16.06.2023

Zur freihändigen PC-Nutzung: Zungen-Startup entwickelt „Maus für den Mund“

Das MouthPad von Augmental wandelt die Position und den Druck der Zunge von User:innen in Cursor-Aktionen um, indem es Signale mit Hilfe eines Lernalgorithmus in seinem Prozessor verarbeitet.
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(c) Augmental - Das MouthPad soll die Möglichkeiten der freihändigen Technologie-Nutzung erweitern.

Sie dient zum Sprechen, Schmecken und (meist) in kindlichen Bahnen dazu, den eigenen Unmut über etwas Ärgerliches kund zu tun. Die menschliche Zunge ist ein beweglicher Muskel, der mit vielen Nerven versorgt ist und in der Startup-Welt im Gegensatz zu dem Auge oder Ohr noch wenig Beachtung erhalten hat. Dies könnte sich nun mit Augmental und ihrem MouthPad ändern.

MouthPad soll Interaktion mit digitalen Geräten verbessern

Das aus dem MIT Media Lab hervorgegangene Hardware-Startup, das sich auf die Entwicklung von „human first experience“ konzentriert – die die alltägliche Interaktion mit digitalen Geräten und Schnittstellen verbessern – erfand das MouthPad als eine Art „Zungen-Maus“.

Menschen sollen hierbei Geräte allein durch die Bewegung ihrer Zunge steuern können. Augmental zielt damit darauf ab, die Grenzen des freihändigen Computings zu erweitern.

Eine intelligente intra-orale Schnittstelle wird dabei an den Mund des Benutzers angepasst und kann mit verschiedenen persönlichen Geräten verbunden werden.

Gleicher Zugang für alle Menschen

Die Eye-Tracking-Technologie, die „reine“ Sprachunterstützung und sogar lippengesteuerte Joysticks bieten zwar allen einen gewissen Freihandzugang zur digitalen Welt, aber die Nutzer seien oft frustriert, ermüdet oder hätten Schäden an ihren Zähnen. Es bestehe ein eindeutiger Bedarf an mehr technologischer Innovation im Hinblick darauf, wie User:innen aktuelle und künftige digitale Geräte ohne Hände steuern können – so die Einstellung des Entwicklerteams.

„Da unser Leben immer stärker mit der Technologie verwoben ist und sich die Welt von der physischen zur digitalen Welt ausweitet, ist es wichtiger denn je, sicherzustellen, dass alle Menschen den gleichen Zugang zu Steuereingaben und neuen Schnittstellen haben“, erzählte Tomás Vega, Mitbegründer und Ingenieur bei Augmental bereits im April der Tech-Plattform MBF. „Die Interaktion mit diesen Systemen muss so gestaltet sein, dass sie der Art und Weise entspricht, wie Menschen wahrnehmen, verarbeiten und handeln.“

Bei ihrer Arbeit und geleitet von den Prinzipien eines universellen Designs und der Inklusivität hat Augmental ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm gestartet, das sich auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Handsteuerung konzentriert.

MouthPad auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Durch die Zusammenarbeit mit einer Gemeinschaft für Menschen mit körperlichen Behinderungen gewann Augmental viele Erkenntnisse, die in die Entwicklung des Geräts einflossen. Ziel ist es, das MouthPad so zu erweitern, dass es von einem möglichst breiten Publikum genutzt werden kann, und sodass Menschen alltägliche Aufgaben freihändig erledigen und die digitale Steuerung mit größerer Leichtigkeit und Unabhängigkeit genießen können.

„Universelles Design hat das Potenzial, den digitalen Zugang für alle zu erweitern, nicht nur für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Bei der Erforschung von Szenarien, in denen die Hände gebunden sind, und von Kontexten, in denen die Benutzer nur eine eingeschränkte Kontrolle über die Hände haben, haben wir eine In-Mouth-Plattform entwickelt, die eine bequeme Interaktion mit den Geräten von heute ermöglicht und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Zukunft mit menschlicheren und weniger ablenkenden Heads-up-Displays schafft“, erklärt Co-Founder Corten Singer seine Vision. „Unsere Technologie sollte uns dort treffen, wo wir sind – nicht umgekehrt.“

„Der elfte Finger“

So geht’s: Das MouthPad ist derart konzipiert, sodass die Benutzer frei sprechen und gleichzeitig andere Aktionen ausführen können. Es ergänze alternative Technologien wie die Sprachsteuerung und ermögliche es Menschen, nahtlos zwischen zungengesteuerter Bildschirmnavigation und Sprache zu wechseln, ohne dass ein chirurgischer Eingriff erforderlich sei.

Dabei macht sich das MouthPad die angeborene Geschicklichkeit der Zunge zunutze, die von Augmental als „der elfte Finger“ bezeichnet wird. Das Gerät wandelt die Position und den Druck der Zunge der Benutzer:innen in Cursor-Aktionen um, indem es Signale durch einen maschinellen Lernalgorithmus in seinem Prozessor verarbeitet.

Die Befehle werden dann über Bluetooth an das angeschlossene Gerät gesendet und in Cursorbewegungen und Klicks übersetzt, sodass der Benutzer alles tun kann, vom einfachen Senden einer E-Mail oder Einschalten des Lichts bis hin zum Bearbeiten eines Fotos oder Spielen eines Videospiels.

