24.04.2023

Zalando: 3D-Avatar zum online Anprobieren erstmals in Österreich verfügbar

Eine virtuelle Umkleidekabine soll Zalando-Kund:innen das Shopping-Erlebnis erleichtern und Frust aufgrund von Fehlkäufen vermeiden. Wir haben uns angesehen, wie sie funktioniert.
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Zalando, virtuelle Umkleidekabine
Zalando bietet ein neues Online-Feature zum virtuellen Anprobieren (c) Mika Baumeister

Kleidungsstücke online shoppen ist oft ein bisschen ein Überraschungsei. Man weiß zwar eigentlich, was man bekommt, aber es bleibt immer ein gewisses Restrisiko bezüglich des Inhalts. Sitzt die Hose? Sind die Schuhe nicht zu klein? Passt der Schnitt vom Hemd oder lag es doch am Model, dass es so gut ausgesehen hat?

Um dem Risiko entgegenzuwirken, hat der europäische Online-Shopping-Riese Zalando eine virtuelle Umkleidekabine ins Leben gerufen. Diese ist nun erstmals auch in Österreich verfügbar. Dabei können Kund:innen online einen 3D-Avatar erstellen, indem sie ihre Körpergröße, Gewicht und ihr Geschlecht eingeben. Eine generische Figur erscheint. Anschließend kann man aus 22 verschiedenen Marken wählen und dabei unterschiedliche Größen ausprobieren.

Funktion vorerst nur für allseits beliebtes Kleidungsstück verfügbar

Vorerst ist die Anprobe nur für Jeans möglich. Laut Zalando sind Jeans erfahrungsgemäß eine der schwierigsten Produktkategorien in Bezug auf die Passform, daher wird die virtuelle Umkleidekabine vorerst nur für den blauen Hosenklassiker angeboten.

So funktioniert der 3D-Anprobier-Avatar von Zalando

Bei der Angabe der Körperformen gibt es nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten – „weiblich“ und „männlich“ stehen zur Auswahl. Offen bleibt, ob die Diversität der Körperformen abgebildet werden kann, da es auch innerhalb dieser Kategorien sehr nuancenreiche Formen gibt.

Praktisch erscheint hingegen das Farbbarometer, das anzeigt, an welchen Stellen die Hose vermutlich „zwickt“ oder wo sie schlabbern könnte. Ist flächendeckend violett dabei, sollte man also eher die Finger von der Hose lassen, außer man steht auf den einschlägigen Schlabberlook.

Zalando, virtuelle Umkleidekabine
(c) Zalando

Größenbedingte Retouren reduzieren

Das Pilotprojekt ist Teil von Zalandos Size-&-Fit-Initiativen – einem Fokusbereich des Unternehmens. Ziel soll es unter anderem sein, größenbedingte Retouren zu reduzieren. „Wir wollen unseren Kund:innen dabei helfen, die richtige Passform gleich beim ersten Mal zu finden. Auf diese Weise möchten wir das Einkaufen bei Zalando persönlicher und ansprechender gestalten und die Kund*innenbeziehungen vertiefen“, sagt Christoph Lütke Schelhowe, General Manager von Zalando im DACH-Raum. Für Kund:innen hat das Feature vermutlich den Vorteil, dass Fehlkäufe verringert und dementsprechend Nerven geschont werden.

Totes Kapital verhindern

Um Retouren zu verringern, gibt Zalando außerdem bereits seit längerem personalisierte Größenempfehlungen für seine Kund:innen aus, die auf deren Kauf- und Retourenhistorie sowie auf Referenzartikeln basieren. Allein diese sollen größenbedingte Rücksendungen um bis zu 10 Prozent verringern. Für den E-Commerce ist das von Vorteil, da es Mehrkosten aufgrund von Wiederaufbereitung und Bearbeitung reduziert und „totes Kapital“ in Form von sich in Umlauf befindenden Produkten verhindert. Der 3D-Avatar soll nun weiter zu einer Reduktion der Retouren beitragen. Die Technologie dazu kommt vom Schweizer Startup Fision, das Zalando 2020 kaufte.

Mehr als 30.000 Kund:innen nutzten den Avatar

Ein weiteres Ziel der Pilotkampagnen soll zudem sein, neue Technologien in den Online-Mode-Handel zu bringen und den Bedarf bei den Kund:innen zu ermitteln. „Mit den Pilotkampagnen wollen wir verstehen, wie Kund*innen die neue Technologie nutzen. Auf dieser Basis können wir eine skalierbare Lösung für die Zukunft entwickeln. Bereits jetzt sehen wir, dass das Interesse an den Kampagnen wächst: Etwa die Hälfte der Kund*innen hat mehr als eine Größe am Avatar ausprobiert“, sagt Stacia Carr, VP des Size-&-Fit-Teams bei Zalando.

Bereits zwei Pilotkampagnen mit ausgewählten Artikeln von Puma und der Eigenmarke Anna Field hat Zalando erfolgreich durchgeführt. Dabei haben nach Angaben des Unternehmens mehr als 30.000 Kund:innen die virtuelle Umkleidefunktion ausprobiert haben. Die Kampagneninhalte jedes Pilotprojekts laufen jeweils mehrere Wochen.

Nicht das erste Mal

Der 3D-Avatar ist nicht die erste Online-Anwendung von Zalando, um die Passform zu überprüfen. Zalando war 2022 der erste Online-Modehändler im deutschen Markt, der beim „Try On“-Feature von Snapchat mitmachte. Dabei konnten Snapchat-User:innen ein Foto von sich in die App laden und virtuell Kleidungsstücke von ausgewählten Anbieter:innen anprobieren. Bei Gefallen leitete Snapchat die User:innen direkt in den Zalando-Online-Shop weiter. Mit der eigenen virtuellen Umkleidekabine will Zalando nun seinen Kund:innen aber eine hausgemachte Möglichkeit zur Verfügung stellen, ohne Umwege über einen amerikanischen Drittanbieter.

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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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