05.08.2024
KOMMENTAR

„Hitman“ Yusuf Dikeç: Eine Halbwahrheit und viele Trugschlüsse

Die LinkedIn-Community hat mit dem 51-jährigen türkischen Sportschützen Yusuf Dikeç einen Helden gefunden, der allerlei beweisen soll. Ein kurzer Blick auf die Fakten zeigt, dass andere Schlüsse angemessen wären.
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Dieser Screenshot von Yusuf Dikeç ging viral | Screenshot
Dieser Screenshot von Yusuf Dikeç ging viral | Screenshot

Es dauert wohl nicht mehr ewig, aber noch reißt der Hype um den 51-jährigen türkischen Sportschützen Yusuf Dikeç nicht ab. Ganz ohne technischen Schnickschnack, wie ihn die Konkurrenz benutzt, hat er olympisches Silber gewonnen, so die Erzählung. Auch die LinkedIn-Community findet besonderen Gefallen an dem Sportler. Allerlei Analogien werden gezogen. Und gefühlt jeder zweite (Wannabe-)Influencer schreibt, was man vom coolen „Hitman“ lernen kann.

Şevval İlayda Tarhan!

Doch die große Erzählung ist eine Halbwahrheit, wie mittlerweile vermehrt auf LinkedIn angemerkt wird. Eine nachgerade gemeine Halbwahrheit, basierend auf dem einen – ohne Zweifel wirklich coolen – Screenshot aus der Olympia-Übertragung, der viral ging.

Hier ein paar zusätzliche Fakten: Bei diesem olympischen Bewerb handelte es sich um einen Mixed Double-Bewerb. Yusuf Dikeç hat die Medaille nicht alleine geholt, sondern gemeinsam mit seiner 24-jährigen Kollegin Şevval İlayda Tarhan. In den Einzelbewerben davor landete Dikeç übrigens auf Platz 13 bei den Männern, Tarhan dagegen auf Platz 7 bei den Frauen. Gemeinsam konnten die beiden mehr herausholen und erkämpften Silber.

Während Dikeç wenig sichtbare Ohrstöpsel nutze, verwendete Tarhan größere Ohrschützer. Auch sie hatte keine Hightech-Brille auf und schoss – wie zwecks Stabilisierung übrigens in diesem Sport generell üblich – mit der Hand in der Hosentasche. Das wenig beachtete Sieger-Duo Zorana Arunovic und Damir Mikec aus Serbien nutzte mehr technisches Equipment und setzte sich letztlich – ganz sicher nicht nur deswegen – durch.

Şevval İlayda Tarhan beim Mixed Double-Bewerb der olympischen Spiele | (c) Amr Alfiky/Reuters

Durch das alles soll die Leistung Yusuf Dikeçs keinesfalls in Frage gestellt oder geschmälert werden. Alleine wer sich für die olympischen Spiele qualifiziert, hat damit hinreichend bewiesen, zu den besten der Welt zu zählen. Wer – allein oder im Team – eine Medaille holt, hat allen Ruhm ehrlich und aufrichtig verdient. Und den Preis für das coolste Foto dieser olympischen Spiele bislang verdient Dikeç – möglicherweise ex aequo mit Surfer Gabriel Medina – ganz sicher.

Yusuf Dikeç: Die LikedIn-Influencer-Erzählung stimmt ganz einfach nicht

Sehr wohl in Frage zu stellen sind die Schlüsse, die (nicht nur) die LinkedIn-Community aus der viral gegangenen halbwahren Erzählung zieht. Dass da der eine coole Typ, ein alter Hase ohne Schnickschnack, gekommen ist, und es alleine allen gezeigt hat, stimmt so ganz einfach nicht. Im Einzelbewerb haben zwölf Sportler mit mehr Schnickschnack noch besser geschossen als er. Und im Mixed Double war es dann eben das Zusammenspiel mit seiner jungen Kollegin, das zur Medaille geführt hat.

Mit dem diversen Team ganz nach oben

Şevval İlayda Tarhan und Yusuf Dikeç haben damit gemeinsam etwas bewiesen, das nicht der chauvinistisch geprägten Businessman-Erzählung zum „Hitman“-Foto entspricht. Sie haben gezeigt, dass ein diverses Team gemeinsam ganz weit oben stehen kann, obwohl es im Einzelkampf (Platz 7 und Platz 13) nicht zur absoluten Spitze reicht. Vielleicht, dass genau die Kombination aus dem abgebrühten alten Hasen und der gut ausgestatteten jungen Expertin ein gewinnendes Duo ergeben kann – aber das ist möglicherweise schon wieder zu viel Interpretation.

Jedenfalls haben sie – nicht willentlich – gezeigt, wie leicht die Community der (Wannabe-)LinkedIn-Influencer in ihrem Verlangen nach Reactions und Comments auf einen Zug aufspringt, ohne überhaupt zu wissen, wo der eigentlich herkommt und wo er hinfährt. Und dann „Beweise“ für Thesen konstruiert, die ins eigene Weltbild passen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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