14.02.2023

Zvook: Ukrainische Startups spüren Putins Bomben auf

Ukrainische Startups haben gemeinsam mit einem Tech-Unternehmen und dem Militär Zvook entwickelt - ein Tool, das in der Luftverteidigung eingesetzt wird, um russische Angriffe zu vereiteln.
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Künstliche Intelligenz soll die Ukraine vor Russlands Bomben retten.
Foto: Pietro Jeng/Unsplash: Künstliche Intelligenz soll die Ukraine vor Russlands Bomben retten.

Seit knapp einem Jahr tobt in der Ukraine ein verheerender Krieg. Russische Raketen zerstören dabei beinah täglich Infrastruktur, Existenzen und kosten Menschenleben. Die Flugabwehr der Ukraine wird jedoch stetig besser – auch dank ukrainischer Startups, die Zvook mitentwickelt haben.

Kriegsbeginn hat alles verändert

„Wie viele Ukrainerinnen und Ukrainer hatte unser Team nach Beginn der groß angelegten russischen Invasion am 24. Februar den völlig logischen Wunsch, unserem Land irgendwie zu helfen“, sagt Dmytro Bielievtsov im Interview mit deutschen Zeitung „Welt“. Bielievtsov hat nach seinem Studium in Berlin das IT-Unternehmens Respeecher mitbegründet – eines der führenden Unternehmen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) und der Akustik.

Vor Kriegsbeginn arbeitete man gemeinsam mit amerikanischen Filmstudios wie unter anderem Lucasfilm zusammen. Doch wie so vieles änderte der 24. Februar 2022 auch etwas in der Unternehmensphilosophie. Bielievtsov und sein Team starteten eine Zusammenarbeit mit den ukrainischen Startups i3 Engineerin und LabelYourData.

Kooperation mit Startups

i3 Engineerin war auf Smarthome-Technologie spezialisiert, LabelYourData auf Datenverarbeitung. Gemeinsam mit Kämpfern der 125. Brigade der Territorialverteidigung starteten die Unternehmen das Projekt Zvook (ukrainisch für „Geräusch“).

Zvook ist ein „automatisiertes System, das die Luftverteidigung über den Zeitpunkt und den Standort der Rakete informiert und so die Berechnung der Abfangroute erlaubt“, erklärt Bielievtsov. 

Zvook soll weiter ausgerollt werden

Die Technik hinter Zvook ist komplex. Die Hardware ist für das sogenannte „Eisen“ zuständig. Wird ein Ton empfangen, so wird dieser durch einen speziellen Spiegel fokussiert und verstärkt. Danach folgt die Übertragung auf ein geschütztes Netzwerk. Die Softwareabteilung von Zvook analysiert und klassifiziert schließlich den empfangenen Ton. Auf dieser Grundlage berechnet die Flugabwehr die Abfangflugbahn. Der große Vorteil von Zvook: Es ist ein passives Radarsystem, das keine Funksignale sendet und daher selbst schwerer ein Ziel von Angriffen sein kann.

Zu Beginn des Krieges versagte das System aufgrund von Datenmangel noch häufiger. Doch mit fortschreitendem Beschuss sammelte Zvook immer mehr Daten und konnte daher noch genauer arbeiten. Mittlerweile befinden sich 45 Zvook-Systeme in der Ukraine. Um die Zivilbevölkerung und die Infrastruktur der Ukraine vor russischen Angriffen zu schützen, braucht es laut Bielievtsov hundert weitere Systeme. Die notwendige Finanzierung wird derzeit geprüft.

KI im Krieg

Generell wird Künstliche Intelligenz im Militär in vier zentralen Bereichen angewendet. Logistik, Aufklärung, Cyberraum und Kriegsführung. Zvook zählt dabei zur Aufklärungskategorie. Doch KI wird auch zu Angriffszwecken eingesetz, etwa durch ferngesteuerte Drohnen. Zwischen 2009 und 2017 nahm die Anzahl der Drohnenschläge des US-Militärs beispielsweise um das Zehnfache zu.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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