09.06.2022

EZB hebt Zinsen an: „Startups werden schwieriger an Kapital kommen“

Die Europäische Zentralbank (EZB) wird heute aller Voraussicht nach eine Zinsanhebung beschließen. Wir baten EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna um eine Einordnung.
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EZB beschließt Erhöhung der Zinsen
Die EZB wird heute voraussichtlich die Zinsen erhöhen | (c) Adobe Stock - Peter Stein

„Jetzt reicht es nicht mehr zu reden, wir müssen handeln“, sagte Isabel Schnabel, Direktorin der Europäischen Zentralbank (EZB) dieser Tage. Sie meint damit die Anhebung der Zinsen nach vielen Jahren der Null- bzw. Negativ-Zins-Politik seit der Finanzkrise 2007/2008. Ein entsprechender Beschluss wird für eine heute stattfindende Sitzung der EZB erwartet, nachdem die US-Notenbank bereits Anfang des Jahres eine „Zinswende“ eingeleitet hatte. Die erste Leitzinserhöhung in der EU dürfte für Juli beschlossen werden.

Köppl-Turyna: „Schon ziemlich spät für diese Entscheidung“

Die Maßnahme wurde zuletzt vermehrt gefordert, weil die Hoffnung besteht, damit die massiv gestiegene Inflation einbremsen zu können. Eine historisch herleitbare Garantie gibt es dafür zwar nicht. Im Lichte der aktuellen Situation wird die Entscheidung aber jedenfalls tendenziell positiv aufgenommen. „Ich halte es für richtig, wenn die EZB heute beschließt, dass in den kommenden Monaten die Zinsen angehoben werden und die Anleihen-Verkäufe gestoppt werden. Es ist auch schon ziemlich spät für diese Entscheidung, denn Geldpolitik wirkt bekanntermaßen verzögert“, kommentiert EcoAustria-Direktorin Monika Köppl-Turyna gegenüber dem brutkasten.

So wirkt die Zinserhöhung

Doch wie genau soll die Leitzinserhöhung wirken? „Die Anhebung der Zinsen bzw. der Stopp der Anleihen-Käufe, bedeutet, dass man die gesamtwirtschaftliche Nachfrage senkt, indem man die Kapitalkosten erhöht“, erklärt Köppl-Turyna. Wenn man die Kapitalkosten erhöhe, ergäben sich zwei Effekte: „Erstens sinkt die Investitionsnachfrage, es wird etwa weniger gebaut. Zweitens steigt die Sparquote der privaten Haushalte, womit auch weniger konsumiert wird. Das ist genau der gewünschte Effekt einer Zinsanhebung: Eine Abschwächung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage, sodass diese sich wieder an das Angebot anpasst“. Die geringere Nachfrage soll also die Preissteigerung und damit die Inflation eindämmen.

Höhere Zinsen, Höhere Kapitalkosten, niedrigere Startup-Bewertungen

Als Konsequenz müsse man aber natürlich damit rechnen, dass auch die Wirtschaftsaktivität gebremst werde, räumt die Ökonomin ein. Und die Erhöhung der Kapitalkosten kann insbesondere auf Wachstumsunternehmen eine negative Auswirkung haben: „Für Startups bedeutet das, dass verglichen mit den vergangenen Jahren nicht mehr so hohe Bewertungen möglich sind und man schwieriger an Kapital kommt“, so Köppl-Turyna. Schon jetzt ist genau dieser Effekt spürbar: Der Venture Capital-Markt in den USA, wo die Zinsen bereits Anfang des Jahres erhöht wurden, brach zuletzt massiv ein, was auch viele europäische Scaleups zu massiven Einsparungen, mitunter durch Massen-Entlassungen, zwang. Denn nun gilt es für die Unternehmen, möglichst schnell profitabel zu werden, nachdem eine weitere Finanzierungrunde aktuell schwer zu bekommen ist.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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