14.07.2023

Zadić zu FlexKap: “Irgendwann muss man sagen: Okay, das ist jetzt die goldene Mitte”

Die Begutachtungsphase zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKap) ist zu Ende. Justizministerin Alma Zadic spricht im brutkasten-Talk unter anderem über die Konflikte auf dem Weg zur neuen Gesellschaftsform.
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Justizministerin Alma Zadić zur FlexKap | (c) brutkasten
Justizministerin Alma Zadić | (c) brutkasten

Am 7. Juli endete die Begutachtungsphase für den Gesetzesentwurf zur neue Gesellschaftsform Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap). Diese sieht unter anderem ein niedrigeres minimales Stammkapital und eine Möglichkeit zur Mitarbeiterbeteiligung durch eine neue Form stimmrechtsloser Anteile vor. Zum größten Zankapfel – brutkasten berichtete – wurde eine weitere Neuerung: Der Wegfall der notariellen Formvorschriften bei der Übertragung von Anteilen und bei Kapitalerhöhungen. Entsprechende Urkunden können laut Entwurf nun auch Rechtsanwält:innen aufsetzen.

“Ich gehe stark davon aus, dass sich das ausgeht”

Wie geht es jetzt weiter? “Es sind knapp mehr als 60 Stellungnahmen eingelangt”, sagt Justizministerin Alma Zadić im brutkasten-Video-Talk. Nun gelte es, diese zu sichten “und zu schauen, ob es spannende Ideen gibt, die man noch einbauen kann, und wie die Bilanz ausfällt”. Laut Plan soll das Gesetz im September beschlossen werden, in Kraft treten soll es mit Jahresbeginn 2024. “Ich gehe stark davon aus, dass sich das ausgeht”, meint Zadić.

Justizministerin Alma Zadić im brutkasten-Video-Talk

Dabei lief der Prozess, wie bereits erwähnt, von Beginn an alles andere als konfliktfrei. Haupt-Opponenten sind dabei Notariatskammer und Rechtsanwaltskammer. Geht ersteren die Flexibilisierung mittels Wegfall des Notariatsakts in einzelnen Fällen zu weit, geht sie zweiteren (sowie vielen Vertreter:innen der Startup-Szene) nicht weit genug. “In den Arbeitsgruppen und durch die Stellungnahmen habe ich erst so richtig verstanden, warum in den letzten Jahrzehnten so wenig im Gesellschaftsrecht passiert ist”, erzählt die Justizministerin.

“Es hat in den letzten Jahrzehnten bei den Justizminister:innen schlicht und ergreifend an Mut gefehlt”

Der Konflikt verschiedener Gruppierungen habe bislang letztlich stets zur Beibehaltung des Status quo geführt. “Es hat in den letzten Jahrzehnten bei den Justizminister:innen schlicht und ergreifend an Mut gefehlt”, konstatiert Zadić. Nun gebe es “nach Jahrzehnten des Stillstands im Gesellschaftsrecht […] endlich einmal eine Bewegung”. Doch die Materie sei sehr komplex und man habe sich in unterschiedlichen Arbeitsgruppen sehr viel Zeit genommen, eine gute Regelung zu finden.

“Schon auch ein großer Wurf”

Die “Flexibilisierung” – gemeint ist der Wegfall der notariellen Formvorschrift bei Kapitalerhöhung und Anteilsübertragung – sei “schon auch ein großer Wurf”. Dabei räumt die Ministerin in Bezug auf den Konflikt ein: “Ich verstehe durchaus beide Argumente und das war auch einer der Gründe, warum die Entstehung diese flexiblen Kapitalgesellschaft auch länger gedauert hat”. Ihr Ziel sei es gewesen, größtmögliche Flexibilität bei Sicherstellung der Rechtssicherheit, die man “nicht so leichtfertig weggeben” dürfe, zu schaffen. Konkret falle der Notariatsakt daher nur in Fällen weg, wo es zu keiner Änderung des Gesellschaftsvertrags (bzw. bei der Gründung zu dessen Erstellung) kommt. Bei der Anteilsübertragung sieht die Ministerin dagegen die Rechtssicherheit auch bei Erstellung der Urkunde durch Rechtsanwält:innen für gegeben.

“Ich weiß, dass das für viel Unruhe sorgt”, so Zadić. “Deswegen sage ich, es ist ein mutiger Entwurf”. Doch bei aller Uneinigkeit in den Stellungnamen “muss man irgendwann sagen: Okay,
das ist jetzt die goldene Mitte, ich halte das für die richtige Entscheidung”, meint die Ministerin. Nun sei man offen für “gute Ideen” in den Stellungnahmen. Sie gehe aber davon aus, “dass der Großteil so bleiben wird”. Ein “entscheidender und wichtiger Punkt” sei für sie auch, dass das Gesetz in rein weiblicher Form geschrieben ist, “weil es mir einfach ein Anliegen und wichtig ist, gezielt auch Frauen anzusprechen”.

