09.05.2019

“Being Public” oder wie die Börse das (Unternehmer-)Leben verändert

Im Gastbeitrag zieht startup300 Co-Founder Bernhard Lehner ein erstes Zwischenresümee nach etwas mehr als 100 Tagen der Linzer AG im direct market plus der Wiener Börse.
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startup300-Co-Founder Bernhard Lehner zieht nach 100 Tagen im direct market plus der Wiener Börse ein Zwischenresümee
(c) Patrick Münnich: startup300-Co-Founder Bernhard Lehner

Ein Blick auf den Kalender zeigt: 105 Tage sind vergangen, seitdem wir die startup300 AG am direct market plus der Wiener Börse gelistet haben. Wow! Das heißt, dass ich jetzt doch glatt diese berühmten ersten 100 Tage für ein erstes Resümee übersehen habe. Auch gut, dann hole ich das an dieser Stelle schnell mal nach.

+++ startup300: Aufnahme von 3 Mio. Euro Kapital für M&A-Strategie +++


Wichtige Wahl bei der ersten ordentlichen Hauptversammlung

Wenn dieser Beitrag erscheint, wird die erste ordentliche Hauptversammlung der startup300 AG als Public Company bereits Geschichte sein. Und ich werde wissen, ob wir ein neues Aufsichtsratsmitglied haben. Ich hoffe, schon. Denn es ist uns etwas, wie ich meine, Großartiges gelungen: Hannes Niederhauser, CEO der S&T AG, stellt sich der Wahl zum fünften Aufsichtsrat der startup300 AG. Ich hoffe, dass die Aktionäre ihn gewählt haben. (Anm. der Redaktion: Hannes Niederhauser wurde gewählt).

Warum ich dieser Wahl so große Bedeutung für die startup300 AG beimesse? Weil es nach nur 107 Tagen an der Wiener Börse der nächste Professionalisierungsschritt für unser ehrgeiziges Projekt wäre. Denn mit Hannes Niederhauser würden wir eine Person zum Organ gewählt haben, die Kapitalmarktwissen und -erfahrung auf einem ganz neuen Niveau einbringen könnte. Zur Erinnerung: Niederhauser hat die S&T AG zu einem Unternehmen mit einem Umsatz von rund einer Milliarde entwickelt und hat bisher eine Marktkapitalisierung von rund 1,5 Milliarden Euro erreicht. Er verfolgt eine konsequente M&A-Strategie und er behauptet sein Unternehmen im Tec-DAX. Einer seiner Aktionäre bei der S&T AG ist niemand geringerer als Foxconn (Anm.: die Foxconn-Tochter Ennoconn). Mit einem Wort: Hannes Niederhauser ist eine extrem erfahrene und bestens vernetzte Person am internationalen Kapitalmarkt.

“Während im Startup-Umfeld zum Beispiel oft Zukunftsphantasie und Wachstumsdynamik ausreichen, die Unternehmensbewertungen in die Höhe zu treiben, sind die Anleger an den Börsen davon meist viel weniger zu beeindrucken.”

(Bedingt) nützliche Erfahrung

Und genau diese Erfahrung ist es, die uns jetzt dabei hilft, den nächsten Schritt zu machen. Die startup300 AG trägt Gründer-DNA in sich. Vorstände, Aufsichtsräte und die mir bekannten Aktionäre sind allesamt erfahrene und erfolgreiche Startup-Founder und -Investoren. Aber diese enorme Erfahrung beim Bauen und Hochbringen von Unternehmen hilft uns an der Börse jetzt nur bedingt. Denn die Logik des Investierens in Tech-Startups ist eine ganz andere als die des Investierens in ein börsennotiertes Unternehmen.

Während im Startup-Umfeld zum Beispiel oft Zukunftsphantasie und Wachstumsdynamik ausreichen, die Unternehmensbewertungen in die Höhe zu treiben, sind die Anleger an den Börsen davon meist viel weniger zu beeindrucken. Während Business Angels ihre Investments fast immer auch als eine kleine Wette verstehen (es bleibt ihnen auch nichts anderes über, denn die Unsicherheiten in den frühen Unternehmensphasen sind einfach nicht), sind Anleger auf der Suche nach Berechenbarkeit und nach Verlässlichkeit.

Glaube an die Vision

Die startup300 AG steckt gerade zwischen diesen Welten. Während unsere Beine noch auf dem Startup-Grund stehen, haben wir unsere Kopf bereits im Börsen-Himmel. Nach 105 Tagen gibt es natürlich noch keine neuen Wirtschaftszahlen und -Kennziffern, auf Basis derer Anleger ein mögliches Investment überprüfen können. Wir veröffentlichen ja am direct market plus keine Quartalszahlen, sondern zeigen unseren wirtschaftlichen Fortschritt nur rund alle sechs Monate. Wer sich die Aktie der startup300 AG in das Depot legt, der tut das also heute, weil er an unsere Vision glaubt und (noch) nicht deshalb, weil er unsere Fundamentaldaten so prickelnd findet.

