07.08.2018

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

Es ist ein Horror-Szenario: Ein Mitgesellschafter wird plötzlich aus dem Leben gerissen. Neben dem persönlichen Schlag kann das auch das Ende des Unternehmens bedeuten. Doch man kann im GmbH-Vertrag vorsorgen, auch für den Fall des Privatkonkurses eines Mitgesellschafters.
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Ford App Unfall Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
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Rund 6900 Privatkonkurse gab es im Jahr 2017 in Österreich. Das zeigt die aktuelle Statistik des KSV. Im Durchschnitt geht es um Verbindlichkeiten von 142.000 Euro pro Fall. Das könnte auch einem Mitgesellschafter einer GmbH widerfahren. Für den Fortbestand der GmbH ist es dann wichtig, sich schon bei der Gründung vertraglich diesbezüglich abzusichern. Gleiches gilt für ein Horrorszenario: Das plötzliche Ableben eines Mitgesellschafters. Der Schlüssel dazu sind sogenannte Aufgriffsrechte.

+++ Gesellschaftsvertrag: Beim “Vertrag von der Stange” ist Vorsicht geboten +++

„Eines der Hauptanliegen von GmbH-Gründern ist, dass sich die Gesellschaftsverhältnisse ihrer GmbH nicht gegen ihren Willen und ihr Zutun ändern“, weiß Notar Dr. Arno Weigand. Doch es gibt Fälle, in denen diese Gefahr besteht, wenn man nicht vorgesorgt hat.

Zwangsweise Verwertung des GmbH-Anteils eines Mitgesellschafters

Wenn ein Privatgläubiger in den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters Exekution führt, über das Vermögen eines Mitgesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht einmal ein Konkursverfahren eröffnet wird, dann kann das schwerwiegende Folgen für das gesamte Unternehmen haben. Gibt es keine entsprechenden Regelungen, werden die betroffenen GmbH-Anteile zwangsverwertet.

Tod eines Mitgesellschafters

Stirbt ein Gesellschafter und sieht der GmbH-Vertrag nichts vor, so geht sein GmbH-Anteil auf dessen Erben über. Egal ob das den Mitgesellschaftern Recht ist oder nicht. Streitende Erben oder die Zersplitterung dieses GmbH-Anteils durch eine große Erbengemeinschaft können selbst gut funktionierende Unternehmen zerstören.

Lösung: Aufgriffsrechte der Mitgesellschafter

Notar Arno Weigand über Aufriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
(c) Notariatskammer: Notar Arno Weigand

In diesen Fällen helfen maßgeschneiderte Regelungen von Aufgriffsrechten im Gesellschaftsvertrag. Notar Weigand: „Die Mitgesellschafter erhalten so die Option, den Anteil des insolventen bzw. verstorbenen Mitgesellschafters gegen eine Abfindung zu erwerben und können das Eindringen unerwünschter dritter Personen in ihre GmbH verhindern“.

Ein Rechtsberater wie der Notar könne schon bei der Gründung der GmbH für die optimale Vertragsgestaltung des Gesellschaftsvertrags sorgen und so späteren unliebsamen Überraschungen vorbeugen, sagt Weigand.

 


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Stack-Prüfstand für Brennstoffzellen und Elektrolyseure am Institut für Thermodynamik und nachhaltige Antriebssysteme der TU Graz | (c) Oliver Wolf – TU Graz
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Im PKW-Bereich wird er sich höchstwahrscheinlich nicht durchsetzen, im Schwerverkehr und in der Industrie gilt er jedoch als wahrscheinlicher Energieträger der Zukunft: Wasserstoff. Beziehungsweise „grüner Wasserstoff“, denn die heute noch vorherrschende Herstellung aus Erdgas bringt im Sinne der Energiewende nichts. Das Zauberwort heißt Elektrolyse, also die Aufspaltung von Wasser in Sauerstoff und Wasserstoff mittels Elektrizität – natürlich mit Strom aus Erneuerbaren, sonst brächte auch das nichts.

Entdeckt wurde das Prinzip der Elektrolyse bereits Ende des 18. Jahrhunderts. Es funktioniert nicht nur bei Wasser, sondern auch bei der Aufspaltung anderer Verbindungen. So wird es bereits seit dem 20. Jahrhundert zur Herstellung von Chlor und Aluminium im industriellen Maßstab genutzt. Da Elektrolyse jedoch sehr energieintensiv ist, ist sie bei der Wasserstoff-Gewinnung im Vergleich zur Herstellung aus Erdgas bislang das teurere Verfahren. Wenn „grüner Wasserstoff“ zum Energieträger der Zukunft werden soll, braucht es also Verbesserungen.

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Genau daran arbeitet das Wasserstoffforschungszentrum HyCentA (Hydrogen Research Center Austria) an der TU Graz schon länger. Dabei gelang es laut HyCentA-Geschäftsführer Alexander Trattner bereits, die Stromdichten zu vervielfachen und damit die Effizienz der Elektrolyse deutlich zu steigern.

Nun wurde dort ein neues großes Elektrolyse-Testzentrum eröffnet – das erste in Österreich im Megawatt-Bereich und eines der größten in ganz Europa. Zehn Millionen Euro aus einer Bundesförderung flossen in die Anlage – 4,5 Millionen direkt, weitere 5,5 Millionen verteilen sich laut TU Graz auf einen neuen Prüfstand für Brennstoffzellen-Stacks, Erweiterungen der Prüfstände für Hochtemperaturbrenner, eine Gasmischstation, Kompressoren sowie Analyse-, Mess- und Sicherheitstechnik.

1,6 bis 2,5 Megawatt

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Über eine Pipeline wird der erzeugte Wasserstoff bei einem Druck von 80 bar zu einem 18 Meter hohen Speichertank mit einem Fassungsvermögen von 190 Kilogramm (48 Kubikmeter) geleitet. Von dort aus fließt er über eine 315 Meter lange unterirdische Leitung zu mehreren Instituten am Campus, wo er nun rund um die Uhr für Forschungsarbeiten zur Verfügung steht. „Die Forschenden nutzen den grünen Wasserstoff, um an neuen und erweiterten Prüfständen die nächste Generation von Großmotoren, Turbinen, Wasserstoffbrennern und Brennstoffzellen-Stacks realitätsnahen Tests zu unterziehen“, so die TU Graz in der Aussendung.

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Mit mehr als 250 Forscher:innen am Wasserstoffcampus sei man nun bereits die Nummer 3 in der Wasserstoffforschung in ganz Europa, wird TU-Graz-Rektor Horst Bischof vom ORF Steiermark zitiert. Man habe nun den Anspruch, zur europäischen Nummer 1 und weltweit sichtbar zu werden. Auch in die Montanuni Leoben flossen im Zuge der Förderrunde sieben Millionen Euro für den Ausbau der Wasserstoffforschung.

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