13.12.2022

Zocken in der Krise? Wie du trotz knapper Runway doch noch die Kurve kratzt

GASTBEITRAG. Benjamin Ruschin ist Managing Partner bei Big Cheese Ventures. In einem Artikel für den brutkasten erläutert er die wichtigsten Punkte, die Startups beachten müssen, damit ihnen trotz knapper Runway das Geld nicht ausgeht.
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Benjamin Ruschin ist Managing Partner bei Big Cheese Ventures
Foto: Benjamin Ruschin ist Managing Partner bei Big Cheese Ventures

Die Runway deines Startups beträgt nur noch wenige Wochen. Wieso? Naja. Das mit dem Pitchdeck und dem Finanzplan länger gedauert als erwartet, irgendwie hast du die Zeit dafür nicht gefunden, es waren so viele andere Dinge zu erledigen. Die Förderung X ist leider ausgefallen, weil die Förderstelle Y beanstandet hat. Investor Z hat die Convertible Note doch nicht unterschrieben. Und das mit den Umsatzzielen – naja, es hat nicht hingehauen, war dann doch weniger als du es im ambitionierten Plan avisiert hast. Jetzt müssen schnell ein paar Investorinnen her. Die Uhr tickt. Es geht um alles oder nichts.

Es kommt mir manchmal vor wie ein déjà vu, nur dass ich diese Story jede Woche, eigentlich fast täglich auf’s neue höre. Die Kohle wird knapp, Startup X hat nur noch wenige Wochen Zeit bis der Kontostand auf null geht. Was tun in solch einer Situation? Zocken und alles riskieren? Oder versuchen, die Schäfchen doch noch ins Trockene zu bringen? Absurd aber wahr: Sehr viele Gründer:innen zocken. Sie riskieren alles. Sie zocken, indem sie versuchen, mit einer überzogenen Bewertung doch noch die Kurve zu kratzen. In Kombination mit einem Mangel an Erfahrung in der Durchführung von Finanzierungsrunden ist das oft fatal.

Ja, Startups sind (abseits von Krypto) für Investor:innen die Assetklasse mit der höchsten Risiko-Einstufung. Das bedeutet aber nicht, dass die Gründer Kopf und Kragen riskieren und alles auf eine Karte setzen müssen, wenn sie ohnehin schon mit dem Rücken zur Wand stehen. Wenn es um alles oder nichts geht, sollte eine verantwortungsbewusste Gründerin – für ihr eigenes Wohl, aber auch für das Wohl ihrer Mitarbeiterinnen und Investorinnen – sich überlegen, welche Schrauben sie drehen kann, um die Überlebenschance ihres Startups zu maximieren:

1) Kosten auf ein Minimum senken

2) Wege finden um höhere Einnahmen zu generieren

3) Förderungen lukrieren und

4) Investor:innen ins Boot holen.

Wenn die Schrauben 1-3 schon gedreht wurden und #4 noch aussteht, sollte man die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Umsetzung einer Finanzierungsrunde maximieren.

Wie sorge ich als Gründer:in dafür, dass ich meine Finanzierungsrunde bewerkstellige, wenn die Zeit knapp wird?

1. Longlist

Vergesst bitte den Begriff “Shortlist”. Es gibt keine Shortlist. Es gibt nur eine Longlist. Die ist – wie der Name schon sagt – long. Übersetzt: Lang. Gehe von einer Conversion-Rate von 3-4 Prozent aus, sprich: Wenn du 100 Investor:innen kontaktierst, sagen 3-4 von den Leads zu. Sprich mit Menschen, die mit Investor:innen gut vernetzt sind, zieh dir Listen von Investor:innen, die für dein Startup (Branche, Phase, Größenordnung) in Frage kommen – oder arbeite mit Partnern (wie z.B. Big Cheese Ventures) zusammen, die schon viele Finanzierungsrunden umgesetzt haben. Priorisiere die Investor:innen nach Wahrscheinlichkeit eines Abschlusses und kontaktiere sie in der Reihenfolge der Priorität.

2. Kommunikation

Im Zuge der Investorenansprache musst du – besser gesagt, müsst ihr als Gründerteam – in eurem Pitchdeck und in der Erstansprache klar und deutlich aufzeigen:

  • was die Vision & Mission ist,
  • welche Strategie ihr verfolgt,
  • was euer Startup tut,
  • welches Problem ihr löst,
  • wer ihr als Team seid,
  • welche Erfolge ihr bis heute verzeichnet habt
  • wieviel Kapital ihr aufstellen wollt
  • wofür ihr das Kapital einsetzen wollt
  • wie die Transaktionsstruktur gestaltet ist (Equity-Runde mit Fixbewertung? Wandeldarlehen? SAFE-Agreement?)

