14.07.2023

Zadić zu FlexKap: “Irgendwann muss man sagen: Okay, das ist jetzt die goldene Mitte”

Die Begutachtungsphase zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKap) ist zu Ende. Justizministerin Alma Zadic spricht im brutkasten-Talk unter anderem über die Konflikte auf dem Weg zur neuen Gesellschaftsform.
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Justizministerin Alma Zadić zur FlexKap | (c) brutkasten
Justizministerin Alma Zadić | (c) brutkasten

Am 7. Juli endete die Begutachtungsphase für den Gesetzesentwurf zur neue Gesellschaftsform Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap). Diese sieht unter anderem ein niedrigeres minimales Stammkapital und eine Möglichkeit zur Mitarbeiterbeteiligung durch eine neue Form stimmrechtsloser Anteile vor. Zum größten Zankapfel – brutkasten berichtete – wurde eine weitere Neuerung: Der Wegfall der notariellen Formvorschriften bei der Übertragung von Anteilen und bei Kapitalerhöhungen. Entsprechende Urkunden können laut Entwurf nun auch Rechtsanwält:innen aufsetzen.

“Ich gehe stark davon aus, dass sich das ausgeht”

Wie geht es jetzt weiter? “Es sind knapp mehr als 60 Stellungnahmen eingelangt”, sagt Justizministerin Alma Zadić im brutkasten-Video-Talk. Nun gelte es, diese zu sichten “und zu schauen, ob es spannende Ideen gibt, die man noch einbauen kann, und wie die Bilanz ausfällt”. Laut Plan soll das Gesetz im September beschlossen werden, in Kraft treten soll es mit Jahresbeginn 2024. “Ich gehe stark davon aus, dass sich das ausgeht”, meint Zadić.

Justizministerin Alma Zadić im brutkasten-Video-Talk

Dabei lief der Prozess, wie bereits erwähnt, von Beginn an alles andere als konfliktfrei. Haupt-Opponenten sind dabei Notariatskammer und Rechtsanwaltskammer. Geht ersteren die Flexibilisierung mittels Wegfall des Notariatsakts in einzelnen Fällen zu weit, geht sie zweiteren (sowie vielen Vertreter:innen der Startup-Szene) nicht weit genug. “In den Arbeitsgruppen und durch die Stellungnahmen habe ich erst so richtig verstanden, warum in den letzten Jahrzehnten so wenig im Gesellschaftsrecht passiert ist”, erzählt die Justizministerin.

“Es hat in den letzten Jahrzehnten bei den Justizminister:innen schlicht und ergreifend an Mut gefehlt”

Der Konflikt verschiedener Gruppierungen habe bislang letztlich stets zur Beibehaltung des Status quo geführt. “Es hat in den letzten Jahrzehnten bei den Justizminister:innen schlicht und ergreifend an Mut gefehlt”, konstatiert Zadić. Nun gebe es “nach Jahrzehnten des Stillstands im Gesellschaftsrecht […] endlich einmal eine Bewegung”. Doch die Materie sei sehr komplex und man habe sich in unterschiedlichen Arbeitsgruppen sehr viel Zeit genommen, eine gute Regelung zu finden.

“Schon auch ein großer Wurf”

Die “Flexibilisierung” – gemeint ist der Wegfall der notariellen Formvorschrift bei Kapitalerhöhung und Anteilsübertragung – sei “schon auch ein großer Wurf”. Dabei räumt die Ministerin in Bezug auf den Konflikt ein: “Ich verstehe durchaus beide Argumente und das war auch einer der Gründe, warum die Entstehung diese flexiblen Kapitalgesellschaft auch länger gedauert hat”. Ihr Ziel sei es gewesen, größtmögliche Flexibilität bei Sicherstellung der Rechtssicherheit, die man “nicht so leichtfertig weggeben” dürfe, zu schaffen. Konkret falle der Notariatsakt daher nur in Fällen weg, wo es zu keiner Änderung des Gesellschaftsvertrags (bzw. bei der Gründung zu dessen Erstellung) kommt. Bei der Anteilsübertragung sieht die Ministerin dagegen die Rechtssicherheit auch bei Erstellung der Urkunde durch Rechtsanwält:innen für gegeben.

