27.04.2022

Zweites Land führt Bitcoin als Landeswährung ein

Ein kleines, armes Land in Afrika setzt auf Bitcoin. Hier sind die Hintergründe - auch zur Gesamtlage des Geldsystems.
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Niko Jilch. Flagge Zentralafrikanische Republik
© firewings/brutkasten/Montage

Es ist soweit. Mit der Zentralafrikanischen Republik führt nach El Salvador ein zweites Land die Landeswährung Bitcoin ein. Das bestätigte die französische Nachrichtenagentur AFP heute. Die Details des Gesetzes sind zunächst aber noch unklar. AFP spricht abwechselnd von „legal currency“ (kann man nutzen) und „legal tender“ (muss man nutzen). Es scheint aber bestätigt, dass zumindest Variante 1 umgesetzt wird.

In jedem Fall ein großer Schritt für das Land, das wie auch El Salvador nicht über seine eigene Währung verfügt, sondern mit dem CFA-Franc eine Art Überbleibsel aus der Kolonialzeit nutzt. Wer mehr darüber wissen will, sollte diesen Text von Alex Gladstein lesen.

Mehr Eigenständigkeit durch Bitcoin

Für Länder ohne eigene Währungshoheit ist der Schritt zu Bitcoin leichter. Mit einer eigenen Zentralbank haben Herrscher die Möglichkeit, die Bürger über Inflation schleichend zu enteignen. El Salvador und die Zentralafrikanische Republik haben diese Möglichkeit nicht. Die Adoption von Bitcoin bietet ihnen also die Option, mehr Eigenständigkeit zu erlangen. Die ZAR hat erst im Jahr 1960 ihre Unabhängigkeit von der Kolonialmacht Frankreich erhalten.

Anders als beim breit kommunizierten Vorstoß von El Salvador ist im Falle der Zentralafrikanischen Republik nicht bekannt, ob das Land eigene Bitcoin-Reserven anlegen will oder Bürgern den Einstieg durch eine staatliche Wallet „erleichtern“ will.

Herausforderungen des Landes

Die ZAR ist ein extrem armes Land, eines der zehn ärmsten weltweit – und das, obwohl die Republik in der Mitte des afrikanischen Kontinents über große Vorkommen an Rohstoffen und Flächen für den Anbau von Getreide verfügt. Zur Armut kommen Gewalt, politische Instabilität und Menschenrechtsverletzungen. Die Berichte der internationalen Organisationen über das Land zeichnen ein hartes, erbarmungsloses Bild. Die ZAR ist noch um einiges ärmer, korrupter und gefährlicher als El Salvador.

Der internationale Impact der Entscheidung für Bitcoin sollte deshalb sehr überschaubar sein. Es wird aber sicherlich Statements des IWF geben, der sich um die „Finanzmarktstabilität“ in Zentralafrika sorgt.

Der Krieg in der Ukraine und die Sanktionen des Westens haben auf die Situation an den Märkten und im Geldsystem sicher einen größeren Einfluss. Worum es geht und was in den kommenden Monaten zu erwarten ist, habe ich am vergangenen Sonntag bei den Podcast-Kollegen von „Bitcoin verstehen“ erklärt. Hier geht es zum Video.

Und in meinem Podcast war der US-amerikanische Experte Luke Gromen zu Gast. Er ist einer der interessantesten Beobachter der Märkte und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Frage, wann der US-Dollar als Leitwährung abgelöst wird. Seine Sicht der Dinge ist wirklich einzigartig und aufschlussreich. Unbedingt reinschauen!

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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