08.04.2021

Nur Zocker sollen zahlen: Das bedeuten die Aktien-Steuerpläne der Regierung für Anleger

Wer Aktien längerfristig hält, soll Gewinne daraus künftig nicht mehr versteuern müssen. Welche Auswirkungen hätte dies auf Anleger?
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Gewinne aus Aktien und Fonds sollen nach einer gewissen Haltedauer steuerfrei werden.
Gewinne aus Aktien und Fonds sollen nach einer gewissen Haltedauer steuerfrei werden. | Foto: Adobe Stock

Es war einer der Punkte im Regierungsprogramm, der Anleger am meisten gefreut haben dürfte: Kursgewinne aus Aktien und Fonds sollen in Österreich wieder steuerfrei werden – zumindest, wenn man die Wertpapiere über einen bestimmten Zeitraum hält. Eine ähnliche Regelung existierte bereits bis 2012 – bis damals galt: Besitzt man eine Aktie mindestens ein Jahr und verkauft dann mit Gewinn, wird keine Steuer fällig.

Das ist aber längst Vergangenheit. Ab April 2012 waren zunächst 25 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche erzielten Kursgewinne zu bezahlen. Schon 2016 erhöhte die Bundesregierung den Steuersatz auf 27,5 Prozent. Das Sparbuch wurde davon übrigens ausgenommen: Dort zahlt man weiterhin 25 Prozent – allerdings 25 Prozent auf nichts, in den meisten Fällen zumindest. Für Aktienanleger blieb nur mehr die Möglichkeit, Kursverluste mit Gewinnen gegenzurechnen – ein schwacher Trost.

Die Idee hinter einer Haltefrist: Langfristig orientierte Anleger sollen belohnt werden. Wer zockt und zehn Mal am Tag Aktien kauft oder verkauft, soll dies tun – aber muss dafür einen Teil seiner Gewinne abdrücken. Wer andererseits langfristig anlegt und damit auch zur eigenen finanziellen Vorsorge beiträgt, soll profitieren. Anders formuliert: Investieren, nicht spekulieren, soll gefördert werden. Klingt logisch? Nicht für alle Bundesregierungen in der Vergangenheit.

Regelung soll bis spätestens 2024 kommen

Im aktuellen Regierungsprogramm steht nun aber wieder eine entsprechende Absichtserklärung. Wie lang die Haltefrist betragen soll, ist nicht ausgeführt. Auch nicht, wann in der Legislaturperiode sie kommen soll. In einem Interview mit dem Magazin Börsianer sagte Finanzminister Gernot Blümel nun, das Ziel sei, die Regelung bis zum Ende der Legislaturperiode 2024 umzusetzen. Wann genau, hänge von der „Dynamik in der Koalition“ ab. Außerdem deutete Blümel an, dass die Haltefrist wahrscheinlich eher länger als ein Jahr betragen würde. Jedenfalls aber wolle man Vorsorge und nicht Spekulation begünstigen.

Wirklich festlegen wollte sich der Finanzminister insgesamt also nicht. 2024 ist noch einigermaßen fern. Auch hat die Vergangenheit gezeigt, dass Regierungskoalitionen in Österreich nicht immer bis zum Ende des Legislaturperiode bestehen. Gleichzeitig dürfte es einige Anleger jedoch beruhigt haben, dass das Plan weiterverfolgt wird und nicht mit der Coronakrise zu den Akten gelegt wurde.

Auch für ETFs relevant

Für einen Anlagetrend der vergangenen Jahre ist das Thema ebenfalls sehr relevant: Börsennotierte Indexfonds (ETFs), die einen breiten Aktienindex wie den S&P-500 oder den DAX 1:1 nachbilden, sind auch in Österreich zunehmend populärer geworden: Sie sind kostengünstig, weil teure Gebühren für Fondsmanager wegfallen – aber performen meist trotzdem besser. Man investiert automatisch breit gestreut, was das Risiko gegenüber Einzelaktien deutlich senkt, und muss sich keine Gedanken über Diversifikation machen.

Selbst wenn ein Unternehmen pleite ginge, würde es im Index einfach durch ein anderes ersetzt. Investiert man über einen Sparplan, braucht man auch nicht überlegen, ob gerade der richtige Zeitpunkt für ein Investment gekommen ist – was selbst für die meisten Profis schwer zu beurteilen ist, ganz zu schweigen von Privatanlegern.

Kurz gesagt: ETFs sind gut geeignet, um langfristig Geld anzulegen. Aber auch sie unterliegen der 27,5-prozentigen Kapitalertragssteuer. Steuerlich macht es keinen Unterschied, ob jemand über 10 Jahre in einen ETF investiert, der den breiten Welt-Aktienindex MSCI World nachbildet, oder ob man kurz vor der Quartalzahlenveröffenlichung Tesla-Aktien kauft und zehn Minuten später wieder verkauft.