“Ich weiß, dass das für viel Unruhe sorgt”, so Zadić. “Deswegen sage ich, es ist ein mutiger Entwurf”. Doch bei aller Uneinigkeit in den Stellungnamen “muss man irgendwann sagen: Okay,
das ist jetzt die goldene Mitte, ich halte das für die richtige Entscheidung”, meint die Ministerin. Nun sei man offen für “gute Ideen” in den Stellungnahmen. Sie gehe aber davon aus, “dass der Großteil so bleiben wird”. Ein “entscheidender und wichtiger Punkt” sei für sie auch, dass das Gesetz in rein weiblicher Form geschrieben ist, “weil es mir einfach ein Anliegen und wichtig ist, gezielt auch Frauen anzusprechen”.

Mögliche Neuerungen bei GmbH und AG ab in fünf Jahren

Und gibt es auch eine Chance, dass die Regelungen für AG und GmbH modernisiert werden? Auch das sei in den Arbeitsgruppen immer wieder ein Thema gewesen, sagt Zadić. “Letzten Endes muss man sich anschauen, wie sich die Flexible Kapitalgesellschaft etablieren wird, wie sie angenommen wird und welche Regelungen sich dann etwa auch in das GmbH-Recht übertragen lassen”, so die Ministerin. Eine Evaluierung gibt es aber erst nach fünf Jahren. Schon bis dahin sei die weitere Digitalisierung der Gründung ein Thema, verrät die Ministerin am Rande des Gesprächs.

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Bluechip, Stabelcoin, Rating
(c) Bluechip - Benjamin Levit, CEO Bluechip.

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Bluechip hat einerseits seinen Hauptsitz von den USA nach Wien verlegt. Zudem hat das Unternehmen eine Seed-Runde abgeschlossen, bei der eine Million Euro von namhaften Investoren eingesammelt wurden. Leadinvestor ist InnovaticGroup, die neben FF Office und Innomagic das Startup bei seiner Mission unterstützt, mehr Sicherheit und Transparenz in die Krypto-Welt zu bringen.

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“Transparenz und Effizienz im Asset Management steigern”

“Wir haben jahrelange Erfahrung in der Erforschung der Blockchain-Technologie im Bankwesen und glauben, dass sie das Potenzial hat, Transparenz und Effizienz im Asset Management zu steigern – entscheidende Faktoren angesichts sich wandelnder Anforderungen der Finanzmärkte”, sagt Christian Wolf, Leiter Strategic Partnerships and Ecosystems bei der RBI. “Da digitale Vermögenswerte an Bedeutung gewinnen, sind wir bestrebt, mit sicheren und zuverlässigen Verfahren die innovativsten Technologien zu nutzen. Die Partnerschaft mit Bluechip bietet uns einen robusten analytischen Rahmen und einen kollaborativen Wissensaustausch, der es uns ermöglicht, fundierte Entscheidungen im Bereich Stablecoins zu treffen.”

Vid Hribar, Analyst in Strategic Partnerships and Ecosystem bei der RBI, ergänzt: “Solange sich viele Standards für Stablecoins noch in der Entwicklung befinden, möchten wir zudem eine Rolle bei deren Gestaltung spielen. Das ist ein weiterer Grund, warum wir die Partnerschaft mit Bluechip eingegangen sind – um zur Entwicklung neuer Standards beizutragen und ein sicheres sowie geschütztes Ökosystem für digitale Vermögenswerte zu gewährleisten.”

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Bluechip setzt bei der Evaluierung von Stablecoin-Sicherheit auf sein “SMIDGE Rating Framework” als Werkzeug. Und konnte eigenen Angaben nach bereits den Zusammenbruch bestimmter Stablecoins vorhersagen. Keine der Stablecoins, die von Bluechip ein positives Rating erhalten haben, seien seitdem gescheitert: “Unsere bisherige Arbeit zeigt den dringenden Bedarf an unabhängigen und transparenten Stablecoin-Ratings, damit Nutzer sicherere Entscheidungen treffen können. Angesichts des rapiden Wachstums der Stablecoin-Adoption ist unser Team voll entschlossen, den Industriestandard für Sicherheits-Ratings zu etablieren“, erklärt Levit.

Als ein weiterer Meilenstein des Startups gilt die Integration von Bluechips Ratings-API auf Plattformen wie RWA, 3cities, Reserve und der Schweizer Kryptobörse Mt Pelerin. Die API ermögliche es Wallets, Dashboards, Börsen und Protokollen, die Ratings von Bluechip in ihre eigenen Systeme zu integrieren und so ihren Nutzer:innen direkt zugänglich zu machen.

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