09.04.2018

Bitmovin: 30 Mio. US-Dollar Investment für Klagenfurter Startup

Das Klagenfurter Startup Bitmovin (Hauptsitz mittlerweile in San Francisco) sichert sich in einer Series B-Finanzierungsrunde 30 Mio US-Dollar Kapital vom VC Highland Europe und bestehenden Investoren. Wir sprachen mit Co-Founder und CEO Stefan Lederer.
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Bitmovin: Christopher Müller (CTO & Co-Founder) und Stefan Lederer (CEO & Co-Founder)
(c) Bitmovin: Christopher Müller (CTO & Co-Founder) und Stefan Lederer (CEO & Co-Founder)

Wenn man von so etwas, wie dem “Silicon Valley Dream” sprechen kann, dann trifft der Begriff wohl gut auf das (Ex-)Startup Bitmovin zu. 2013 in Klagenfurt am Wörthersee von Stefan Lederer, Christopher Müller und Christian Timmerer aus einem PhD-Forschungsprojekt gegründet, hat sich das Unternehmen inzwischen zum – nach eigenen Angaben – weltweit führenden Anbieter von Online Video Infrastructure Software heraufgearbeitet. Kernprodukt ist dabei ein Cloud-basierter Video-Encoding-Dienst samt Player und Analytics-Tool, der durch sehr hohe Geschwindigkeiten bei gleichzeitig hoher Video-Qualität im Steaming überzeugt. Nun sicherte sich Bitmovin in einer Series B-Finanzierungsrunde 30 Millionen US-Dollar Kapital vom VC Highland Europe und den bestehenden Investoren Atomico, Constantia New Business, Dawn Capital und Y-Combinator.

+++ Archiv: Wie erging es Bítmovin beim Y Combinator im Valley? +++

2015 Erstes Ö-Startup im Y-Combinator

Möglich wurde der Aufstieg – Unternehmen wie Periscope, die New York Times, ProSiebenSat.1, das Red Bull Media House, und RTL sind inzwischen Kunden – im Silicon Valley. 2015 war Bitmovin, das auch Teil des Speedinvest-Portfolios ist, das erste österreichische Startup im Y-Combinator-Programm, das, wie üblich, Anteile übernahm. Der Firmensitz wurde etwas später nach San Francisco verlegt. Neben den bereits genannten internationalen VCs investierten auch zahlreiche Business Angels, etwa der ehemalige Cisco CTO und der frühere Vice President of Engineering von Netflix. Mit dem aktuellen Investment kommt Bitmovin inzwischen auf 43 Millionen US-Dollar eingesammeltes Kapital.

Nahezu Verdopplung des Teams geplant

Mit dem neuen Investment soll nun das Team massiv aufgestockt werden. “Wir sind aktuell 65 im Team weltweit, und das wollen wir auf 110 bis 120 bis Jahresende ausbauen”, erklärt Co-Founder und CEO Stefan Lederer im Gespräch mit dem Brutkasten. Zudem arbeite man an neuen Produkten. Vom Lead-Investor der aktuellen Runde erwartet sich Lederer dabei noch deutlich mehr, als nur Kapital. “Wir haben uns für Highland Europe entschieden, weil wir gesehen haben, dass sich das ganze Team wirklich einsetzt und echt extrem gut ist. Das hat Highland Europe definitiv von den anderen VCs abgehoben mit denen wir gesprochen haben”, sagt der CEO.

“Haben initial mit den 30 Millionen Dollar geplant”

Die Verhandlungen seien sehr fair gewesen und auch die Summe sei ganz nach Wunsch: “Wir haben initial mit den 30 Millionen Dollar geplant und unser Budget für die nächsten Jahre aufgestellt, das hat auch Highland Europe gleich am Anfang überzeugt hinsichtlich der Summe”, sagt Lederer. Von Highland Europe liegt ein Statement aus einer offiziellen Aussendung vor: “Da sich die Umstellung auf Streaming einem Wendepunkt nähert und zum dominierenden Format für den Konsum von Sport, Nachrichten, Filmen und Theater wird, adressiert Bitmovin ein beispielloses Marktpotential”, wird Fergal Mullen, Partner bei Highland Europe, zitiert. “Video ist heute für alle Social-Media-Plattformen sowie für viele weitere Internet-Unternehmen und zunehmend auch für klassische Unternehmen und Bildungseinrichtungen von signifikanter Bedeutung – daher befinden sich Stefan und sein Team in der besten Position, um die Zukunft der Videotechnologie zu gestalten.”

