30.03.2021

YoRoller: Tiroler Erfindung weckte Interesse der NASA

Der YoRoller passt in einen kleinen Koffer und passt sich im Training dank Fliehkraft individuell der Kraft des Sportlers an.
/artikel/yoroller-2021
Der YoRoller © AD Kinetics
Der YoRoller © AD Kinetics

Der YoRoller ist ein ungewöhnliches Trainingsgerät: Er sieht ein wenig aus, wie der Zugteil eines Rudergeräts, nutzt aber ausschließlich die Fliehkraft zweier Scheiben, um Widerstand zu erzeugen. Die Gewichtscheibe wiegt eigentlich nur zwei Kilogramm, die Intensität des Trainings passt sich aber dank Fliehkraft individuell an die Kraft des Sportlers oder der Sportlerin an. Erfunden wurde das ungewöhnliche Gerät, das mit Gurten an einem Ständer oder Baum montiert wird, in Tirol. Und es soll sogar schon das Interesse der NASA geweckt haben.

YoRoller passt in einen kleinen Koffer

Erfunden haben den YoRoller der Daniel Andrei und sein Sohn Alex Serban Andrei, die gemeinsam auch das Produkt-Entwicklungs-Studio AnCo Design betreiben. Für das innovative Trainingsgerät haben die beiden mit AD Kinetics eine neue Firma gegründet. Der Clou am YoRoller ist nicht nur der Einsatz der Fliehkraft, der daraus quasi ein Trainings-Jojo macht. Das Gerät kann in einem kleinen Koffer überallhin mitgenommen werden und taugt auch für das Training im Freien.

Bisher dem Spitzensport vorbehalten

Bisher wurden Schwungradgeräte eher im Spitzensport eigesetzt, weil sie teuer und schwer sind. „Fasziniert von der Energie, die in einer rotierenden Schwungmasse gespeichert werden kann, wunderten wir uns, warum ein Schwungrad-Trainingsgerät, dessen „Herz“ nur 2-3 kg wiegt, ein riesiges Volumen hat, bis zu 260 kg wiegt und bis zu 9.000 Euro kostet“, so die Gründer.

Nach jahrelanger Entwicklung konnten 2017 das erste Patent angemeldet werden und 2017 war eine erste Version unter dem Namen „Tiroller“ marktreif. Seither haben die beiden Erfinder das Gerät weiterentwickelt und weitere Patente angemeldet. Jetzt suchen die beiden Jungunternehmer Investoren, um ihren YoRoller in die Massenproduktion schicken zu können und das Startup auf solide Beine stellen zu können.

TV-Tipp

Daniel und Alex Serban Andrei präsentieren ihren YoRoller am 30.3. ab 20:15 in der TV-Show „2 Minuten 2 Millionen“ auf Puls 4 und werben dort um die Gunst der TV-Investoren.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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