13.07.2016

Zizoo: “Am Ende waren es sogar zu viele Investoren”

Mit ihrer Online-Bootsvermittlung ist Anna Banicevic in einer bisher kaum digitalisierten Branche international erfolgreich. Erst vor wenigen Wochen erhielt Zizoo ein Investment im sechsstelligen Bereich. Mit dem Brutkasten sprach die Gründerin über ihre Erfolgsgeschichte, die Investorensuche und das Arbeiten in einem internationalen Team.
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(c) Zizoo-Facebook: Das internationale Team von Zizoo auf Erfolgskurs.

Erst vor Kurzem konnte die Wiener Bootsvermittlungsplattform Zizoo eine Finanzierungsrunde in Millionenhöhe abschließen – der Brutkasten berichtete. Unter anderem beteiligten sich der aws Gründerfonds, der Venture-Arm des Axel Springer Medienhauses und Mairdumont Ventures an dem Startup. Geschäftsführerin Anna Banicevic ist eine der wenigen weiblichen Startup-Gründerinnen, die mittlerweile in fünf Ländern mit einem internationalen Team arbeitet.

Wie bist du auf die Idee gekommen, Zizoo zu gründen?

Ich habe sieben Jahre für Google im Sales Team gearbeitet und hatte in dieser Zeit viel Kontakt zu Reiseunternehmen wie zum Beispiel booking.com. Dabei ist mir aufgefallen, dass niemand Bootsvermittlung im großen Stil macht. Das Potential der Branche hier ist riesig, aber nur ein extrem kleiner Teil der Boote, die gemietet werden können, sind digitalisiert. Da ich selbst eine Leidenschaft für das Segeln habe, kam ich auf die Idee, eine Plattform zu gründen, die es Urlaubern leicht macht, ein Boot zu mieten und eine tolle Erfahrung auf dem Meer zu haben.

Ihr habt gerade eine Finanzierungsrunde erfolgreich abgeschlossen. Wie ist die Investorensuche verlaufen?

Es war ein laufender Prozess, in dem es darum ging, Kontakte zu knüpfen, aber vor allem die richtige Leistung zu bringen. Was uns wirklich geholfen hat, war der Axel Springer Plug & Play Accelerator, der uns viele Kontakte zu Investoren und Mentoren gebracht hat. Letztes Jahr haben wir den Techcrunch Wettbewerb gewonnen und sind auf der Phocuswright Inoovation Konferenz als bestes Start-Up ausgezeichnet worden. Beides hat uns sehr geholfen, was die allgemeine Wahrnehmung angeht, und hat außerdem einige wichtige Investoren aus dem Reisebereich auf uns aufmerksam gemacht. Danach war das Interesse immens und wir befanden uns in der großartigen Situation, wählerisch sein zu können. Am Ende waren es sogar zu viele Investoren.

Redaktionstipps

Du bist eine der wenigen weiblichen Startup-Gründerinnen, wie kommt das bei den Investoren an?

Als Frau ein Start-Up zu gründen war eine Herausforderung, der ich mich gestellt habe. Mir ist es sehr wichtig, ein Unternehmen zu führen, in dem ganz verschiedene Menschen arbeiten und das niemanden ausschließt. Auch unsere Investorengruppe setzte sich aus unterschiedlichen Personen zusammen, die durch das Wachstum von Zizoo sehen konnten, dass unsere Idee funktioniert. Zwei der Investoren, die uns sehr wichtige Unterstützung zukommen ließen, waren übrigens Frauen: Frauke Mispagel von Axel Springer Plug & Play und Dagmar Bottenbruch, eine ehemalige Investment-Bankerin.

Ihr seid mittlerweile in den USA, Deutschland, Großbritannien, Kroatien und in Österreich tätig. Wie funktioniert das Arbeiten in einem so internationalen Team?

Das Arbeiten in einem internationalen Team ist eine sehr positive Erfahrung für mich. Vielfalt im Team ist für mich eindeutig ein Plus. Die verschiedenen Hintergründe und Erfahrungen ergänzen sich in der Zusammenarbeit wunderbar.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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