Bitmovin soll am Standort Österreich “massiv wachsen”

Wenn der CEO oben vom weltweiten Ausbau spricht, hat er dabei durchaus oder sogar vorwiegend den Standort Österreich im Sinn. “Wir haben in Österreich gerade erst letztes Jahr unser Büro in Wien eröffnet, zusätzlich zu dem in Klagenfurt. Wir wollen an beiden Standorten massiv wachsen, und ein Großteil der offenen Stellen befindet sich hier”, sagt er. Vom großen IT-Fachkräftemangel hierzulande wirkt Bitmovin weniger betroffen: “Wir finden hier echt tolle Mitarbeiter, die den Entwicklern im Silicon Valley um nichts nachstehen, und uns ermöglichen weltweit führende Produkte zu entwickeln”, sagt der Co-Founder.

Hintergrund: Boom der Online-Videos

Da sich die Video-Konsumation von Kabel- und Satelliten-TV in Richtung Online-Video verlagert, bietet Bitmovins Technologie essenzielle API-Bausteine für Medienanbieter, um die Inhalte auf jedem Gerät und zu jeder Zeit nutzen zu können. Cisco prognostiziert, dass bis 2021 80 Prozent des gesamten Internet-Datenverkehrs aus Video bestehen werden. Zu den jüngsten Innovationen von Bitmovin zählen die Unterstützung des AV1-Videoencoding-Standards (der neueste lizenzfreie Codec, welcher von Apple, Facebook, Google, Microsoft und Samsung unterstützt wird) sowie die Erweiterung der Videokodierung mit Algorithmen, die auf künstlicher Intelligenz basieren. Dies hat zu branchenweiter Aufmerksamkeit und Anerkennung für Bitmovin geführt, darunter u.a. die Auszeichnung mit dem Best of NAB Award durch das Streaming Media Magazin sowie die wiederholte Nennung durch Streaming Media in den “Top 100 Unternehmen, die für Online-Video die größte Bedeutung haben”.

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Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte und schreibt hier über MiCA
Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte | Foto: Stadler Völkel Rechtsanwälte, Hintergrund: Adobe Stock

Dieser Beitrag ist der erste einer zweiteiligen Serie zu MiCA und Anlageberatung. Teil 1 behandelte unter anderem, was überhaupt unter Krypto-Anlageberatung fällt und was Berater:innen für ihre Kund:innen tun müssen. Hier geht’s zum ersten Teil.


Welche Anforderungen bestehen an Berater von Kryptowerten?

Berater müssen in der Lage sein, die Risiken, die mit Kryptowerten verbunden sind, angemessen zu bewerten und zu kommunizieren. Dazu gehören Kenntnisse über die Volatilität der Preise, das Risiko des Verlustes der Investition, technologische Risiken wie Hacking und Betrug sowie rechtliche und regulatorische Risiken und Vorgaben sowie ein grundlegendes Verständnis der Distributed-Ledger-Technologie und der wesentlichen Merkmale des Marktes für Kryptowerte. Berater sollten außerdem Informationen zu konkreten Coin- oder Tokenprojekten zur Verfügung stellen können. Auch müssen Berater in der Lage sein, dem Kunden Auskunft über die angebotenen Beratungsleistungen in einfachen Worten zu erteilen.

Berater sollten nicht nur die neuesten Trends und Entwicklungen im Auge behalten, sondern auch Änderungen in der Gesetzgebung und Regulierung. Die für Berater einschlägigen Vorschriften der MiCA sind daher ebenso zu beachten, wie gesetzgeberische oder behördliche Vorgaben auf nationaler Ebene, etwa einschlägige Rundschreiben oder Leitfäden der FMA. Die FMA wird auch jene Kriterien veröffentlichen, anhand derer die Kenntnisse und Kompetenzen der Berater zu beurteilen sind.

Aufklärung über Kosten

Berater sind verpflichtet, ihre Kunden klar und verständlich über die Eigenschaften und Risiken von Kryptowerten zu informieren. Dies schließt eine transparente Kommunikation über mögliche Kosten und Gebühren ein, die mit diesen Investitionen verbunden sind. 

