14.03.2023

Y Combinator kündigt 20 Prozent der Belegschaft und kürzt Late-Stage-Investments

Nach dem Zusammenbruch der Silicon Valley Bank gibt der US-Inkubator Y Combinator die Kündigung von 17 Angestellten bekannt. Grund dafür sei die Entscheidung, sich wieder stärker auf Early-Stage-Investments fokussieren zu wollen. Laut Garry Tan, CEO von Y Combinator, stehen die jüngsten Entscheidungen nicht in Verbindung mit der aktuellen Bankenkrise.
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Garry Tan ist CEO von Y Combinator. (c) Pedro Fiúza/NurPhoto via Getty Images

Y Combinator, einer der bekanntesten Startup-Inkubatoren in Silicon Valley, kündigt rund 20 Prozent seiner Belegschaft. Zumindest das verkündet der Accelerator in einer am Montag veröffentlichten Mitteilung. Laut TechCrunch werde sich Y Combinator weniger auf Late-Stage-Unternehmen fokussieren, da diese von Garry Tan, CEO von Y Combinator, als “Ablenkung von unserer Kernmission” bezeichnet wurden. Diese Entscheidung führt allerdings auch dazu, dass 17 Angestellte gekündigt werden.

Entscheidungen nicht in Verbindung mit SVB

Jedoch hätten Alumni keinen Grund zur Sorge, gibt Tan in der Verkündung bekannt. „Es sollte keine spürbaren Auswirkungen auf die von uns finanzierten Unternehmen oder auf unsere Beziehungen zu den Alumni haben”, schreibt der CEO. Bei Fragen von Unternehmen und Alumni seien Tan und die gesamte Y-Combinator-Gruppe bereit, diese zu beantworten.

Auf Anfrage von TechCrunch bestreitet der Accelerator einen Zusammenhang zwischen den Kündigungen und den jüngsten Ereignissen rund um die Silicon Valley Bank (SVB) letzte Woche – der brutkasten berichtete. Das Scheitern der SVB sei kein Faktor für die Entscheidung des US-Inkubators gewesen, obwohl über 30 Prozent des von Y Combinator finanzierten Startups von der Silicon Valley Bank abhängen.

Y-Combinator-CEO startet Petition

Vielen fällt es schwer, die Nachrichten nicht mit der aktuellen Bankenkrise in den Vereinigten Staaten zu verknüpfen, denn Tan hatte zuvor Unternehmen, die von Y Combinator finanziert werden, davor gewarnt, sich zu sehr auf die Silicon Valley Bank zu verlassen. Laut einem internen Screenshot habe der CEO Gründer:innen darüber informiert, dass „bei bekanntwerden von Liquiditätsproblemen bei einer Bank, Startup-Founder diese ernst nehmen und den Interessen ihres Startups nachkommen sollten, vor allem wenn die Krisen als glaubwürdig eingestuft werden können, sollten Gründer:innen nicht mehr als 250.000 US-Dollar riskieren.“

Der Geschäftsführer äußerte sich zudem in den letzten Tagen aktiv zum SVB-Desaster und startete eine Petition, welche den Kongress dazu auffordert, einzugreifen. Über 5.000 CEOs und Gründer:innen aus der Tech-Branche haben diese Petition bereits signiert.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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