29.07.2022

Zur Löwen wird neue Höhle der Löwen-Löwin

Diana zur Löwen wird in der 12. Staffel der Höhle der Löwen als Gast-Löwin auftreten.
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Höhle der Löwen, Diana zur Löwen
(c) RTL / Frank W. Hempel - Influencerin Diana zur Löwen gesellt sich im September in die Löwenhöhle.

In der zwölften Staffel „Die Höhle der Löwen“ wird Diana zur Löwen Gast-Löwin werden. Die 27-Jährige hat über zehn Jahre Berufserfahrung im Bereich Social Media und ist „Content Creatorin“ mit einer Million Followern auf Instagram.

Höhle der Löwen-Fan seit Teenager-Zeit

Zudem hat sie bereits mehrere Unternehmen erfolgreich in Sachen Social-Media-Marketing beraten, steht als Speakerin auf Bühnen und unterstützt selbst einige ausgewählte Startups als Investorin (Nelly, Ostrom, Femtasy, Junto).

„Ich kenne ‚Die Höhle der Löwen‘, seit ich eine Teenagerin war und habe mich damals voller Vorfreude und Ambition als Moderatorin der Show gesehen. Jetzt freue ich mich riesig, als Investorin bei diesem inspirierenden Format dabei zu sein. Löwinnen wie Judith Williams und Dagmar Wöhrl sind große Vorbilder für mich, vor allem in Sachen Passion und Motivation, wenn es um das Thema Business geht“, erklärt die 27-Jährige, die konkret in Folge fünf dabei sein wird.

Neue Perspektive für die Startup-Show

„Ganz besonders geehrt fühle ich mich, da ich ja eine recht junge Gast-Löwin neben den eingespielten Profis bin. Aufgrund meiner eigenen Erfahrung und meines Alters sehe ich es als Chance, eine neue Sichtweise und innovative Perspektive in die Show einzubringen“, sagt sie abschließend. „Mein Fokus in Sachen Investments wird vor allem auf dem digitalen Bereich liegen, welcher mir zusammen mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit sehr am Herzen liegt.“

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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