Konkret müssen Berater dem Kunden eine Kosteninformation über die angefallenen Kosten übermitteln, die sowohl die Kosten der Beratungstätigkeit selbst als auch jene Kosten des empfohlenen Kryptowerts oder der empfohlenen Kryptowerte-Dienstleistung enthält. Vom Kunden zu tragende Transaktionsgebühren werden daher ebenso in diese Kosteninformation aufzunehmen sein. 

Bei dem Erwerb eines Kryptowerts muss die Kosteninformation somit folgende Informationen enthalten:

  1. Kosten der Beratungstätigkeit;
  2. Marktpreis des anzuschaffenden Kryptowerts;
  3. eine Schätzung der Transaktionsgebühr, die beim Erwerb anfällt.

Im Zuge der Beratungstätigkeit wird der Kunde auch darüber aufzuklären sein, dass beim Verkauf des angeschafften Kryptowerts erneut Transaktionsgebühren anfallen.

Verpflichtende Risikohinweise

Es bestehen zusätzlich verpflichtende Risikohinweise, die Kunden im Zuge der Beratung zu Kryptowerten erteilt werden müssen. So sind Kunden darauf aufmerksam zu machen, dass 

  1. der Wert von Kryptowerten schwanken kann; 
  2. die Kryptowerte ihren Wert ganz oder teilweise verlieren können; 
  3. die Kryptowerte womöglich nicht schnell in Geld umgewandelt werden können und daher nicht liquide sind; 
  4. die Kryptowerte nicht unter Entschädigungssysteme für Anleger fallen; 
  5. die Kryptowerte nicht unter die Einlagensicherung fallen.

Darüber hinaus müssen Berater mögliche Interessenkonflikte offenlegen und geeignete Maßnahmen ergreifen, um die Entstehung von Interessenkonflikten zu vermeiden. So hat ein Berater transparent offenzulegen, wenn er Kryptowerte empfiehlt, die vom Anbieter selbst stammen. 

Unabhängige vs nicht-unabhängige Beratung

MiCA unterscheidet zwischen zwei Arten der Beratungstätigkeit: die unabhängige und die nicht-unabhängige Beratung zu Kryptowerten. Jeder Berater hat seinen Kunden mitzuteilen, ob seine Tätigkeit unabhängig erfolgt. Vereinfacht ausgedrückt, erfolgt eine unabhängige Beratung stets nur dann, wenn der Berater nicht zu Kryptowerten berät, von deren Empfehlung er profitiert, weil er diese (a) selbst verkauft oder (b) beim Verkauf eine Provision oder andere Vorteile erhält. Im Fall der unabhängigen Beratung besteht daher für Berater ein Provisionsverbot, das sich nicht nur auf geldwerte Vorteile, sondern auch zB auf Sachleistungen erstreckt. Das Provisionsverbot ist aber auch mit einem Vorteil für die Berater verbunden: Nur im Fall der unabhängigen Beratung darf nämlich damit geworben werden. 

Wie werde ich Berater?

Um Beratung unter der MiCA anzubieten, ist eine Zulassung der FMA erforderlich. Im Zuge der Antragstellung muss bereits die konkrete geplante Beratungstätigkeit beschrieben werden, insbesondere ob eine Beratung nur zu Kryptowerten selbst erfolgt oder auch zu bestimmten Dienstleistungen. Darüber hinaus ist zu beschreiben, wie die von MiCA aufgestellten Anforderungen erfüllt werden.

Eine alternative Möglichkeit unter der MiCA zu beraten, besteht im Tätigwerden für einen dazu bereits zugelassenen Anbieter. Vermögensberater können ihre Beratungstätigkeit analog dem Konzept der vertraglich gebundenen Vermittlung also auch auf Kryptowerte unter dem Haftungsdach eines zugelassenen Anbieters erweitern. Die erforderlichen Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen in Bezug auf Kryptowerte müssen in jedem Fall vorliegen. 

Berater, die überlegen, ihr Beratungsportfolio um Kryptowerte zu erweitern, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCA auszurichten haben. Da die MiCA auch die Beratung zu Kryptowerte-Dienstleistungen erfasst, besteht für Berater unter Umständen erhöhter Aufklärungsbedarf im Hinblick darauf, welche Beratungstätigkeiten nunmehr konkret erfasst sind.


Philipp Ley ist Rechtsanwalt bei Stadler Völkel Rechtsanwälte. Zu seinen fachlichen Spezialisierungen zählen das Banken- und Kapitalmarktrecht, Finanzierungen sowie die rechtliche Beratung in sämtlichen Anwendungsbereichen der Blockchain-Technologie.

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