14.07.2023

Zadić zu FlexKap: “Irgendwann muss man sagen: Okay, das ist jetzt die goldene Mitte”

Die Begutachtungsphase zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKap) ist zu Ende. Justizministerin Alma Zadic spricht im brutkasten-Talk unter anderem über die Konflikte auf dem Weg zur neuen Gesellschaftsform.
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Justizministerin Alma Zadić zur FlexKap | (c) brutkasten
Justizministerin Alma Zadić | (c) brutkasten

Am 7. Juli endete die Begutachtungsphase für den Gesetzesentwurf zur neue Gesellschaftsform Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap). Diese sieht unter anderem ein niedrigeres minimales Stammkapital und eine Möglichkeit zur Mitarbeiterbeteiligung durch eine neue Form stimmrechtsloser Anteile vor. Zum größten Zankapfel – brutkasten berichtete – wurde eine weitere Neuerung: Der Wegfall der notariellen Formvorschriften bei der Übertragung von Anteilen und bei Kapitalerhöhungen. Entsprechende Urkunden können laut Entwurf nun auch Rechtsanwält:innen aufsetzen.

“Ich gehe stark davon aus, dass sich das ausgeht”

Wie geht es jetzt weiter? “Es sind knapp mehr als 60 Stellungnahmen eingelangt”, sagt Justizministerin Alma Zadić im brutkasten-Video-Talk. Nun gelte es, diese zu sichten “und zu schauen, ob es spannende Ideen gibt, die man noch einbauen kann, und wie die Bilanz ausfällt”. Laut Plan soll das Gesetz im September beschlossen werden, in Kraft treten soll es mit Jahresbeginn 2024. “Ich gehe stark davon aus, dass sich das ausgeht”, meint Zadić.

Justizministerin Alma Zadić im brutkasten-Video-Talk

Dabei lief der Prozess, wie bereits erwähnt, von Beginn an alles andere als konfliktfrei. Haupt-Opponenten sind dabei Notariatskammer und Rechtsanwaltskammer. Geht ersteren die Flexibilisierung mittels Wegfall des Notariatsakts in einzelnen Fällen zu weit, geht sie zweiteren (sowie vielen Vertreter:innen der Startup-Szene) nicht weit genug. “In den Arbeitsgruppen und durch die Stellungnahmen habe ich erst so richtig verstanden, warum in den letzten Jahrzehnten so wenig im Gesellschaftsrecht passiert ist”, erzählt die Justizministerin.

“Es hat in den letzten Jahrzehnten bei den Justizminister:innen schlicht und ergreifend an Mut gefehlt”

Der Konflikt verschiedener Gruppierungen habe bislang letztlich stets zur Beibehaltung des Status quo geführt. “Es hat in den letzten Jahrzehnten bei den Justizminister:innen schlicht und ergreifend an Mut gefehlt”, konstatiert Zadić. Nun gebe es “nach Jahrzehnten des Stillstands im Gesellschaftsrecht […] endlich einmal eine Bewegung”. Doch die Materie sei sehr komplex und man habe sich in unterschiedlichen Arbeitsgruppen sehr viel Zeit genommen, eine gute Regelung zu finden.

“Schon auch ein großer Wurf”

Die “Flexibilisierung” – gemeint ist der Wegfall der notariellen Formvorschrift bei Kapitalerhöhung und Anteilsübertragung – sei “schon auch ein großer Wurf”. Dabei räumt die Ministerin in Bezug auf den Konflikt ein: “Ich verstehe durchaus beide Argumente und das war auch einer der Gründe, warum die Entstehung diese flexiblen Kapitalgesellschaft auch länger gedauert hat”. Ihr Ziel sei es gewesen, größtmögliche Flexibilität bei Sicherstellung der Rechtssicherheit, die man “nicht so leichtfertig weggeben” dürfe, zu schaffen. Konkret falle der Notariatsakt daher nur in Fällen weg, wo es zu keiner Änderung des Gesellschaftsvertrags (bzw. bei der Gründung zu dessen Erstellung) kommt. Bei der Anteilsübertragung sieht die Ministerin dagegen die Rechtssicherheit auch bei Erstellung der Urkunde durch Rechtsanwält:innen für gegeben.

