30.03.2021

YoRoller: Tiroler Erfindung weckte Interesse der NASA

Der YoRoller passt in einen kleinen Koffer und passt sich im Training dank Fliehkraft individuell der Kraft des Sportlers an.
/artikel/yoroller-2021
Der YoRoller © AD Kinetics
Der YoRoller © AD Kinetics

Der YoRoller ist ein ungewöhnliches Trainingsgerät: Er sieht ein wenig aus, wie der Zugteil eines Rudergeräts, nutzt aber ausschließlich die Fliehkraft zweier Scheiben, um Widerstand zu erzeugen. Die Gewichtscheibe wiegt eigentlich nur zwei Kilogramm, die Intensität des Trainings passt sich aber dank Fliehkraft individuell an die Kraft des Sportlers oder der Sportlerin an. Erfunden wurde das ungewöhnliche Gerät, das mit Gurten an einem Ständer oder Baum montiert wird, in Tirol. Und es soll sogar schon das Interesse der NASA geweckt haben.

YoRoller passt in einen kleinen Koffer

Erfunden haben den YoRoller der Daniel Andrei und sein Sohn Alex Serban Andrei, die gemeinsam auch das Produkt-Entwicklungs-Studio AnCo Design betreiben. Für das innovative Trainingsgerät haben die beiden mit AD Kinetics eine neue Firma gegründet. Der Clou am YoRoller ist nicht nur der Einsatz der Fliehkraft, der daraus quasi ein Trainings-Jojo macht. Das Gerät kann in einem kleinen Koffer überallhin mitgenommen werden und taugt auch für das Training im Freien.

Bisher dem Spitzensport vorbehalten

Bisher wurden Schwungradgeräte eher im Spitzensport eigesetzt, weil sie teuer und schwer sind. “Fasziniert von der Energie, die in einer rotierenden Schwungmasse gespeichert werden kann, wunderten wir uns, warum ein Schwungrad-Trainingsgerät, dessen “Herz” nur 2-3 kg wiegt, ein riesiges Volumen hat, bis zu 260 kg wiegt und bis zu 9.000 Euro kostet”, so die Gründer.

Nach jahrelanger Entwicklung konnten 2017 das erste Patent angemeldet werden und 2017 war eine erste Version unter dem Namen “Tiroller” marktreif. Seither haben die beiden Erfinder das Gerät weiterentwickelt und weitere Patente angemeldet. Jetzt suchen die beiden Jungunternehmer Investoren, um ihren YoRoller in die Massenproduktion schicken zu können und das Startup auf solide Beine stellen zu können.

TV-Tipp

Daniel und Alex Serban Andrei präsentieren ihren YoRoller am 30.3. ab 20:15 in der TV-Show “2 Minuten 2 Millionen” auf Puls 4 und werben dort um die Gunst der TV-Investoren.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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