des Status Quo”. Gleichzeitig übt er aber deutliche Kritik.

Kein Vernichtungsverbot für Elektronik: “Damit werden die wahren Kosten auf die Allgemeinheit umgewälzt”

Denn ein “wesentlicher Baustein” sei in der neuen Verordnung nicht gelungen, meint der refurbed-Gründer: Das Vernichtungsverbot für Elektronik. Das Europäische Parlament habe diesebezüglich dem Rat nachgegeben, wodurch eine “riesige Chance verpasst” worden sei, meint Kaminski. Die Entscheidung stelle “einen offensichtlichen Widerspruch zu unseren gemeinsamen europäischen Zielen von Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft” dar.

“Angeblich ist es für die Wirtschaft ein zu hoher Aufwand (und zu teuer), sich zu überlegen, was mit ihren Produkten geschehen soll, falls diese nicht verkauft werden. Das ist ein fadenscheiniges Argument – denn damit werden die wahren Kosten auf die Allgemeinheit umgewälzt. Was damit außerdem verschwiegen wird: Die Kosten des Nichtstuns sind viel höher”, führt der Gründer aus.

Kaminski: “Machen uns noch abhängiger von fragilen Lieferketten”

“Wir vernichten in Europa Millionen Tonnen von ungenutzten Produkten, obwohl wir wissen, dass die Rohstoffe darin nur mehr in begrenzter Menge zur Verfügung stehen! Es kann doch nicht sein, dass wir neuwertige Produkte wegwerfen und uns damit noch abhängiger von fragilen Lieferketten machen”, schreibt Kaminski. Es gebe in Europa gut etablierte Kreislaufwirtschaftsakteure, wie Reparaturbetriebe, Refurbisher und Recycler, die gebrauchte Produkte übernehmen und in den Kreislauf zurückführen könnten.

Der von anderen EU-Gesetzen altbekannten Kritik, die Ökodesign-Verordnung stelle eine Überregulierung dar, erteilt der refurbed-Co-Founder wenig überraschend eine klare Absage. “Die Verantwortung auf die Konsument:innen abzuwälzen, ist nicht zielführend. Das hat auch das vor kurzem getroffene Urteil des Obersten Gerichtshof für Menschenrechte gezeigt, welches wegweisend entschieden hat, dass Klimaschutz in Europa ab jetzt ein Menschenrecht ist. Es ist die Pflicht der EU und der einzelnen Mitgliedsstaaten, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Klimaschutz stärken”, so Kaminski.

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