3. Datenraum

Die wichtigsten Unterlagen in deinem Datenraum sind a) dein Pitchdeck und b) dein Finanzplan in dem du zumindest die bevorstehenden 36 Monate forecastest – idealerweise mit einem ambitionierten und einem konservativen Szenario. Darüber hinaus solltest du einen detaillierten Datenraum bzw. Sub-Ordner für die Due Diligence vorbereiten, indem du folgendes aufbereitest:

  • bisherige Jahresabschlüsse
  • Finanzübersicht (Ist-Zahlen) seit der Gründung bis jetzt
  • Saldenlisten seit der Gründung bis jetzt
  • CVs der Gründer
  • Gesellschafts- und Beteiligungsvertrag
  • Vesting-Verträge und sonstige relevanten Verträge
  • Übersicht vom bereinigten CapTable (das Firmenbuch reflektiert oft nicht das, was zwischenzeitlich vereinbart wurde)
  • sonstige Unterlagen, wie z.B. detaillierte Markt- und Konkurrenzanalyse

4. Bewertung & Transaktionen

Je attraktiver die Bewertung und je unkomplizierter die Transaktion gestaltet ist, desto besser. Ich sage nicht, dass du Preis-Dumping mit deinen Anteilen betreiben sollst, aber wenn du dieses Jahr einen Umsatz von €50k erwirtschaftet hast, dann geh bitte nicht mit einer €20 Mio. Pre-Money-Bewertung raus. Schon gar nicht, wenn deine Runway nur noch wenige Wochen beträgt. Ein paar Denkanstöße:

  • Eine fixe Bewertung ist immer attraktiver als ein Discount auf eine zukünftige Bewertung, weil die Investorin dann weiß, was sie für ihr Geld bekommt. Schon klar, manchmal ist das mit der Fixbewertung schwierig, weil etwas großartiges bevorsteht was dann alles verändert (und mehr wert ist als deine PowerPoint), aber es ändert nichts an den Tatsachen.
  • Ein Wandeldarlehen oder ein SAFE-Agreement kann mit einer fixen Bewertung versehen werden. Beide Varianten ermöglichen es dir, die Investoren der Reihe nach aufzunehmen und den damit verbundenen Cashflow nach den jeweiligen Signings zu generieren, nicht erst beim Abschluss der Equity-Runde.
  • Natürlich kannst du die Bewertung der Anteile auch von einer zukünftigen Bewertung abhängig machen. Kritische Investor:innen werden dies jedoch eher nicht gut heißen, wenn du dein Startup in eine ungünstige Situation manövriert hast – daran bist du alleine Schuld, nicht die Anderen – und es verabsäumt hast, rechtzeitig Kapital aufzustellen.

5. Vertragswerk

Das Vertragswerk sollte einfach verständlich, fair und unkompliziert gehalten werden. Arbeite mit einer Rechtsanwaltskanzlei zusammen, die auf Startups spezialisiert ist, denn sie wird verstehen was du jetzt brauchst und sollte den Vertrag schnell fertigstellen können (rechne trotzdem mit 2-3 Wochen von der Beauftragung bis zur finalen Version). Du musst den Vertrag verstehen und solltest darauf gefasst sein, dass die Investoren, die du ansprichst, Fragen aufwerfen werden, die du dann in Abstimmung mit deiner Anwältin beantworten musst. Keep it short, simple and straight forward!

6. Hard-Selling

Das Akquirieren von Investor:innen ist ein Hard-Selling-Job, der circa 70-80 Prozent deiner Woche beanspruchen wird. Du bist jetzt ein Seller bzw. eine Sellerin. Also musst du in den Verkaufsmodus hineinkippen: Erstansprache, nachfassen, Gesprächstermine, erstes Kennenlernen 30 Minuten, zweiter Termin 60 Minuten, E-Mails mit Fragenkatalogen beantworten, und so weiter… Richte ein CRM-System ein (mit Canban-Feature), um den Progress mit den einzelnen Investorinnen zu tracken.


Wenn du die Punkte 1 bis 6 befolgst, bist du schonmal gut aufgestellt und hast eine Basis um die Kurve noch zu kratzen. Wichtig: Jegliche Friktion, jegliche Hürden, die zwischen den Investor-Leads und deiner Investment-Opportunity stehen, sollten beseitigt werden. Dafür musst du als verantwortliche Gründerin sorgen, wenn du dein Startup durch unruhige Gewässer schiffen möchtest – vor allem dann, wenn dir die Zeit davon läuft.


Über den Autor

Benjamin Ruschin berät und unterstützt Startups mit Big Cheese Ventures bei der Durchführung von Finanzierungsrunden und M&A-Transaktionen. Ben ist Co-Founder von WeAreDevelopers und darüber hinaus an zahlreichen Startups beteiligt. Mit Founders of Europe investiert er Industrie-agnostisch in Startups in der Pre-Seed & Seed-Phase.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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