Ein weiteres, durchaus kurioses Detail am Rande: Für Kryptowährungen gilt die einjährige Behaltefrist nach wie vor. Wer also Bitcoin, Ether oder theoretisch sogar irgendwelche kleinen Zocker-Coins über ein Jahr hält und mit Gewinn verkaufen kann, zahlt darauf keine Steuern.

Anderer Ansatz in Deutschland

Einen anderen Ansatz verfolgt man übrigens in Deutschland: Dort wurde die Haltefrist von einem Jahr zwar ebenfalls abgeschafft – bereits 2009. Weiterhin gibt es allerdings einen Freibetrag für Kapitaleinkünfte, der Kursgewinne, aber vor allem auch Dividenden betrifft. Bis zu 801 Euro pro Person sind damit steuerfrei.

Klingt wenig, spielt aber gerade für Kleinanleger, die auf Dividenden setzen, eine Rolle: Nehmen wir an, jemand hat 3.000 Euro in Aktien investiert und hält diese langfristig. Sie oder er bekommt im Schnitt eine jährliche Dividende von drei Prozent, was ein realistischer Wert ist. Das wären also 90 Euro. In Deutschland blieben davon die gesamten 90 Euro – in Österreich nach Abzug der Kapitalertragssteuer nur 65,25 Euro. Kein großer Unterschied? Gerade für langfristig orientierte Einsteiger, die etwa eine Dividendenstrategie verfolgen, macht es doch einen: Das Spiel wiederholt sich ja jedes Jahr, in dem man die Aktien weiter hält.

Mit dem Steuerfreibetrag in Deutschland kommt man auch vergleichsweise weit: Erst bei 26.700 Euro im Depot erreicht man bei 3 Prozent Dividendenrendite die 801 Euro, ab denen besteuert wird. Die Besteuerung beginnt natürlich auch erst ab dem ersten Euro über der Grenze und gilt nicht für den Gesamtbetrag. In Österreich bleiben einem bei der selben Summe dagegen nur 580 Euro. Nimmt man hier wieder eine mehrjährige Haltedauer an, summiert sich der Unterschied.

Kleinanleger zahlt selben Steuersatz wie Mateschitz

Die österreichische Regel unterscheidet auch in keiner Weise nach der Größe der Kapitaleinkünfte: Red-Bull-Co-Eigentümer Dietrich Mateschitz hat Medienberichten zufolge beispielsweise für das Geschäftsjahr 2018 alleine von Red Bull Ausschüttungen in der Höhe von 329 Mio. Euro erhalten. Nehmen wir der Einfachkeit halber an, er hätte diese als Privatperson – und nicht über andere Firmen – erhalten: Dann zahlt Mateschitz auf die gesamten 329 Mio. Euro den exakt gleichen Steuersatz von 27, 5 Prozent wie ein Kleinanleger, der beispielsweise 1.000 Euro investiert hat und 30 Euro Dividende erhält.

Pläne hinsichtlich einer ähnlichen Regelung mit einem Freibetrag stehen nicht im Regierungsprogramm. Die meisten Anleger wären aber wohl schon einigermaßen zufrieden, wenn die Behaltefrist für Aktien und Fonds kommt.

Dauer der Behaltefrist noch offen

Bleibt noch die Frage nach der Dauer: Finanzminister Blümel hat angedeuet, dass die Frist eher mehr als ein Jahr betragen wird. Dies wird wohl auch etwas von der Zielsenkung abhängen. Sieht man die Maßnahme hauptsächlich als Anreiz für private Altersvorsorge, wären auch längere Zeiträume wie fünf oder zehn Jahre denkbar. Will die Regierung aber den Kapitalmarkt etwas genereller für Privatanleger attraktiver machen, könnte die Frist bei einem, zwei oder drei Jahre liegen.

Und zum Abschluss noch eine Klarstellung: Natürlich ist nicht jeder, der eine Aktie oder einen Fonds nach weniger als einem Jahr verkauft, ein Zocker. Es kann viele Gründe geben, warum man sich bereits früher von einem Wertpapier wieder trennt. Und wirkliche Zocker verwenden meist keine Aktien, sondern unterschiedliche Derivate.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Das IKEA Business Network bringt einige Vorteile mit sich - sowohl für Unternehmen, als auch für Mitarbeitende. | © Inter IKEA Systems B.V. 2025

Die Covid-Pandemie hat deutlich gezeigt, woran es vielen Arbeitsplätzen mangelte: Digitale Tools und moderne Arbeitsmethoden waren oft gar nicht oder nur unzureichend vorhanden. Als plötzlich viele ins Homeoffice wechseln mussten, wurde diese Lücke besonders sichtbar.