MouthPad-Founder: „Alle Beschränkungen überwinden“

Jedes Gerät wird durch ein intraorales Scannen, das ein 3D-Modell des Mundes erstellt, vollständig an den Benutzer angepasst. Anhand dieses Modells wird ein individuelles Gerät entworfen und mit Zahnkunststoff gedruckt. Dieses passt sich an den Mund des Benutzers an und enthält eine flexible Leiterplatte mit Sensoren, einer Verarbeitungseinheit und einem Bluetooth-Funkgerät – alles in einem wasserdichten Gehäuse, das mit einer bestimmten Technik vor Speichel geschützt ist.

„Ich bin motiviert“, wird Vega abschließend bei MBF zitiert, „die menschlichen Fähigkeiten zu verbessern, und daran interessiert, die Technologie zu nutzen, um all die Beschränkungen zu überwinden, die durch die Art und Weise, wie wir geboren werden, entstehen.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Zur freihändigen PC-Nutzung: Zungen-Startup entwickelt „Maus für den Mund“

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Artikel beschreibt die Entwicklung einer neuartigen Technologie, die es Menschen mit eingeschränkter Handsteuerung ermöglicht, digitale Geräte mit größerer Leichtigkeit und Unabhängigkeit zu steuern. Das Startup Augmental hat sich dabei speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Behinderungen konzentriert und an einem „MouthPad“ gearbeitet, einer Art „Zungen-Maus“, die durch die Bewegung der Zunge gesteuert werden kann. Damit zielt Augmental darauf ab, die Grenzen des freihändigen Computings zu erweitern und den digitalen Zugang allen Menschen zu ermöglichen. Die Technologie hat somit das Potenzial, gesellschaftliche Barrieren zu reduzieren und die Inklusivität zu fördern.

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Im Artikel geht es um die erstmalige Entwicklung einer „Maus für den Mund“ namens MouthPad, die es ermöglicht, digitale Geräte allein durch die Bewegung der Zunge zu steuern. Das Startup Augmental hat sich auf die Entwicklung von Interaktionen mit digitalen Schnittstellen konzentriert und will mit dem Produkt die Grenzen des freihändigen Computings erweitern. Durch die Zusammenarbeit mit einer Gemeinschaft für Menschen mit körperlichen Behinderungen wurden Erkenntnisse in die Entwicklung des Geräts integriert und Ziel ist es, das MouthPad für ein breites Publikum zugänglich zu machen. Das Potenzial dieser Erfindung klingt erfolgversprechend für Menschen mit eingeschränkter Handsteuerung und könnte zu einem Durchbruch in der Technologie führen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, sich mit den neuesten Technologien und Trends auseinanderzusetzen, um Innovationen voranzutreiben. Der MouthPad von Augmental ist ein Beispiel für eine neuartige Technologie, die es Menschen ermöglicht, digitale Geräte allein durch die Bewegung ihrer Zunge zu steuern. Diese Art der freihändigen Computernutzung kann die Interaktion mit digitalen Geräten ermöglichen, ohne dass Hände erforderlich sind. Die Technologie ist insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Handsteuerung von großer Bedeutung und kann als Grundlage für weitere Innovationen und Entwicklungen in diesem Bereich dienen.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Als Investor:in sollten Sie sich für innovative Startups interessieren, die Lösungen für alltägliche Probleme anbieten. Augmental hat mit dem MouthPad eine intelligente intra-orale Schnittstelle entwickelt, die die Grenzen des freihändigen Computings erweitert und allen Menschen gleichen Zugang zu digitalen Geräten und Schnittstellen ermöglicht. Das Unternehmen setzt dabei auf ein universelles Design und ist bestrebt, Menschen mit eingeschränkter Handsteuerung einzubeziehen. Mit diesem Ansatz hat Augmental das Potenzial, ein breites Publikum anzusprechen und ein bedeutender Akteur in der tech-industry zu werden.

Zur freihändigen PC-Nutzung: Zungen-Startup entwickelt „Maus für den Mund“

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Die Entwicklung des MouthPads durch das Startup Augmental verdeutlicht die zunehmende Bedeutung von technologischer Innovation im Hinblick auf eine inklusive und barrierefrei zugängliche digitale Welt, in der Menschen mit verschiedenen Einschränkungen gleichberechtigt agieren können. Als Politiker:in ist es wichtig, sich für die Förderung von Innovationen einzusetzen, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in unserer digitalen Gesellschaft verbessern.

Zur freihändigen PC-Nutzung: Zungen-Startup entwickelt „Maus für den Mund“

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Das Startup Augmental hat eine Zungen-Maus namens MouthPad entwickelt, die es Menschen ermöglicht, digitale Geräte freihändig zu bedienen. Durch die Zusammenarbeit mit einer Community für Menschen mit körperlichen Behinderungen hat Augmental das Gerät entwickelt, um eine größere Benutzergruppe zu erreichen und ihnen eine unabhängige, komfortable Nutzung zu ermöglichen. Das Startup konzentriert sich auch darauf, eine universelle Gestaltung und Inklusivität bei der Entwicklung digitaler Interfaces zu fördern. Letztendlich ermöglicht das MouthPad eine angenehme Interaktion mit digitalen Geräten, indem es die angeborene Geschicklichkeit der Zunge nutzt.

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Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

  • Tomás Vega
  • Corten Singer

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Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

  • Augmental
  • MIT Media Lab

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