06.11.2017

Zoomsquare wechselt Geschäftsführung und Geschäftsmodell

Der Gründer Andreas Langegger übergibt die Geschäftsführung und agiert in Zukunft beratend. Nun soll stärker auf B2B fokussiert werden.
/artikel/zoomsquare-management-geschaeftsmodell
(c) Zoomsquare (vlnr.): die neuen Geschäftsführer Jürgen Leger und Anita Körbler mit Founder Andreas Langegger.

Zoomsquare startete vor vier Jahren mit dem Ziel, das „Google für Immobilien“ zu werden. Beim Deutschland-Start Anfang 2016 brüstete sich das Wiener Startup, bereits am ersten Tag das umfangreichste Immobilienangebot im ganzen Land zu haben. In Österreich reklamiert man das sowieso für sich. Möglich gemacht wird das durch einen Such-Algorithmus, der rigoros alle Immobilien-Angebote aus verschiedensten Plattformen und Kanälen integriert. Das Konzept überzeugte im Laufe der Zeit einige Investoren: 16 Teilhaber hat die Firma, darunter Hermann Hauser, Wolfgang Bretschko, Philipp Kinsky (über KK Incube Invest) und die Deutsche Funke Digital. Den mit Abstand größten Anteil, rund 35 Prozent, hält (Co-)Founder Andreas Langegger. Alle anderen Anteilseigner, auch die (verbleibenden) Co-Founder, bleiben je unter zehn Prozent.

+++ Archiv: So will Zoomsquare eine Menge Geld verdienen +++

Pivot: Entwicklung zum Dienstleister für Bauträger

Doch bei dem „Google für Immobilien“-Konzept bleibt es nicht. „Wir waren am Anfang sehr Technologie-lastig. Ich bin ja selbst Entwickler“, erzählt Founder Andreas Langegger. Durch den Algorithmus, das Branding des Startups und auch das Team, dem zu Beginn viele Studenten angehörten, wäre ein Fokus auf die Vermittlung von Mietwohnungen entstanden. Bereits im Laufe des vergangenen Jahres begann nun aber Schrittweise der Pivot: Die Plattform entwickelt sich zum Dienstleister für Bauträger. Zoomsquare will nun in der Vermittlung auf Eigentum und speziell auf Neubauten und Erstbezüge fokussieren. „Bauträger verkaufen bislang hauptsächlich über Makler. Sie wollen aber zunehmend digitale Kanäle nutzen. Wir sehen: Der Makler wird in den nächsten Jahren ein Problem bekommen“, sagt Langegger.

„Ich habe mich entschieden, mich selbst aus dem unmittelbaren operativen Geschäft zurückzuziehen.“

Führungswechsel: „Das ist besser für mich und die Firma“

Dieser neue B2B-Fokus verlange auch eine neue Ausrichtung: „Jetzt geht es weniger um die Technik und viel stärker um den Vertrieb“, erzählt Langegger. „Daher habe ich mich entschieden, mich selbst aus dem unmittelbaren operativen Geschäft zurückzuziehen und Leute als Geschäftsführer hereinzuholen, die das nötige Know-How haben. Das ist besser für mich und die Firma“. Langegger wird Zoomsquare ab nun als Berater zur Verfügung stehen und im Fundraising aktiv sein. Das Ruder übernehmen die Immobilien-Expertin Anita Körbler und der Medien-Manager Jürgen Leger. „Im Immobilien-Bereich kennt jeder jeden. Anita ist seit fast 20 Jahren dabei und perfekt vernetzt. Und auf der B2C-Seite bringt Jürgen das Know-How, um Zoomsquare im Marketing weiterzubringen“, erklärt Langegger.

Suche nach strategischem Investor

„Wir wollen Verkäufer und Käufer von A bis Z unterstützen. Bauträgern wollen wir ganz neue Wege der Vermarktung zeigen“, umreißt Körbler im Gespräch mit dem Brutkasten den neuen Fokus. Das soll vorerst in den bereits erschlossenen Märkten Österreich und Deutschland passieren. Um mit dem neuen Konzept richtig durchstarten zu können, ist Zoomsquare momentan auf der Suche nach einem strategischen Investor. „Die Sondierung läuft gerade. Wir haben auch schon zahlreiche Gespräche geführt. Vor allem in Deutschland suchen wir aber noch aktiv“, erzählt Langegger, der, wie erwähnt, weiterhin für das Fundraising verantwortlich ist.

Angestellten-Job für Langegger vorstellbar

Was Langegger mit der neu gewonnen Zeit machen wird, will er in den kommenden Monaten entscheiden. „Es waren vier sehr intensive Jahre mit Zoomsquare. Jetzt will ich nichts überstürzen“, sagt er. Jedenfalls wolle er wieder stärker mit Technologie arbeiten. „Ich will einen Job, wo ich selber mit meinen Skills viel bewegen kann.“ Dabei muss es nicht unbedingt ein neues Startup sein – eine Neugründung sei derzeit nicht geplant. Er könne sich auch vorstellen, Angestellter zu werden. „Das kann ein junges, aufstrebendes Unternehmen oder auch ein innovativer Konzern sein, der ein neues Produkt bringen will. Wichtig ist das Team“, sagt Langegger.

+++ Interview: “Die Gründerkultur ist Teil einer Unabhängigkeitsbewegung” +++

Deine ungelesenen Artikel:
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
/artikel/entgelttransparenzrichtlinie-diese-neuen-verpflichtungen-kommen-auf-unternehmen-zu
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Zoomsquare wechselt Geschäftsführung und Geschäftsmodell

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Zoomsquare wechselt Geschäftsführung und Geschäftsmodell

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Zoomsquare wechselt Geschäftsführung und Geschäftsmodell

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Zoomsquare wechselt Geschäftsführung und Geschäftsmodell

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Zoomsquare wechselt Geschäftsführung und Geschäftsmodell

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Zoomsquare wechselt Geschäftsführung und Geschäftsmodell

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Zoomsquare wechselt Geschäftsführung und Geschäftsmodell

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Zoomsquare wechselt Geschäftsführung und Geschäftsmodell

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Zoomsquare wechselt Geschäftsführung und Geschäftsmodell