“Ich weiß, dass das für viel Unruhe sorgt”, so Zadić. “Deswegen sage ich, es ist ein mutiger Entwurf”. Doch bei aller Uneinigkeit in den Stellungnamen “muss man irgendwann sagen: Okay,
das ist jetzt die goldene Mitte, ich halte das für die richtige Entscheidung”, meint die Ministerin. Nun sei man offen für “gute Ideen” in den Stellungnahmen. Sie gehe aber davon aus, “dass der Großteil so bleiben wird”. Ein “entscheidender und wichtiger Punkt” sei für sie auch, dass das Gesetz in rein weiblicher Form geschrieben ist, “weil es mir einfach ein Anliegen und wichtig ist, gezielt auch Frauen anzusprechen”.

Mögliche Neuerungen bei GmbH und AG ab in fünf Jahren

Und gibt es auch eine Chance, dass die Regelungen für AG und GmbH modernisiert werden? Auch das sei in den Arbeitsgruppen immer wieder ein Thema gewesen, sagt Zadić. “Letzten Endes muss man sich anschauen, wie sich die Flexible Kapitalgesellschaft etablieren wird, wie sie angenommen wird und welche Regelungen sich dann etwa auch in das GmbH-Recht übertragen lassen”, so die Ministerin. Eine Evaluierung gibt es aber erst nach fünf Jahren. Schon bis dahin sei die weitere Digitalisierung der Gründung ein Thema, verrät die Ministerin am Rande des Gesprächs.

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Also doch Blau-Schwarz. Nach dem Scheitern der Koalitionsverhandlungen zwischen ÖVP, SPÖ und Neos und dem Rücktritt von Karl Nehammer als ÖVP-Chef und Bundeskanzler starten nun Koalitionsverhandlungen zwischen FPÖ und ÖVP. Vor allem im Ausland wird auf die Aussicht auf einen Bundeskanzler Herbert Kickl mit Besorgnis reagiert. Auch im Inland sind sehr viele Menschen, die nicht die FPÖ gewählt haben, nicht glücklich damit.

Viele wirtschaftspolitische Überschneidungen

Eine relativ breite Zustimmung für Blau-Schwarz gibt es allerdings laut Medienberichten im Wirtschaftsflügel der ÖVP. Das hat gute Gründe, denn bei vielen von der ÖVP im Wahlprogramm geforderten wirtschaftspolitischen Maßnahmen dürfte man mit der FPÖ deutlich leichter auf einen gemeinsamen Nenner kommen, als es mit der SPÖ der Fall gewesen wäre. Die starken Differenzen in diesem Bereich dürften auch einer der Hauptgründe für das Platzen der schwarz-rot-pinken Koalitionsverhandlungen gewesen sein – auch für die Neos, die sich mit der ÖVP allein gut einigen hätten können, nicht aber mit der SPÖ.

Gute Chancen für Konsens bei zentralen Startup-Politik-Anliegen

Blau-Schwarz – sofern diese Verhandlungen nicht ebenfalls scheitern – bedeutet somit auch für die Startup-Politik relativ gute Chancen auf die Umsetzung einiger zentraler Forderungen der Community. Die größten Anliegen wurden bekanntlich vergangenes Jahr im Papier “Vision 2030” veröffentlicht.

Beteiligungsfreibetrag: Eigentlich Einigkeit, aber Sparpaket könnte zum Dealbreaker werden

Drei zentrale Forderungen hat die ÖVP explizit in ihr Wahlprogramm aufgenommen: Den Dachfonds, den Beteiligungsfreibetrag und die Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes. Bei der FPÖ fanden sich diese zwar nicht explizit im Wahlprogramm, eine Einigung scheint aber bei allen drei realistisch. So hieß es vom “Bürgerbüro Team Kickl” auf brutkasten-Anfrage vor der Wahl, man wünsche sich “rechtliche Anpassungen für Risikokapitalgeber, etwa in Form von steuerlichen Begünstigungen” – sowohl für den Beteiligungsfreibetrag als auch für die Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes im Sinne der Startup-Community ist damit die Tür geöffnet. Der wegen des Budget-Lochs angesagte Sparkurs könnte jedoch eine Steuerbegünstigung für Investor:innen gegenüber der breiten Bevölkerung schwer argumentierbar machen.

