16.04.2021

Zasta: Digitaler Steuerberater holt Geld zurück – allerdings mit je nach Fall divergierender prozentueller Gebühr

Zasta von Michael Potstada und Jörg Südkamp möchte als digitaler Steuerberater dafür sorgen, dass mehr Personen das ihnen zustehende Steuergeld zurückholen. Ohne großen Aufwand, wie sie betonen.
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Zasta, DHDL,
(c) Zasta/FB - Jörg Südkamp und Michael Potstada entwickelten einen digitalen Steuerberater.

Apps sind dazu da bestimmte Dinge einfacher zu gestalten. Dies dachten sich Michael Potstada und Jörg Südkamp. Beide haben Zasta entwickelt, eine Web-Applikation fürs Smartphone, die man getrost als digitalen Steuerberater bezeichnen kann. Und über den Browser aufgerufen wird.

Vollmacht nötig für Zasta-Service

Die Registrierung auf der Webseite soll in drei Minuten abgeschlossen sein. Danach müssen User persönliche Daten und Steuer-ID abgeben, sowie eine digitale Vollmacht für eine Partner-Steuerberater von Zasta unterzeichnen. Anschließend erfolgt eine Prüfung, ob und wieviel Steuergeld zurückgeholt werden kann. Drei Tage später erhält der Nutzer ein Angebot mit dem Ergebnis der Steuerberechnung, sowie einer Gebührenforderung für den Steuerexperten.

Steuerrückzahlung ohne große Mühe möglich

Erst wenn man dieses Angebot annimmt, muss man den geforderten Betrag bezahlen, ansonsten entstehen keine Kosten. Allerdings fällt eine prozentuelle Gebühr für den rückerstatteten Betrag an, die laut „Reviews“ von Usern zwischen 20 und 30 Prozent liegen kann. „Matthias Drecoll, Senior Online Marketing Manager dazu: „Die Nutzung von Zasta ist für den User kostenlos. Die Gebühr des Steuerberaters wird für jeden Steuerfall individuell ermittelt und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und dem Steuerberatungsgesetz (StBerG).“ Nach der Zustimmung werden die beim Finanzamt abgerufenen Informationen bestätigt und es können weitere Ausgaben hinzugefügt werden. Dafür müssen die entsprechenden Belege einmal mit dem Handy abfotografiert werden.

Keinen Finger rühren?

Die meisten Daten holt sich der Dienst jedoch direkt beim Finanzamt, sodass Zasta-User theoretisch die Steuererklärung anfertigen lassen können, ohne überhaupt ein Dokument hochgeladen zu haben. Der Steuerberater prüft, was absetzbar ist und sendet die Steuererklärung, nach Freigabe, direkt ans Finanzamt.

Zasta versucht mit seine digitalen Steueridee am Montag Abend in der „Höhle der Löwen“ die Jury von einem Investment zu überzeugen. Weiters mit dabei: MyEy, bikuh, Nao (Qinao) und BeerBag.

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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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