Rund 2 Mio. Euro Geldumsatz der startup300-Aktie bisher

Mit Personen wie Hannes Niederhauser gelingt es uns, diese beiden Welten näher zusammenzubringen. Denn beide können voneinander lernen. Auch der Vorstand eines extrem erfolgreichen Börse-Unternehmens wird in der Startup-Welt das eine oder andere Neue entdecken. Und umgekehrt gilt das natürlich auch. Auf diese Challenge würde ich mich freuen.

Worüber ich mich noch freue: Dass es trotz der noch eingeschränkten Verfügbarkeit der wirtschaftlichen Entwicklung der startup300 AG schon jede Menge Anleger gibt, die uns während der ersten 100 Tage ihr Vertrauen geschenkt haben. Rund zwei Millionen Euro Geldumsatz ist doch eine gar nicht so schlechte Liquidität am direct market plus in den ersten rund 100 Tagen, wie ich meine.

⇒ Zur Page von startup300

⇒ Die Aktie auf der Page der Wiener Börse

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Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy
Taxefy-Gründer Aleksej Sinicyn (c) Taxefy

“Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht” – diese Textzeile aus “Einfach sein” von den Fantastischen Vier feat. Herbert Grönemeyer kommt so manchem wohl öfter in den Sinn. Das kann etwa auch passieren, wenn man sich die Geschichte des Wiener Startups Taxefy ansieht. Mit seiner Steuerausgleichs-App hat es nämlich ein klares Ziel: Einfachheit. User:innen verbinden die App mit Finanz Online und beantworten dann ein paar einfache Fragen. Die App reicht auf Basis der Antworten den Steuerausgleich ein. Fertig.

Taxefy-App “zu einfach”

Soweit der Plan. Doch vor etwas weniger als einem Jahr kam es zu einer unfreiwilligen Pause. Denn das Finanzministerium bearbeitete die Anträge, die über das Startup eingebracht wurden, nicht mehr – brutkasten berichtete. Die dazu geäußerte Kritik (einfach ausgedrückt): Die App ist zu einfach. Mehrere Fragen, etwa zur Pendlerpauschale, seien nicht detailliert genug, weswegen ungenaue Angaben und letztlich falsche Steuer-Berechnungen herauskämen.

Eigens geschaffene Steuerberatungskanzlei

Im Herbst kündigte Taxefy dann ein umfassendes Update an. Tatsächlich soweit war es vor etwa zwei Wochen. Am 4. April verkündete das Startup seinen Relaunch, wie brutkasten berichtete. Neben der Überarbeitung der beanstandeten Fragen stand beim Neustart vor allem die Gründung einer von einem Partner eigens für die App geschaffenen Steuerberatungskanzlei im Zentrum. Deren Ziel: Wirklich alle rechtlichen Auflagen sicher erfüllen.

Taxefy von Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) geklagt

Also alles geschafft? Nein. Denn nun muss sich das Startup mit einer Klage durch die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW) beschäftigen, wie unter anderem die Tageszeitung Der Standard berichtet. Die Begründung: Aus Sicht der KSW stehe “das bisherige Vorgehen der Taxefy GmbH nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (genauer gesagt: mit den für Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen geltenden berufsrechtlichen Vorschriften) in Übereinstimmung”.

Skurriles Timing

Skurril ist dabei allerdings das Timing. Denn die Klage der Kammer kam just am 3. April, also einen Tag vor der Verkündigung des Relaunch und der umfassenden Updates, bei Taxefy an. Für Gründer Aleksej Sinicyn ist: Die Klage ist dank der umfassenden Änderungen de facto gegenstandslos.

Klage nur mehr in einem Punkt

In einem Statement von Taxefy, das auch brutkasten erhielt, heißt es, man habe viele in der Vergangenheit durch die KSW geäußerte Kritikpunkte aufgenommen und die App entsprechend angepasst. “Einen einzigen dieser Kritikpunkte hat die KSW nunmehr leider klagsweise geltend gemacht, obwohl taxefy der KSW immer Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Taxefy kann in der App bestimmte sehr selten vorkommende Ausgaben (zB Begräbniskosten, sofern sie das Nachlassvermögen und einen bestehenden Selbstbehalt überschreiten) nicht berücksichtigen. Will der User taxefy nutzen, muss er darauf verzichten, diese Ausgaben gelten zu machen”, heißt es weiter.

Taxefy: “Rechtsexperten erachten die Klage als gegenstandslos”

Die KSW sei der Auffassung, dass so ein Verzicht zulässig sei, aber der User noch genauer als momentan über die Konsequenzen aufgeklärt werden müsse. “Wir haben alle Taxefy-User immer transparent darüber informiert, welche Steuerszenarien Taxefy abbilden kann und welche nicht. Dennoch wurde die App bereits auf das von der KSW genannte Randthema angepasst, sodass Rechtsexperten die Klage als gegenstandslos erachten”, so das Startup. Doch das wird es nun erst einmal überzeugend darlegen müssen. “Es könnt’ alles so einfach sein, ist es aber nicht”.

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