13.06.2023

Zuckerberg will KI-Tools für Facebook, WhatsApp und Instagram

Am vergangenen Donnerstag kündigte Mark Zuckerberg an, dass Meta jetzt mehr KI in seine Produkte packen will. Die Konkurrenz ist teilweise schon weiter.
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Bild: Mariia Shalabaieva/Unsplash
KI wird bei Meta künftig eine größere Rolle spielen. Bild: Mariia Shalabaieva/Unsplash

Künftig könnten wir bei WhatsApp nicht mehr nur mit Freunden und Familienmitgliedern chatten, sondern auch mit einer KI. Zumindest wenn es nach den Vorstellungen von Mark Zuckerberg, dem CEO von Meta geht. Nicht nur bei WhatsApp soll künftig mehr künstliche Intelligenz zum Einsatz kommen, sondern auch bei den anderen Services von Meta – Facebook, Messenger und Instagram.

Meta hinkt bei KI-Verwendung hinterher

Obwohl Meta seit Jahren in die Forschung von generativen KI-Lösungen investiert, steckte das Unternehmen bisher noch recht wenig davon in seine Services. Andere in der Branche übten weitaus weniger Zurückhaltung. So verkündete Microsoft bereits im März 2023, Hilfsfunktionen auf KI-Basis in seine Produkte Office, Windows und Bing zu integrieren. Unternehmen wie Adobe oder Snapchat haben bereits einige KI-Features in ihre Produkte integriert.

Laut einem Bericht der amerikanischen News-Plattform Axios soll sich das nun auch bei Meta ändern. Zuckerberg verkündete demnach am vergangenen Donnerstag gegenüber Mitarbeiter:innen seine Pläne, generative KI in sämtliche Produkte zu implementieren. Konkret sollen die User:innen zukünftig mittels Texteingabe Fotos bearbeiten können oder mittels Texteingabe Inhalte in ihre Instagram Stories posten können. Für WhatsApp und Facebook Messenger sollen eigene KI-Chatbot-Persönlichkeiten angeboten werden, aus denen die User:innen je nach persönlichem Gschmack auswählen können.

Mehr Open Source

Zuckerberg verkündete am vergangenen Donnerstag außerdem, dass er die KI-Technologien aus dem Hause Facebook vermehrt der Open Source Community zugänglich machen will. Und er bekräftigte erneut sein Versprechen, Forschungsergebnisse aus dem Hause Meta öffentlich zu machen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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Der Artikel legt nahe, dass Mark Zuckerberg, CEO von Meta, plant, künstliche Intelligenz verstärkt in die Services von Meta zu integrieren, einschließlich WhatsApp, Facebook, Messenger und Instagram. Obwohl Meta in der Vergangenheit weniger KI-Lösungen in seine Produkte integriert hat als andere Unternehmen, möchte Zuckerberg nun generative KI in verschiedenen Bereichen einsetzen. Dazu gehören Funktionen wie das Bearbeiten von Fotos, das Posten von Inhalten in Instagram Stories und die Nutzung von KI-Chatbot-Persönlichkeiten in WhatsApp und Facebook Messenger. Darüber hinaus plant Zuckerberg, KI-Technologien der Open Source Community zugänglich zu machen und Forschungsergebnisse öffentlich zu machen. Das zeigt, dass Meta den Einsatz von KI vorantreiben und Innovationen in diesem Bereich fördern möchte.

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