08.05.2020

Gamification für’s Homeschooling: Yoovis Education entwickelt Wissens-Liga für Schüler

Das EduTech-Startup Yoovis ist das neueste Mitglied im A1 Startup Campus. Die Mission: Mehr Spaß beim Lernen dank einer Quiz-App.
/artikel/yoovis
(c) Yoovis

Lernen kann manchmal ganz schön langweilig sein. Die oberösterreichische Yoovis Education GmbH adressiert dieses Problem und setzt mit seiner Lehrplan-basierten App YooQuiz (zur YooQuiz Seite) auf spielerisches Lernen – ob alleine, mit Freunden, in einer Community oder in der Familie. Die YooQuiz App unterstützt dabei Schüler von der Volksschule bis zur Matura beim effizienten und spielerischen Lernen und Wiederholen des Unterrichtsstoffes und kann auch von Lehrern für den Unterricht verwendet werden. Yoovis Education arbeitet zudem auf Hochtouren, um ab Herbst sein gesamtes Lernökosystem anzubieten, das die Zusammenarbeit zwischen Schüler, Eltern und Lehrer erleichtert.

+++Coronavirus: News, Daten und Hintergründe+++

Das EduTech-Startup ist zugleich  ist das jüngste Mitglied am A1 Start Up Campus. „Die Corona-Krise treibt die Digitalisierung der Schule voran und Startups liefern hier einen ganz wesentlichen Beitrag. Gerade jetzt brauchen wir die Unterstützung von digitalen Lernhilfen, die es Schülerinnen und Schülern ermöglichen, zu Hause selbständig weiter zu lernen. Mit Yoovis Education bauen wir den Edu-Tech Bereich am A1 Start Up Campus weiter aus“, erklärt Mario Mayerthaler, Head of Innovation und A1 Start Up Campus, die neue Partnerschaft.

YooQuiz von Yoovis: Wissens-Liga bringt Gamification im Unterricht

Beim YooQuiz kann jeder Lehrplan-basierte Fragen im Trainings-, Single-Player-, Duell oder Gruppen-Modus spielen, oder eigene Gruppen erstellen, in denen er sich mit Freunden und Familie „matcht“, bzw. in einer Wissensliga antritt. Lehrer können zudem ganze Klassen oder Schulen als Gruppen anzulegen, wodurch schulinterne und schulübergreifende Turniere möglich sind.

Bei den Turnieren stehen unterrichts- und prüfungsrelevante Inhalte im Mittelpunkt. Damit wird nicht nur das spielerische Lernen gefördert und die Lernmotivation erhöht, sondern auch der Wettbewerbs- sowie Teamgeist gesteigert. Ab Herbst ist auch das Erstellen eigener Quizze sowie von Teams möglich. YooQuiz ist kostenlos.

Das Yoovis-Gründerteam: Werbe-, Startup- und Finanzexperten

„Als ich vor rund 4 Jahren eine digitale Lernunterstützung für meine Kinder suchte, fand ich nichts, das wirklich gut war – weder inhaltlich noch von der Bedienbarkeit her. So habe ich begonnen mich intensiver damit zu beschäftigen und entwickle seit 2017 ein digitales Trainings- und Lernökosystem“, sagt Christian Stundner aus Gmunden, Gründer und Ideengeber von Yoovis Education.

Unterstützt wird er dabei von Werbeagentur-Chef und Yoovis Education CMO Dominik Raberger, der aus dem oberösterreichischen Almtal stammt und die Usability und Vermarktungsstrategie des Startups im Fokus hat. Das Gründerteam wird vom Kärntner Startup-Experten Mario Orasche komplettiert, der für Finanzierung und Strategie verantwortlich zeichnet.

Corona führte zu frühem Launch von Yoovis

Eigentlich hatte das Team von Yoovis Education den Launch für das Wintersemester 2020/2021 geplant. Da digitales Lernen aufgrund von Corona & Homeschooling gefragter denn je ist, startet Yoovis Education aber bereits jetzt mit seiner YooQuiz App. Parallel dazu wird Feature um Feature weiterentwickelt.

Denn ab Herbst 2020 wird neben der App auch die Yoovis Lernplattform, ein offenes Lernökosystem für Lehrer, Schüler und Eltern, mit weiterführenden Inhalten und Lerneinheiten in Form von Videos, Lernkarteien, Audio Books etc. zur Verfügung stehen. Lehrer können dabei kostenlos Klassen anlegen, Inhalte oder ganze Lerneinheiten erstellen und diese digital mit Kollegen teilen. Damit möchte Yoovis auch die Erstellung digitaler Inhalte und die Zusammenarbeit zwischen Lehrern fördern.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Gamification für’s Homeschooling: Yoovis Education entwickelt Wissens-Liga für Schüler

  • Kostenlose YooQuiz App als neue digitale Lernhilfe in der Corona-Krise und danach
  • Fragen sind Lehrplan-basiert und machen das Lernen einfacher und interessant
  • Ab Herbst: umfangreiches Lernökosystem für Lehrer, Schüler, Eltern und Unternehmen

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