07.08.2018

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

Es ist ein Horror-Szenario: Ein Mitgesellschafter wird plötzlich aus dem Leben gerissen. Neben dem persönlichen Schlag kann das auch das Ende des Unternehmens bedeuten. Doch man kann im GmbH-Vertrag vorsorgen, auch für den Fall des Privatkonkurses eines Mitgesellschafters.
/artikel/aufgriffsrechte-tod-mitgesellschafter
Ford App Unfall Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
(c) fotolia.com - Photographee.eu
sponsored

Rund 6900 Privatkonkurse gab es im Jahr 2017 in Österreich. Das zeigt die aktuelle Statistik des KSV. Im Durchschnitt geht es um Verbindlichkeiten von 142.000 Euro pro Fall. Das könnte auch einem Mitgesellschafter einer GmbH widerfahren. Für den Fortbestand der GmbH ist es dann wichtig, sich schon bei der Gründung vertraglich diesbezüglich abzusichern. Gleiches gilt für ein Horrorszenario: Das plötzliche Ableben eines Mitgesellschafters. Der Schlüssel dazu sind sogenannte Aufgriffsrechte.

+++ Gesellschaftsvertrag: Beim “Vertrag von der Stange” ist Vorsicht geboten +++

“Eines der Hauptanliegen von GmbH-Gründern ist, dass sich die Gesellschaftsverhältnisse ihrer GmbH nicht gegen ihren Willen und ihr Zutun ändern”, weiß Notar Dr. Arno Weigand. Doch es gibt Fälle, in denen diese Gefahr besteht, wenn man nicht vorgesorgt hat.

Zwangsweise Verwertung des GmbH-Anteils eines Mitgesellschafters

Wenn ein Privatgläubiger in den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters Exekution führt, über das Vermögen eines Mitgesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht einmal ein Konkursverfahren eröffnet wird, dann kann das schwerwiegende Folgen für das gesamte Unternehmen haben. Gibt es keine entsprechenden Regelungen, werden die betroffenen GmbH-Anteile zwangsverwertet.

Tod eines Mitgesellschafters

Stirbt ein Gesellschafter und sieht der GmbH-Vertrag nichts vor, so geht sein GmbH-Anteil auf dessen Erben über. Egal ob das den Mitgesellschaftern Recht ist oder nicht. Streitende Erben oder die Zersplitterung dieses GmbH-Anteils durch eine große Erbengemeinschaft können selbst gut funktionierende Unternehmen zerstören.

Lösung: Aufgriffsrechte der Mitgesellschafter

Notar Arno Weigand über Aufriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
(c) Notariatskammer: Notar Arno Weigand

In diesen Fällen helfen maßgeschneiderte Regelungen von Aufgriffsrechten im Gesellschaftsvertrag. Notar Weigand: “Die Mitgesellschafter erhalten so die Option, den Anteil des insolventen bzw. verstorbenen Mitgesellschafters gegen eine Abfindung zu erwerben und können das Eindringen unerwünschter dritter Personen in ihre GmbH verhindern”.

Ein Rechtsberater wie der Notar könne schon bei der Gründung der GmbH für die optimale Vertragsgestaltung des Gesellschaftsvertrags sorgen und so späteren unliebsamen Überraschungen vorbeugen, sagt Weigand.

 


Mehr als 500 Notarinnen und Notare sind österreichweit tätig. Das Erstgespräch ist kostenlos. Eine Notarin / einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie unter www.notar.at.

Deine ungelesenen Artikel:
14.06.2024

Holzkern: German Brand Award 2024 für 2016 gegründeten Weltmarktführer aus Wien

Das Wiener Unternehmen Holzkern machte mit seinen Uhren und Schmuck aus Holz und Stein zuletzt mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Nun holte es sich den German Brand Award 2024 in zwei Kategorien.
/artikel/holzkern-german-brand-award-2024
14.06.2024

Holzkern: German Brand Award 2024 für 2016 gegründeten Weltmarktführer aus Wien

Das Wiener Unternehmen Holzkern machte mit seinen Uhren und Schmuck aus Holz und Stein zuletzt mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Nun holte es sich den German Brand Award 2024 in zwei Kategorien.
/artikel/holzkern-german-brand-award-2024
Holzkern-CEO Georg Holzer und Gründer Elias Ferihumer | (c) Holzkern
Holzkern-CEO Georg Holzer und Gründer Elias Ferihumer | (c) Holzkern

2016 gegründet sei man im Bereich Uhren und Schmuck aus Holz und Stein (ergänzt mit Edelstahl und Gold) mittlerweile Weltmarktführer, heißt es vom Wiener Unternehmen Holzkern. Das Geschäftsjahr 2023/2024 sei ein Rekordjahr gewesen, die Anzahl der Kund:innen weltweit auf mehr als eine Million angewachsen. Aktuell beschäftigt das gebootstrappte Unternehmen, das zu 100 Prozent Gründer Elias Ferihumer gehört, rund 170 Mitarbeiter:innen an zehn Standorten im DACH-Raum. Der Jahresumsatz lag zuletzt bei über 50 Millionen Euro.

German Brand Award 2024 in zwei Kategorien für Holzkern

Nun holte sich Holzkern mit dem German Brand Award 2024 eine prestigeträchtige Auszeichnung. Konkret wurde das Unternehmen mit Sitz im 21. Bezirk Sieger in der Kategorie “Product Brand of the Year” und holte Gold im Bereich “Trade, Retail & e-Commerce”. In der Jury-Begründung hieß es unter anderem: “Das Markenversprechen bezüglich nachhaltiger Materialien und langlebiger Qualität ist aufgrund der verwendeten Rohstoffe nachvollziehbar und absolut glaubhaft. Eine kohärente Marke, mit einer stringenten Produktentwicklung, die kaum erklärt werden muss, weil die Produkte für sich sprechen.”

Zudem heißt es von der Jury, dass “das Produkt- und Markendesign den Anspruch an Einzigartigkeit auf elegante und hochwertige Art und Weise widerspiegeln”. Das sei etwa “sehr schön” mit dem Logo in Form eines Fingerabdrucks mit Holzmaserung gelungen. Man habe bewusst bereits vor einigen Jahren die Entscheidung getroffen, sowohl Branddesign als auch Fotos und Videos komplett inhouse zu produzieren, um einen stringenten und kohärenten Markenauftritt zu gewährleisten, heißt es dazu von Holzkern.

“Können als Marke insgesamt glaubhaft und einzigartig auftreten”

“Wir sind außerordentlich stolz darauf, diesen Preis als Belohnung für die starke Arbeit als Team zu erhalten – ein Zeichen, dass wir unserer Vision wieder ein Stück näher gekommen sind – doch die Reise geht weiter. Indem wir den gesamten Designprozess der Produkte, unsere Werbekampagnen sowie Foto- und Videoproduktionen intern selbst angehen und verantworten, sind wir besonders schnell in der Umsetzung und können als Marke insgesamt glaubhaft und einzigartig auftreten”, kommentiert Georg Holzer, der Holzkern-Gründer Elias Ferihumer kürzlich als CEO ablöste.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Was, wenn der Co-Founder stirbt?