29.03.2017

Yellowdesks: Salzburger Coworking-Plattform als „AirBnB für Schreibtische“

Das Salzburger Startup Yellowdesks legt das Konzept von AirBnB auf Schreibtische um. Die Buchungsplattform plant gerade die internationale Expansion.
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(c) fotolia.com - peshkova

Die Sharing Economy hat in den letzten Jahren immer weitere Felder aufgeschlossen. Carsharing und das Vermieten des eigenen Zuhauses an Reisende sind bereits etabliert. Haushaltsgeräte lassen sich über das Internet einfach mit der Nachbarschaft teilen und in jeder größeren Stadt gibt es mindestens einen Coworkingspace. Das Salzburger Startup Yellowdesks.com will das Prinzip des Coworkingspace noch weiter bringen: Jedes Büro, jede Werkstatt, jeder Arbeitsort kann über die Plattform mit anderen geteilt werden. Man will damit das „AirBnB für Schreibtische“ werden.

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Coworker sollen im temporären Büro nächsten Auftraggeber finden

Geht es nach den Foundern, Romy Sigl und Armin Langhofer, soll die Buchungsplattform zum Standardrepertoire der mobilen Arbeit werden. Der nächste Platz zum Arbeiten oder für Besprechungen soll damit überall schnell gefunden werden. Denn Ressourcen seien nahezu überall vorhanden, sie müssten nur sichtbar gemacht werden, heißt es von den Gründern. Unternehmen können dabei gezielt auswählen, welche Coworker sie bei sich aufnehmen. Sowohl Coworker als auch Hosts melden sich über ein Profil auf der App an und finden so zueinander. Kosten fallen für die Hosts keine an. Bei einer Buchung behält sich die Plattform 10 Prozent als Servicegebühr ein. Yellowdesks will dabei eine Immobilien- mit einer HR-Plattform vereinen. Im Idealfall finde der Coworker in seinem temporären Büro auch gleich seinen nächsten Auftraggeber, denn das, so sagen die Gründer, passiere fähigen Coworken fast täglich.

Schon 2017 soll internationale Expansion gelingen

Nach dem bereits erfolgten Launch der Android App und dem baldigen Launch der IOS App ist nun die Akquise von Hosts in allen europäischen Städten geplant. Wo der Weg auf längere Sicht hinführen soll, darin sind sich die beiden Gründer Romy Sigl und Armin Langhofer einig: „Mit unserem Coworking Konzept samt App wollen wir möglichst vielen Menschen eine Kultur des sich gegenseitigen Unterstützens näherbringen“.

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(Presseaussendung/Redaktion)

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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