06.03.2026
FANCY BY NATURE

Zwischen Süßigkeit und Functional Food: Grazer Startup setzt auf Ballaststoff-Trend

Fermentation ist in der Food-Szene längst etabliert, war bisher aber meist auf Gemüse oder Getränke beschränkt. Das steirische Startup Fancy by Nature nutzt ein jahrtausendealtes Verfahren aus Vietnam für Bio-Früchte und will damit eine neue Snack-Kategorie im westlichen Markt einführen. Verkaufsargument sind dabei unter anderem der hohe Gehalt an Ballaststoffen und eine laut Startup positive Auswirkung auf die Darmgesundheit.
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Fancy-by-Nature-Gründer Robert Mörth | (c) Fancy by Nature
Fancy-by-Nature-Gründer Robert Mörth | (c) Fancy by Nature

Hinter dem Grazer Food-Startup Fancy by Nature steht Robert Mörth. Bevor er unter die Food-Gründer ging, war er mehr als 20 Jahre lang mit seiner eigenen Werbeagentur im Geschäft. Der Wunsch nach einer eigenen, nachhaltigen und sinnstiftenden Brand sei jedoch immer lauter geworden, schreibt der Gründer auf seiner Website. Die zündende Idee fand Mörth schließlich am anderen Ende der Welt.

„Es war ein Zufall, der mein Leben aber komplett verändert hat“, blickt Mörth auf die Anfänge zurück. Auf einer Reise habe er sich „in Vietnam in eine ururalte Fermentationsmethode verliebt“. Fasziniert vom Geschmack und der Optik der nach alter Tradition fermentierten, tiefschwarzen Früchte, beschloss er 2023, das Konzept für den westlichen Markt zu adaptieren.

„Schwarzes Gold“ für den Darm

Der technologische Kern des Startups liegt in der Verbindung von traditionellem Handwerk und moderner Lebensmitteltechnologie. Bei dem Prozess werden handgepflückte Bio-Früchte – konkret unterschiedliche Zitrusfrüchte sowie Apfel – mit Honig und Milchsäurebakterien veredelt und haltbar gemacht. Durch die Fermentation verfärben sich die Früchte komplett schwarz, weswegen das Startup dem Produkt den Spitznamen „schwarzes Gold“ gibt.

Profitieren will Fancy by Nature vom aktuell wieder verstärkten Food-Trend zu einer ballaststoffreichen Ernährung. Das kontrollierte Verfahren soll sicherstellen, dass das natürliche Pektin der Früchte als wertvoller, löslicher Ballaststoff erhalten bleibt. Dem Unternehmen zufolge regt das Produkt das Wachstum nützlicher Bakterien an, unterstützt eine gesunde Darmflora und liefert hochkonzentrierte bioaktive Substanzen wie Antioxidantien. Zudem sei die Frucht durch die Fermentation quasi „vor-verdaut“ und dadurch auch bei Unverträglichkeiten leicht bekömmlich.

Positionierung in der Nische

Mit seinem Ansatz möchte Fancy by Nature eine neue Kategorie im österreichischen Lebensmitteleinzelhandel etablieren. Das Startup will sich dabei strategisch in der Nische zwischen Süßigkeiten und stark angereicherten Functional-Food-Produkten positionieren. Angeboten werden die Snacks entweder pur oder in Bio-Zartbitterschokolade dragiert.

Produziert wird direkt in der Steiermark. Der Weg in den Handel war für das junge Unternehmen jedoch kein einfacher, wie der Gründer sagt: „Monate voller Arbeit, Rückschläge, Zweifel, Nächte, in denen ich am liebsten alles hingeschmissen hätte, aber eben trotzdem weitergemacht“, so Mörth. Gekauft werden kann der Snack aktuell im Online-Shop des Startups. Dort gibt es unterschiedlich große Sets mit verschiedenen Sorten beginnend bei 7,90 Euro für drei Packungen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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