05.12.2017

„Neupositionierung“: Von zoomsquare bleibt nur der Name

Vor Kurzem wurde der Wechsel in der Geschäftsführung vollzogen. Nun folgt der Wechsel im Business-Modell. Die einstmalige USP wird gestrichen.
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zoomsquare neupositionierung
(c) zoomsquare: Die neue Geschäftsführung Jürgen Leger und Anita Körbler

„zoomsquare erfindet sich neu“ ist der Titel einer Presseaussendung, die heute herausging. Co-Founder und Ex-Geschäftsführer Andreas Langegger hatte es im Gespräch mit dem Brutkasten bereits angekündigt. Nun wurde das neue Geschäftsmodell offiziell präsentiert. Und mit dem ursprünglichen Konzept des 2013 gegründeten Wiener Startups hat es (fast) nur noch den Namen gemeinsam. Hinter der Neupositionierung steht die neue Geschäftsführung unter Immobilien-Expertin Anita Körbler und Online-Marketingspezialist Jürgen Leger.

+++ Zoomsquare wechselt Geschäftsführung und Geschäftsmodell +++

Ehemalige USP gestrichen

Der Fokus liege ab sofort ausschließlich auf Immobilien im Bereich Eigentum und Neubau, heißt es in der Aussendung. Zu diesem Zweck habe man sämtliche Mietobjekte sowie die Suchmaschine (Crawl-Objekte) offline genommen. Im Klartext bedeutet das: Die ehemalige USP des Unternehmens wurde gestrichen. Denn man brüstete sich immer wieder aufgrund des Crawling-Algorithmus der Suchmaschine das größte Immobilien-Angebot im Netz zu bieten. Zunächst in Österreich und später auch in Deutschland.

Überarbeitete B2C-Plattform mit Wiener Neubau-Projekten

Nun verfüge man über das größte, gebündelte Angebot an Neubauprojekten in Wien. Mehr als 200 ausgewählte Bauträgerprojekte seien bereits abgebildet – bis Anfang 2018 würden es bereits 250 sein, verkündet die neue Führung. Die B2C-Plattform biete für  Anleger und Wohnungsinteressenten ein einfach zu bedienendes Tool. Dazu wurde auch die Website neu aufgesetzt und designet sowie beschleunigt.

Klarer B2B-Fokus

Geschäftlich bringt die Neupositionierung einen klaren B2B-Fokus: „Für Immobilienmakler, Bauträger und Projektentwickler bedeutet diese Neuaufstellung eine enorme Vereinfachung in ihrer Immobilienvermarktung“, heißt es in der Aussendung. Projekte ließen sich damit früher, schneller und gezielter anbieten. Man biete eine „You pay what you get“-Verrechnungsform ohne monatlichen Fixkosten auf Guthaben-Basis.

Suche nach strategischem Investor

Co-Founder Andreas Langegger ist mit knapp über 35 Prozent laut Firmenbuch nach wie vor größter Anteilseigner. Größere Anteile haben auch Wolfgang Bretschko (rund neun Prozent), Funke Digital (rund neun Prozent) und Hermann Hauser (rund acht Prozent). Auch Co-Founder Christoph Richter, der bereits einige Zeit vor Langegger das Unternehmen verlassen hat, hält noch eine Beteiligung. Nun sei man auf der Suche nach einem strategischen Investor, sagte Neo-Geschäftsführerin Körbler bereits anlässlich des Ausscheidens Langeggers aus der Geschäftsführung gegenüber dem Brutkasten. Gespräche würden bereits laufen. Für das Fundraising ist nach wie vor Langegger verantwortlich.

+++ Investorensuche: Das richtige Team ist entscheidend +++


⇒ Link zur überarbeiteten Website

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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