27.04.2022

Zweites Land führt Bitcoin als Landeswährung ein

Ein kleines, armes Land in Afrika setzt auf Bitcoin. Hier sind die Hintergründe - auch zur Gesamtlage des Geldsystems.
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Niko Jilch. Flagge Zentralafrikanische Republik
© firewings/brutkasten/Montage

Es ist soweit. Mit der Zentralafrikanischen Republik führt nach El Salvador ein zweites Land die Landeswährung Bitcoin ein. Das bestätigte die französische Nachrichtenagentur AFP heute. Die Details des Gesetzes sind zunächst aber noch unklar. AFP spricht abwechselnd von „legal currency“ (kann man nutzen) und „legal tender“ (muss man nutzen). Es scheint aber bestätigt, dass zumindest Variante 1 umgesetzt wird.

In jedem Fall ein großer Schritt für das Land, das wie auch El Salvador nicht über seine eigene Währung verfügt, sondern mit dem CFA-Franc eine Art Überbleibsel aus der Kolonialzeit nutzt. Wer mehr darüber wissen will, sollte diesen Text von Alex Gladstein lesen.

Mehr Eigenständigkeit durch Bitcoin

Für Länder ohne eigene Währungshoheit ist der Schritt zu Bitcoin leichter. Mit einer eigenen Zentralbank haben Herrscher die Möglichkeit, die Bürger über Inflation schleichend zu enteignen. El Salvador und die Zentralafrikanische Republik haben diese Möglichkeit nicht. Die Adoption von Bitcoin bietet ihnen also die Option, mehr Eigenständigkeit zu erlangen. Die ZAR hat erst im Jahr 1960 ihre Unabhängigkeit von der Kolonialmacht Frankreich erhalten.

Anders als beim breit kommunizierten Vorstoß von El Salvador ist im Falle der Zentralafrikanischen Republik nicht bekannt, ob das Land eigene Bitcoin-Reserven anlegen will oder Bürgern den Einstieg durch eine staatliche Wallet „erleichtern“ will.

Herausforderungen des Landes

Die ZAR ist ein extrem armes Land, eines der zehn ärmsten weltweit – und das, obwohl die Republik in der Mitte des afrikanischen Kontinents über große Vorkommen an Rohstoffen und Flächen für den Anbau von Getreide verfügt. Zur Armut kommen Gewalt, politische Instabilität und Menschenrechtsverletzungen. Die Berichte der internationalen Organisationen über das Land zeichnen ein hartes, erbarmungsloses Bild. Die ZAR ist noch um einiges ärmer, korrupter und gefährlicher als El Salvador.

Der internationale Impact der Entscheidung für Bitcoin sollte deshalb sehr überschaubar sein. Es wird aber sicherlich Statements des IWF geben, der sich um die „Finanzmarktstabilität“ in Zentralafrika sorgt.

Der Krieg in der Ukraine und die Sanktionen des Westens haben auf die Situation an den Märkten und im Geldsystem sicher einen größeren Einfluss. Worum es geht und was in den kommenden Monaten zu erwarten ist, habe ich am vergangenen Sonntag bei den Podcast-Kollegen von „Bitcoin verstehen“ erklärt. Hier geht es zum Video.

Und in meinem Podcast war der US-amerikanische Experte Luke Gromen zu Gast. Er ist einer der interessantesten Beobachter der Märkte und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Frage, wann der US-Dollar als Leitwährung abgelöst wird. Seine Sicht der Dinge ist wirklich einzigartig und aufschlussreich. Unbedingt reinschauen!

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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