14.09.2016

Zuckerberg macht sein Versprechen (sehr langsam) wahr

Im Laufe des vergangenen Monats verkaufte Mark Zuckerberg Facebookanteile im Wert von fast 300 Millionen Dollar. Zugleich stieg seine Stiftung mit 50 Millionen Dollar bei einem indischen Lern-Startup ein. Das alles soll Teil von Zuckerbergs Plan sein, sein Vermögen zu veräußern.
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© Screenshot/www.facebook.com/zuck

Irgendwie wollte es niemand so recht glauben: Zur Geburt seiner Tochter Max, Ende vergangenen Jahres, versprachen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und seine Frau Priscilla Chan, 99 Prozent der Facebookaktien zu verkaufen – diese hatten zu diesem Zeitpunkt schon einen Wert von 40 Milliarden Euro. Über die Stiftung „Zuckerberg-Chan-Initiative“ sollte das Geld für gemeinnützige Zwecke genutzt werden. Tatsächlich stellte sich bald heraus, dass die Stiftung profitorientiert ist, das Geld also nicht, wie zunächst in vielen Medien kolportiert, gespendet würde. Vielmehr investiert die Stiftung in gewinnbringende Startups, die aber einen gemeinnützigen Anspruch haben.

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300 Mio entspricht einem Viertel Prozent

Nachdem es einige Zeit ruhiger um die Stiftung geworden war, scheint Zuckerberg nun ernst zu machen, allerdings in sehr kleinen Schritten. Im Laufe des vergangenen Monats verkaufte er drei Facebook-Anteilspakete zu je rund 95 Millionen Dollar. Das entspricht rund einem Viertel Prozent des Gesamtvolumens von über 40 Milliarden Dollar. Allerdings hatte Zuckerberg von vornherein angekündigt, die Anteile „im Laufe seines Lebens“ zu veräußern. Er dürfte sich also damit Zeit lassen.

Indische Lern-App bekommt 50 Mio Dollar

Grund zur Freude bietet die Vorgehensweise jedenfalls für jene, in die die Zuckerberg-Chan-Initiative investiert. Zuletzt stieg die Stiftung etwa in die indische Lern-App Byju ein – und zwar gleich mit 50 Millionen Dollar. Die App soll indischen Kindern, unabhängig von ihrem persönlichen Hintergrund, individualisiertes Lernen ermöglichen. Davor hatte das Startup bereits 75 Millionen Dollar an Investment lukriert. Mit der zusätzlichen Finanzspritze will das indische Startup jetzt übrigens ausgerechnet umgekehrt in die USA expandieren.

Zuckerberg: „Wir leben in einer Welt, in der Talent gleichmäßig verteilt ist, nicht aber die Chancen“

Auch afrikanische IT-Spezialisten sollen profitieren

Byju war das bislang zweite Investment von Zuckerbergs Stiftung. Der erste Schub Geld, 24 Millionen Dollar, war im Juni an das New Yorker Startup Andela gegangen. Dieses will damit 100.000 Software-Entwickler in Lagos, Nigeria und Nairobi, Kenia ausbilden. Zuckerberg sagte damals dazu: „Wir leben in einer Welt, in der Talent gleichmäßig verteilt ist, nicht aber die Chancen“. Mit Andela wolle er diese Lücke schließen.

Nun heißt es: Einen guten Eindruck machen

Weniger als ein Jahr nach der Ankündigung kommt Zuckerbergs Plan also sehr langsam ins Rollen. Auch das Muster, nach dem Zuckerberg investiert, wird sich wohl in den kommenden Monaten immer klarer abzeichnen. Für Founder gemeinnütziger, gewinnorientierter Startups heißt es daher nun wohl: Auf Facebook einen guten Eindruck machen. Dann klappt es vielleicht bald mit einem zweistelligen Millioneninvestment.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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