26.07.2022

Banken in Österreich streichen “Strafzinsen” für Firmenkunden

In Österreich wollen nach der Zinserhöhung der EZB immer mehr Banken die Negativzinsen für Firmenkunden streichen.
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Die 14 Meter hohe, 50 Tonnen schwere Euro-Skulptur ist sehr teuer in der Erhaltung
Die 14 Meter hohe, 50 Tonnen schwere Euro-Skulptur ist sehr teuer in der Erhaltung | (c) Adobe Stock - Peter Stein

Infolge der Zinserhöhung der Europäischen Zentralbank streichen auch viele Banken in Österreich die umgangssprachlich Strafzinsen genannten Verwahrgebühren für Firmenkunden. Zum Hintergrund: In Österreich dürfen Banken nur für Firmenkunden solche Negativzinsen für die Verwahrung größerer Summen verrechnen; Privatkunden sind davon anders als in Deutschland nicht betroffen. Der OGH untersagte in einem Urteil 2009 Negativzinsen für private Sparer in Österreich.

Die EZB hatte mit der jüngsten Zinserhöhung um 0,5 Prozent die Negativzinsen von zuvor eben minus 0,5 Prozent auf bei der Zentralbank geparkte Gelder für Banken gestrichen. Einige Institute hatten diese Zinsen in Form von Gebühren an Firmenkunden weitergegeben – immer mehr Institute kündigen nun an, genau das nicht mehr tun zu wollen.

Bank Austria und Erste Bank streichen demnächst

Bank Austria und Erste Bank gaben bekannt, die Verwahrgebühr, die bei institutionellen Kunden, Kunden aus dem öffentlichen Sektor und eben Firmenkunden bei größeren Summen – bei der Erste ab 100.000 Euro – anfielen, demnächst streichen zu wollen – ein konkretes Datum nannten die Banken bisher nicht.

Die VKB-Bank will die Gebühren ab 1. August “bis auf weiteres” streichen und die RLB Wien-Niederösterreich hat diesen Schritt für Ende August angekündigt. Medienberichten zufolge wollen auch die Volksbanken die Verwahrgebühren streichen, wobei dort derzeit je nach Volksbank unterschiedliche Regelungen gelten. In Deutschland hatte etwa die Deutsche Bank unmittelbar nach der Zinsentscheidung der EZB am 21. Juli 2022 angekündigt, das Verwahrentgelt noch im August abzuschaffen; die deutsche Commerzbank sogar rückwirkend zum 1. Juli.

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Karlheinz Kopf und Prof. Dr. Monika Köppl-Turyna (c) WKÖ/Tatic
Karlheinz Kopf und Prof. Dr. Monika Köppl-Turyna (c) WKÖ/Tatic

Die wirtschaftliche Lage in Österreich hat sich merklich eingetrübt. Nach der Winterprognose der Europäischen Kommission ist die Wirtschaft im Jahr 2023 um 0,7 Prozent geschrumpft. Auch der erhoffte Aufschwung bleibt nach bisherigen Prognosen erst einmal aus. Vor diesem Hintergrund hat EcoAustria im Auftrag der WKÖ eine Studie über die möglichen Effekte einer Lohnnebenkostensenkung durchgeführt.

Maßnahmenvolumen von 7,5 Mrd. Euro

Für die Modellanalyse wurde von einer Lohnnebenkostensenkung mit einem Maßnahmenvolumen von 7,5 Mrd. Euro (1,4 Prozent des BIP ab 2025) ausgegangen. Dies entspricht der Höhe des Familienlastenausgleichsfons (FLAF). Die Direktorin von EcoAustria, Monika Köppl-Turyna, unterstreicht die positiven Entwicklungen durch die Entlastungen der Unternehmen: „Diese Maßnahme stärkt die Arbeitsnachfrage und das Arbeitsangebot, wodurch etwa ein Prozent mehr Beschäftigung geschaffen wird. Konkret hätte dies rund 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze zur Folge.“

Zudem steige der reale private Konsum um rund 1,5 Prozent, die realen Investitionen würden um 1,8 Prozent stärker ausfallen. Insgesamt rechnet die Studie mit einer gesteigerten Wirtschaftsleistung aufgrund der Senkung von Lohnnebenkosten in einer Höhe von 5 Mrd. Euro.

Die Lohnkostenentwicklung in Österreich ist laut der EcoAustria im internationalem Vergleich ein deutlicher Wettbewerbsnachteil für hiesige Unternehmen. So stehe man im europäischen Vergleich unter den Ländern mit den höchsten Kosten bei Löhnen. Laut der Studie könne eine Senkung der Lohnnebenkosten nach der Modellanalyse der EcoAustria die preisliche Wettbewerbsfähigkeit verbessern und zu einem Anstieg der Exporte um 1,4 Prozent führen.

„Der Standort Österreich kracht an allen Ecken und Enden unter einer Belastungslawine – und das gilt nicht nur für die Unternehmen, sondern auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, denen von 1 Euro an Arbeitskosten netto gerade einmal 53 Cent übrig bleiben. Die positive Wirkung einer Lohnnebenkostensenkung zeigt die Studie schwarz auf weiß“, so Karlheinz Kopf, Generalsekretär der WKÖ.

Effizienzsteigerungen im öffentlichen Sektor könnte laut EcoAustria die Kosten tragen

Monika Köppl-Turyna rechnet damit, dass sich zumindest die Hälfte der Kosten selbst refinanzieren. Bleibt die Frage nach der anderen Hälfte der 7,5 Mrd. Euro.

Die Studie selbst sieht in Österreich Effizienzpotenziale, weil vergleichsweise hohe öffentliche Ausgaben mit mittleren Ergebnissen einhergehen. Insbesondere in den Bereichen öffentliche Verwaltung, Schulwesen, Gesundheitssystem und Pensionssystem sieht der Bericht Effizienzmöglichkeiten, welche finanzielle Mittel freischaufeln würden. Leistungen sollen dabei selbstverständlich nicht gekürzt werden.

Auch ein generelles Umdenken von Finanzierungswegen ist laut Karlheinz Kopf denkbar: „Lohnnebenkosten, die nicht unmittelbar mit Löhnen und Gehältern zu tun haben, sollten nicht mehr durch Arbeitgeberbeiträge, sondern aus dem allgemeinen Budget finanziert werden. Die FLAF-Finanzierung auf neue Beine zu stellen, wäre diesbezüglich natürlich ein wirklich großer Wurf – das ist uns auch bewusst.“

Kritik von Arbeitnehmer:innenseite

„Das Leben ist kein Wunschkonzert der Unternehmen“, sagt die Direktorin der Arbeiterkammer (AK) Silvia Hruška-Frank zur heute wiederholten Forderung der Wirtschaftskammer, die Lohnnebenkosten für die Unternehmen zu kürzen. Von einer solchen Kürzung profitieren aus Sicht der Arbeiterkammer nur die Unternehmen. “Den Arbeitnehmer:innen bleibt kein Cent mehr im Börserl”, meint man bei der AK. Allerdings verursachen die Kürzungen aus AK-Sicht Finanzierungs-Löcher im Sozialstaat und damit Probleme.

Auch der österreichische Thinktank Momentum übt Kritik an der heute vorgelegten Studie: “Die oft aufgestellte Behauptung, dass durch eine Senkung der Unternehmensbeiträge die Unternehmen höhere Löhne auszahlen, hält einer empirischen Überprüfung nicht stand. Der überwiegende Anteil fließt in die Gewinne der Unternehmen“, so Momentum in einer ersten Stellungnahme.

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