09.06.2022

„Zukunft am Land ist digital“: Über 10.000 Euro Preisgeld winken bei Hackathon

Beim Hackathon "Vernetztes Leben am Land" von 30. auf 31. Juli sollen Lösungen für sehr konkrete Problemstellungen gefunden werden.
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Beim Hackathon sollen in 24 Stunden Lösungen für konkrete Problemstellungen erarbeitet werden
Beim Hackathon sollen in 24 Stunden Lösungen für konkrete Problemstellungen erarbeitet werden | (c) Engage Media
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„Die Ideen in den Gemeinden sind da. Da gibt es super progressive Kräfte und denen wollen wir ein Event bieten, wo das Anklang findet“, sagt Hackathon-Experte Florian Bauer, Gründer und CEO von Engage Media. Er spricht vom <Coding Austria> Hackathon „Vernetztes Leben am Land“ von 30. auf 31. Juli, der gemeinsam vom brutkasten, dem österreichischen Notariat und RUBICON IT veranstaltet und von Bauer mit Engage Media umgesetzt wird.

„Wir wollen, dass sich ganz Österreich trifft und zusammen an konkreten Problemen arbeitet“

„Das Notariat ist ein fester Bestandteil in den Gemeinden und ist somit auch in das Geschehen direkt eingebunden. Wir sehen es als unsere Verantwortung, hier einen entsprechenden Beitrag zu leisten und einen Nährboden zu schaffen für eine digitale Zukunft. Denn eines ist klar: Die Zukunft am Land ist digital! Und das wollen wir fördern“, betont Manfred Guttmann, Geschäftsführer von NTB SOLUTIONS, IT-Dienstleister des österreichischen Notariats. Florian Bauer ergänzt: „Wir wollen, dass sich ganz Österreich trifft und zusammen an konkreten Problemen arbeitet, die alle betreffen“.

Video-Talk zum Hackathon:

Wolfgang Zak, Head of Department Business Projects bei RUBICON IT, skizziert eine dieser Herausforderungen: „Viele Leute ziehen aufs Land und stehen dann vor der Frage, wie sie Anschluss finden können, wie sich einbringen können und wie sie erfahren, wo was passiert“. Aktuell würde die Kommunikation meist noch analog passieren. Daher sei eines der Themen beim Hackathon, eine Art digitales schwarzes Brett für Gemeinden zu schaffen: „Da geht es um unterschiedlichste Dinge, egal ob man einen Yoga-Kurs anbietet und Teilnehmer:innen sucht, oder das ideale Bus-Ticket finden will“.

Von „Digitale Gemeinde“ bis „Have Fun“: 5 Themen für den Hackathon

Für den Hackathon wurden fünf Themen definiert:

  • Digitale Gemeinde – bringing people together
  • Breaking Boundaries – creating new digital opportunities 
  • Sustainable life – saving resources for tomorrow
  • Mobility outside cities – finding new ways for transportation
  • Have Fun – connect people for sports and cultural activities

Wie kann man sich den fünften Punkt „Have Fun“ vorstellen? Dazu Guttmann: „Wir wollen das Leben einfacher und angenehmer gestalten und Spaß soll das Ganze auch noch machen. Wir haben noch keine konkreten Vorstellungen, wie wir das hinbekommen wollen. Wir laden die Hackathon-Teilnehmer:innen dazu ein, sich hier den Kopf zu zerbrechen und sich kreative Ideen zu überlegen“.

Diverse Zielgruppe für facettenreiche Projekte

Die Hackathon-Teilnehmer:innen können aus den unterschiedlichsten Bereichen kommen. Konkret angesprochen sind nicht nur Visionäre aus den Gemeinden, Entwickler, Programmierer und „Hands On People“, sondern auch Marketeers. „Gute Ideen sind immer nur so gut, wie man sie präsentiert“, sagt dazu Bauer. Und er erläutert: „Wenn man schon ein Team hat, etwa weil man gemeinsam studiert, oder zusammen arbeitet, ist es immer gut, wenn es verschiedene Facetten darin gibt. Man kann sich aber auch allein anmelden und wir helfen beim Formen neuer Teams“.

Mehr als 10.000 Euro Preisgeld und Einladung zum Forum Alpbach zu holen

Der <Coding Austria> Hackathon „Vernetztes Leben am Land“ startet am 30. Juli um 10 Uhr und läuft bis 31. Juli um 17 Uhr. Er findet im RUBICON IT-Office im 1. Bezirk in Wien statt – zur Verpflegung wurde ein Koch organisiert. Dabei winken mehrere Geldpreise: Das erstplatzierte Team bekommt 4.000 Euro, für den zweiten Platz gibt es 2.500 Euro und für den dritten 1.000 Euro.

Weiters winken als Preis eine Einladung zum Forum Alpbach und drei Sonderpreise, die mit je 1.000 Euro belohnt werden. Bei der Open Source Challenge werden Teams gefördert, die ihr Konzept komplett Open Source gestalten. Bei der Diversity Challenge werden besonders diverse Teams gewürdigt. Und mit der Register Challenge werden Teams belohnt, die ein Register wie das Firmenbuch oder Grundbuch für ihr Projekt heranziehen.

Die Anmeldephase läuft bis 7. Juli um 19:00 Uhr.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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