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Förderung der Kreativität und Produktivität

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Die richtige Einrichtung fördert nämlich Kreativität und Produktivität – egal ob im Großraumbüro oder im Home Office. Helfen kann dabei IKEA mit seinem IKEA Business Network. Die Mitgliedschaft bietet Unternehmen smarte Einrichtungslösungen, innovativen Service und exklusive Angebote. Nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch Mitarbeitende profitieren von der Mitgliedschaft. Sandra Gerold, Country Business Manager bei IKEA Austria, schildert im Gespräch mit brutkasten, was die fünf größten, aber vermeidbaren Fehler bei der Büroplanung sind. 

Fünf Tipps für deine Büroplanung

Tipp 1: Achte auf ergonomische und individuelle Bedürfnisse am Arbeitsplatz.

Sandra Gerold: Ein paar identische Tische und Stühle sind schnell angeschafft und in einem Raum platziert. Hierbei wird noch viel zu oft auf die individuellen Anforderungen von Mitarbeiter:innen vergessen, um ein optimales Arbeitsumfeld zu schaffen und langfristig Gesundheitsschäden vorzubeugen. Wer den Großteil seiner Arbeitszeit sitzend verbringt, hat ein höheres Risiko, Probleme in Schultern und Rücken zu bekommen. Ein ergonomischer Bürostuhl sollte vielfach verstellbar sein und sich an deine Mitarbeiter:innen anpassen lassen, um die Muskeln und Bandscheiben zu entlasten. Der Arbeitsbereich darf auf keinen Fall zu klein oder unflexibel sein und muss auch genügend Platz für z.B. eine extra Tischbeleuchtung etc bieten.

Mit der IKEA-Einrichtung wird man den Anforderungen von jedem Mitarbeitenden gerecht. | © Inter IKEA Systems B.V. 2025

Tipp 2: Verwende die richtige Beleuchtung.

Sandra Gerold: Ein helles und mit viel Tageslicht durchflutetes Büro wünscht sich wohl jeder und Sonnenlicht ist tagsüber meistens die optimale Beleuchtung. Den Schreibtisch aber direkt, frontal vor ein Fenster zu stellen, schafft zwar einen möglichen Ausblick nach draußen, aber das Tageslicht kann blenden und die Augen anstrengen. Hier sollte immer auf eine seitliche Ausrichtung geachtet werden, um Blendungen möglichst zu vermeiden. Auch wer an einer guten Beleuchtung spart, kann die Augen seiner Mitarbeiter:innen zusätzlich belasten. Zu vermeiden sind Blendung, Flimmern und große Helligkeitsunterschiede.

Tipp 3: Stelle sicher, dass du ausreichend flexibel nutzbaren Raum hast.

Sandra Gerold: Ein Großraumbüro fühlt sich nicht automatisch groß an, wenn es mit Möbeln und Menschen überfüllt ist und keine unterschiedlichen Bereiche und Flächen zur Verfügung stellt, wie z.B.: Einzel- und Teamräume. Aber man braucht auch nicht unbedingt eine große Fläche, um ein Büro geräumig zu planen und zu gestalten. Durch die richtige Planung des Layouts, Verwendung von Farbkonzepten und flexiblen Möbeln kann man ein gutes Raumgefühl schaffen. Modulare Bürosysteme geben die Möglichkeit von schneller Umgestaltung und das Ausprobieren von verschiedenen Szenarien. 

Die flexiblen Möbel von IKEA. | © Inter IKEA Systems B.V. 2025

Tipp 4: Achte auf ein passendes Raumklima.

Sandra Gerold: Ein offenes Büro in einer alten Lagerhalle ist schnell eingerichtet, hohe Decken und Stahlkonstruktionen sind ein toller Blickfang, aber ohne die richtige Einrichtung können schnell Probleme auftreten. Wenn die Temperatur am Arbeitsplatz nicht innerhalb der optimalen Werte zwischen 20-22 Grad liegt, kann es schnell ungemütlich werden. Auch die Luftfeuchtigkeit spielt eine entscheidende Rolle und sollte konstant zwischen 40-60 Prozent liegen. Auch Feinstaubbelastung und Pollenflug können in einem Büro zum Problem werden.  Luftbefeuchter und Luftreiniger können hier unterstützen, um zu einem besseren Klima beizutragen. Auch der richtige Einsatz von Pflanzen ist nicht nur ein Blickfang, sondern schafft ein angenehmes Raumklima.