Mögliche Neuerungen bei GmbH und AG ab in fünf Jahren

Und gibt es auch eine Chance, dass die Regelungen für AG und GmbH modernisiert werden? Auch das sei in den Arbeitsgruppen immer wieder ein Thema gewesen, sagt Zadić. “Letzten Endes muss man sich anschauen, wie sich die Flexible Kapitalgesellschaft etablieren wird, wie sie angenommen wird und welche Regelungen sich dann etwa auch in das GmbH-Recht übertragen lassen”, so die Ministerin. Eine Evaluierung gibt es aber erst nach fünf Jahren. Schon bis dahin sei die weitere Digitalisierung der Gründung ein Thema, verrät die Ministerin am Rande des Gesprächs.

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Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Schon seit 2022 ist das Jungunternehmen an Bahnhöfen und in ausgewählten Firmen vertreten – darunter etwa im 42 Vienna oder in der Uniqa. Mit seinem 360-Grad-Verpflegungskonzept hat sich das Güssinger Startup Foodie Fridge, hinter dem die Venvie GmbH unter Geschäftsleitung von Alexander Billasch steht, bereits ein Standing in der modernen Nahversorgung erarbeitet.

Bei Foodie Fridge handelt es sich um eine automatisierte Lösung zur Firmenverpflegung und unkomplizierten Versorgung im öffentlichen Raum. Konkret bietet das Startup kleine Automatenrestaurants mit “Gourmet-Anspruch”.

Zu jeder Tages- und Nachtzeit sollen Hungrige per Knopfdruck “hochwertige Mahlzeiten” erwerben können. Im Kühlschrank enthalten sind fertige, hochwertige Gerichte, wie das Startup auf seiner Website preisgibt. Darunter vegetarische, vegane sowie fisch- und fleischhaltige Wochenmenüs. Indes beruft sich das Startup auf regionale Zucht und österreichischen Anbau. Auch Snacks, Drinks und Riegel finden sich im Kühlschranksortiment.

Konkurs statt Angebots-Erweiterung

Erst im vergangenen Juni vermeldete das Startup, sein bestehendes Angebot ausbauen zu wollen und “dieses Jahr durch einen Postversand in Kooperation mit dem Next Day Fresh Service der Österreichischen Post” zu ergänzen.

Finanziell scheint die Rechnung des Startups jedoch nicht aufgegangen zu sein. Wie der Kreditschutzverband KSV1870 und der Alpenländische Kreditorenverband AKV am heutigen Dienstag vermelden, musste das Güssinger Startup Konkurs anmelden. Das Verfahren wurde über Eigenantrag eröffnet. Eine Fortführung der GmbH dürfte somit nicht vorgesehen sein (prinzipiell könnte auch im Laufe des Verfahrens noch ein Sanierungsantrag eingebracht werden).

“Engagiert gestartet”, dann “sprichwörtlich untergegangen”

Auf brutkasten-Anfrage äußert sich Geschäftsführer Alexander Billasch zum laufenden Konkursverfahren:

“Wir sind mit Foodie Fridge sehr engagiert und erfolgreich gestartet. Auf der Habenseite stehen Partnerschaften mit renommierten Unternehmen wie Sodexo, Lieferando, Edenred und der ÖBB. Wir konnten einige Firmen von unserem Verpflegungskonzept überzeugen. Was nicht ausreichend funktioniert hat, ist der öffentliche Bereich. Öffentliche Plätze unterliegen strengen Auflagen und sind nur schwer oder mit hohen Investments zu bekommen. In Tullnerfeld sind wir außerdem mit dem Bahnhof sprichwörtlich untergegangen.”

Preissensibilität und Manufakturqualität

Überdies nennt Geschäftsführer Billasch nicht nur ein geringeres Pendleraufkommen als Grund für ausbleibenden Umsatz: “Auf der Firmenseite haben uns hybrides Arbeiten (keine ausreichende Frequenz) und mangelnde Bereitschaft, in Mitarbeiterverpflegung zu investieren (trotz steuerlicher Anreize), zu schaffen gemacht. Zwei Lohnrunden mit überdurchschnittlicher Kollektivvertraglicher Erhöhung sowie die derzeitige wirtschaftliche Lage beeinflusst unser Thema sehr stark. Dazu kommt hohe Preissensibilität auf Endkundenseite. Wir haben lange versucht, Manufakturqualität auf niedrigem Preisniveau zu halten, aber die meisten Kunden sind leider nur bereit, Industriepreise zu bezahlen. Da konnten wir mit unserer Produktionsmenge nicht dagegenhalten.”

Auch über eine mögliche Zukunft von Foodie Fridge schafft Geschäftsführer Billasch Klarheit: “Wir nehmen sehr viel an Erfahrung mit, eine Fortführung des Unternehmens ist in dieser Form aber nicht geplant.”

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