16.04.2021

Zasta: Digitaler Steuerberater holt Geld zurück – allerdings mit je nach Fall divergierender prozentueller Gebühr

Zasta von Michael Potstada und Jörg Südkamp möchte als digitaler Steuerberater dafür sorgen, dass mehr Personen das ihnen zustehende Steuergeld zurückholen. Ohne großen Aufwand, wie sie betonen.
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Zasta, DHDL,
(c) Zasta/FB - Jörg Südkamp und Michael Potstada entwickelten einen digitalen Steuerberater.

Apps sind dazu da bestimmte Dinge einfacher zu gestalten. Dies dachten sich Michael Potstada und Jörg Südkamp. Beide haben Zasta entwickelt, eine Web-Applikation fürs Smartphone, die man getrost als digitalen Steuerberater bezeichnen kann. Und über den Browser aufgerufen wird.

Vollmacht nötig für Zasta-Service

Die Registrierung auf der Webseite soll in drei Minuten abgeschlossen sein. Danach müssen User persönliche Daten und Steuer-ID abgeben, sowie eine digitale Vollmacht für eine Partner-Steuerberater von Zasta unterzeichnen. Anschließend erfolgt eine Prüfung, ob und wieviel Steuergeld zurückgeholt werden kann. Drei Tage später erhält der Nutzer ein Angebot mit dem Ergebnis der Steuerberechnung, sowie einer Gebührenforderung für den Steuerexperten.

Steuerrückzahlung ohne große Mühe möglich

Erst wenn man dieses Angebot annimmt, muss man den geforderten Betrag bezahlen, ansonsten entstehen keine Kosten. Allerdings fällt eine prozentuelle Gebühr für den rückerstatteten Betrag an, die laut „Reviews“ von Usern zwischen 20 und 30 Prozent liegen kann. „Matthias Drecoll, Senior Online Marketing Manager dazu: „Die Nutzung von Zasta ist für den User kostenlos. Die Gebühr des Steuerberaters wird für jeden Steuerfall individuell ermittelt und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und dem Steuerberatungsgesetz (StBerG).“ Nach der Zustimmung werden die beim Finanzamt abgerufenen Informationen bestätigt und es können weitere Ausgaben hinzugefügt werden. Dafür müssen die entsprechenden Belege einmal mit dem Handy abfotografiert werden.

Keinen Finger rühren?

Die meisten Daten holt sich der Dienst jedoch direkt beim Finanzamt, sodass Zasta-User theoretisch die Steuererklärung anfertigen lassen können, ohne überhaupt ein Dokument hochgeladen zu haben. Der Steuerberater prüft, was absetzbar ist und sendet die Steuererklärung, nach Freigabe, direkt ans Finanzamt.

Zasta versucht mit seine digitalen Steueridee am Montag Abend in der „Höhle der Löwen“ die Jury von einem Investment zu überzeugen. Weiters mit dabei: MyEy, bikuh, Nao (Qinao) und BeerBag.

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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