Dachfonds: Unterschiedliche Ansichten, aber Chance auf Einigung

Etwas schwieriger könnte eine prinzipielle Einigung beim Dachfonds werden. Von der FPÖ hieß es vor der Wahl auf brutkasten-Anfrage, Österreich müsse “rasch einen Venture-Capital-Fonds einrichten, der dabei hilft, die schwierigen Anfangsphasen für heimische Neugründungen im Technologiebereich zu bewältigen”. Das wäre ein Gegenmodell zum geforderten Dachfonds, der als “Fund of Funds” nur in Fonds investiert und auch nicht staatlich finanziert, sondern nur organisiert wird. Dass die FPÖ sich hier umstimmen lässt, scheint zwar gut möglich – denn bei den Freiheitlichen dürfte aus ideologischer Sicht nichts gegen das Dachfonds-Modell sprechen.

Die FPÖ ist aber freilich durch ihren Mandate-Überhang in der besseren Verhandlungsposition und könnten auch versuchen, ihr Modell durchzubringen. Wenn das Thema denn überhaupt wichtig genug für die verhandelnden Parteien ist – letztlich kann mit einer gewissen Sicherheit angenommen werden, dass startup-politische Maßnahmen von keiner Seite zur Koalitionsbedingung gemacht werden.

Lohnnebenkosten-Senkung: Ein Wille, aber im Budget-Loch womöglich kein Weg

Auch bei einer Reihe nicht startup-spezifischer, aber durchaus startup-relevanter wirtschaftspolitischer Maßnahmen könnten Blau und Schwarz gut zusammenfinden. Zu nennen wäre hier etwa eine Senkung der Lohnnebenkosten, die prinzipiell beide Parteien in ihren Wahlprogrammen hatten. Hier könnte allerdings einmal mehr die Notwendigkeit rigider Sparmaßnahmen aufgrund der budgetären Situation einen Strich durch die Rechnung machen. Zwar gibt es bei den beiden Parteien einen Konsens, ausgaben- und nicht einnahmenseitig sparen zu wollen. Doch auch wenn man sich darauf einigt, keine Steuern erhöhen oder einführen zu wollen, sind Steuer- und Abgabensenkungen im großen Stil, wie es bei der Lohnnebenkostensenkung (oder etwa auch bei einer Senkung der Körperschaftssteuer, wo ebenfalls Konsens besteht) der Fall wäre, wohl ob der notwendigen Gegenfinanzierung momentan schwer umzusetzen.

Bürokratieabbau: Wohl mehr Ausnahmen als Maßnahmen

Der Bürokratieabbau ist ein weiteres Thema, bei dem FPÖ und ÖVP – geht man nach den Wahlprogrammen – gut zusammenpassen. Tatsächlich scheint die ÖVP bei diesem Thema aber ziemlich selektiv zu sein, wie Medienberichte zu Konflikten zwischen Pink und Schwarz in den geplatzten Koalitionsverhandlungen nahelegen. Mächtige Blöcke innerhalb der Partei wie die Landesorganisationen, die Beamtengewerkschaft und der Wirtschaftsbund verhindern demnach Bürokratieabbau-Maßnahmen in ihren jeweiligen Bereichen. Die FPÖ wiederum dürfte definitiv nicht für einen weiteren Wegfall von Notariatspflichten zu haben sein, ebenso wenig, wie für weitere Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte. Unterm Strich ist das Potenzial in dem Bereich also eingeschränkt.

Nachhaltigkeit im Out

Und es gibt auch einige Bruchlinien zwischen FPÖ und ÖVP, die sich auf die Startup-Politik auswirken könnten. Zu nennen wären hier neben der bereits genannten Rot-Weiß-Rot-Karte etwa die Differenzen in der EU-Politik. Ebenso könnte die Anti-Klimaschutz-Politik der FPÖ Auswirkungen auf Startups haben, etwa im Bereich Förderungen, die im Zuge der Sparmaßnahmen ohnehin auf der Abschussliste stehen dürften. Nachdem ein signifikanter Anteil der Startups in den vergangenen Jahren Nachhaltigkeit zu einem der Kernziele erhoben hat, könnte hier generell eine nicht förderliche Gesetzgebung zum Problem werden.

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