17.07.2025
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Yflavour: Wie ein Pulver aus Graz pflanzlichem Fleisch echtes Aroma verleiht

Ein junges Startup aus Graz will pflanzlichem Fleisch nicht nur Geschmack verleihen, sondern echtes Fleischaroma. Mit einem Pulver und nachhaltigem Konzept könnte Yflavour die Branche grundlegend verändern.
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CTO Lukas Bernauer und CEO Astrid Radkohl. © fotoCRafie

Immer mehr Menschen stellen ihren Fleischkonsum auf den Prüfstand – aus ethischen Gründen, wegen der Umwelt oder aus Sorge um die eigene Gesundheit. Der Trend zur vegetarischen und veganen Ernährung hält an, Supermärkte reagieren mit einem stetig wachsenden Angebot an pflanzlichen Alternativen.

Vegane Burger, fleischfreie Nuggets oder Lachs ohne Fisch: geschmacklich nähern sich viele Produkte dem Original an. Doch das charakteristische Fleischaroma bleibt häufig auf der Strecke. Genau hier setzt die Idee vom Team, bestehend aus Astrid Radkohl, Lukas Bernauer, Aleksandra Fuchs und Harald Pichler an. Infolge ihres Studiums der Molekularbiologie und Biotechnologie entwickelten Radkohl und Bernauer ein Pulver, das pflanzlichen Fleischersatzprodukten genau das verleihen soll: echten Geschmack – ohne echtes Fleisch. Ein Ansatz, der die Branche grundlegend verändern könnte.

Recycling von Abfallprodukten

“Wir essen gerne Fleisch, aber keiner von uns will der Umwelt zu Lasten Fleisch essen”, weiß Radkohl, Gründerin und CEO von Yflavour. Ihr Ziel war es von Anfang an, ein authentisches Fleischaroma für den pflanzlichen Fleischersatzmarkt zu produzieren. 2022 haben die vier Kolleg:innen ihre Köpfe zusammengesteckt, ihre Expertise in Molekularbiologie und Lipidwissenschaften vereint und schließlich 2023 Yflavour entwickelt. Offiziell gründeten sie das Startup Anfang Jänner dieses Jahres in Graz. 

Die Technologie dahinter ist ebenso innovativ wie nachhaltig: Für das Endprodukt werden sogenannte Sidestreams aus industriellen Lebensmittelunternehmen recycelt – also Nebenströme aus der Produktion, die bislang oft als Abfall galten, aber wertvolle Inhaltsstoffe enthalten. Durch diesen umweltfreundlichen Prozess entsteht ein Geschmacksstoff, der alternative Fleischprodukte nicht nur aromatischer, sondern auch gesünder macht.

Gesundheitliche Faktoren im Fokus

Neben dem Umweltaspekt legt das Team von Yflavour auch großen Wert auf die gesundheitliche Qualität von Fleischersatzprodukten. „Es gibt halt einfach sehr viele Produzenten von alternativem Fleisch und ich finde das auch super wichtig. Wichtig ist aber auch, dass alternatives Fleisch nicht nur schmeckt wie Fleisch, sondern dass es auch wirklich den Nährwert hat von Fleisch. So hat man wirklich eine Proteinquelle, die wertvoll für den Körper ist“, so Radkohl. Die Mission des Startups geht damit über reinen Geschmack hinaus: Yflavour will auch einen Beitrag dazu leisten, dass sich die Gesellschaft langfristig gesund ernähren kann.

Das Geschmackspulver selbst bringt dabei einige Vorteile mit: Es ermöglicht, den Salzgehalt in den Endprodukten deutlich zu senken – ein entscheidender Faktor, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorzubeugen. Und auch geschmacklich punktet die Lösung: Viele pflanzliche Fleischalternativen haben bittere oder künstliche Noten – diese kann Yflavour mit seinem Produkt gezielt neutralisieren.