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Sandra Gerold: In den meisten Großraumbüros ist viel los – Tastatur-Geklapper, Gespräche außerhalb von Meetingräumen, Diskussionen, Telefongeklingel oder Publikumsverkehr. Büros ohne Abtrennungen oder fehlender Struktur leiten Geräusche und Lärm ungefiltert weiter und können zu einer großen Belastung für Mitarbeiter:innen werden und auch auf Kund:innen nicht einladend wirken. Eine ständige Geräuschkulisse ist anstrengend und kann zu schlechter Konzentration und Fehlern führen, sowie zu Kopfschmerzen und Überanstrengung. 

Halbhohe Aufbewahrungsschränke oder Sideboards können Gliederung schaffen und Lärm reduzieren. Akustikpaneele & Schallabsorber sind wahre Superhelden gegen störenden Lärm. Sie dämpfen Geräusche, verbessern die Raumakustik und sorgen für ein angenehmes Klangbild.

IKEA Business Network bietet exklusive Angebote

Mit dem IKEA Business Network will IKEA in erster Linie Unternehmen unterstützen und das unabhängig von Größe, Umsatz und Branche. “Wir wollen also wirklich die Kleinen, die Startups und die mittleren Unternehmen unterstützen. Und auch ein sicherer und verlässlicher Partner für sie sein”, sagt Sandra Gerold. Die Mehrheit der Unternehmen, die dem Loyalty Club beitreten, seien tatsächlich Startups. 

Sandra Gerold, Country Business Manager bei IKEA Austria. | © Niklas Stadler

Kein Wunder, denn die Vorteile sind wie auf Startups zugeschnitten: Die Mitgliedschaft ist kostenlos und man erhält professionelle, persönliche und maßgeschneiderte Unterstützung beim Einrichten der Büroräumlichkeiten. Neben Rabatten und Angeboten gibt es kostenlose Design-Tipps und Online-Schulungen. Das IKEA Business Network wurde ins Leben gerufen, um Unternehmen mit innovativen Lösungen zu unterstützen, die Arbeitsräume attraktiver und funktionaler machen. Gemeinsam mit IKEA entwickeln die Mitgliedsunternehmen maßgeschneiderte Lösungen aus Produkten und Dienstleistungen, die optimal auf individuelle Anforderungen abgestimmt sind.

Business Pay Card erlaubt das Kaufen auf Rechnung

Employer Branding ist in der heutigen Business-Welt ein wichtiger Aspekt, um sich bei potenziellen Arbeitnehmer:innen als guter Arbeitgeber zu positionieren. Besonders beim IKEA Business Network können Mitarbeitende profitieren: Nach erfolgreicher Registrierung können auch sie exklusive Angebote bei IKEA und bei über 100 Partnerunternehmen genießen. Zudem erhalten alle Mitglieder (inklusive Mitarbeitende) spezielle IKEA Business Angebote in Form von Preisreduktionen. So kann man als Entrepreneur eine starke Unternehmenskultur aufbauen und das Team dazu inspirieren, sein Bestes zu geben.

Gerade in der Gründungs- oder Aufbauphase stehen viele Jungunternehmen vor finanziellen Herausforderungen. Anfangs können sich viele Rechnungen auf einmal anstauen. Hier soll die Business Pay Card als weiterer Benefit Jungunternehmen unterstützen. Die Bezahlkarte erlaubt es Mitgliedern, erst 40 Tagen nach dem Kauf zu bezahlen. Außerdem ist es möglich, ganz flexibel über verschiedene Wege bei IKEA zu bestellen – sei es über Mail, Telefon oder Chat. Dazu kommt, dass über 50 Prozent aller Speditionslieferungen von IKEA in Österreich emissionsfrei zugestellt werden – im Großraum Wien sogar schon 100 Prozent. Bis 2028 sollen weltweit 90 Prozent aller IKEA-Lieferungen ohne Treibhausgasemissionen durchgeführt werden – eine Möglichkeit, ohne großen Aufwand seinen CO2-Fußabdruck zu reduzieren.

Networking-Events

Gerade für Jungunternehmer:innen ist Networking in dieser Branche von großer Bedeutung. Doch der Einstieg gestaltet sich oft alles andere als leicht. Auch hier unterstützt das IKEA Business Network: Mit regelmäßigen Events schafft IKEA eine Plattform, auf der wertvolle Kontakte geknüpft und Erfahrungen ausgetauscht werden können. Ein besonderes Highlight: Interior Designerin Sonja Höretzeder wird vor Ort sein und einen inspirierenden Vortrag halten.

Das nächste Networking-Event findet am 25. April um 9 Uhr im IKEA Einrichtungshaus Graz statt – hier anmelden.

Oder am 23. Mai um 9 Uhr im IKEA Einrichtungshaus Vösendorfhier anmelden.

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