Das Firmengeheimnis

Woraus genau das Pulver besteht, bleibt ein gut gehütetes Geheimnis. „Das ist ein Firmengeheimnis, deshalb kann ich natürlich nicht genau sagen, aus was es sich zusammensetzt“, erklärt Radkohl im Gespräch mit brutkasten. „Was ich aber sagen kann: Es ist eine Mischung aus verschiedensten Molekülen, die zur Aromaproduktion beitragen. Wichtig sind dabei Proteine, Fettsäuren und Zucker in sehr geringen Mengen.“

Das Ergebnis ist ein trockenes Geschmackspulver, das am Ende zu rund einem Prozent in die Masse alternativer Fleischprodukte eingearbeitet wird – mit großer Wirkung: Die Aromalösungen sorgen für ein natürliches und authentisches Fleischaroma, das bislang oft fehlte. Aktuell liegt der Fokus auf Rind- und Schweinefleischgeschmack – denn diese Tierzucht hat einen besonders großen ökologischen Fußabdruck. Doch das Potenzial geht darüber hinaus: Auch Varianten für Huhn, Fisch oder sogar Käse seien denkbar und vielleicht sogar in Diskussion, verrät Radkohl im Interview.

Das Geschmackspulver von Yflavour. ©ARadkohl

Erste Pilotprojekte

Bevor neue Geschmacksrichtungen entwickelt werden, stehen bei Yflavour erst noch grundlegende Schritte auf dem Plan. Denn das Startup befindet sich derzeit noch in einer frühen Phase. „Wir sind gerade im Hochskalieren von unserem Produktionsprozess. Wir sind also noch nicht direkt am Produzieren“, erklärt Radkohl.

Trotzdem wurden bereits mehrere Pilotprojekte mit ersten Kund:innen erfolgreich abgeschlossen. Das Interesse wächst: Weitere potenzielle Partner warten bereits auf größere Mengen des Geschmackspulvers. Die bisherigen Pilotkunden vertreiben ihre Fleischalternativen sowohl in Österreich als auch europaweit.

Bei der Produktion verfolgt Yflavour einen klaren Kurs: Statt in eigene Anlagen zu investieren, setzt das Team bewusst auf externe Auftragshersteller. „Wir wollen keine eigene Anlage bauen, weil unser Nachhaltigkeitskonzept und -motivation sich durch unser ganzes Startup durchzieht“, betont Radkohl. „Ich finde, unser Planet ist eh schon so verbaut. Die Grünflächen, die wir noch haben, sollten meiner Meinung nach bleiben, wo sie sind.“

aws-Förderung: „Wir haben alles auf eine Karte gesetzt“

Ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Marktreife ist das Hochskalieren der Produktion – ein notwendiger, aber kostspieliger Schritt in der Wachstumsphase. Um diesen bewältigen zu können, sicherte sich Yflavour eine Förderung der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Die Preseed-Förderung im Bereich DeepTech ermöglichte dem Startup, wichtige Strukturen für den Markteintritt aufzubauen.

„Wir erstellen mit dem Funding gerade unser Konzept zur Produktion. Das ist gerade der wichtigste Meilenstein überhaupt für Yflavour, damit wir produzieren können. Ohne dieses Funding wäre das nicht möglich“, sagt Radkohl. Offiziell startete das Projekt im August des Vorjahres. Das Fördervolumen beläuft sich auf bis zu 289.000 Euro.

Die aws-Förderung ist die erste große öffentliche Förderung, auf die das Startup zurückgegriffen hat. „Mein Co-Founder und ich haben voriges Jahr im Jänner und Februar ganz stark überlegt, was das richtige Funding für uns ist. In dieser frühen Phase gibt es nicht so viele Fundings. Aws Preseed war halt das Einzige, wo man wirklich auch firmenrelevante Kosten, wie Forschungskosten oder Produktionskosten, abrechnen kann. Somit war das eigentlich das einzige Funding, das für uns Sinn gemacht hat. Das heißt, wir haben alles auf eine Karte gesetzt“, so Radkohl.

Für nächstes Jahr möchte das Startup die Seed-Finanzierung der aws beantragen – damit möchte man auch die Produktion im Herbst nächsten Jahres starten. “Aber step by step. Zuerst müssen wir mal unser erstes Produkt in die Hochskalierung bringen”, sagt die Gründerin.

*Disclaimer: Das Startup-Porträt entstand im Rahmen einer Medienkooperation mit der Austria Wirtschaftservice (aws).

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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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