22.02.2022

XRConsole: Grazer Startup bietet immersives Lernen mit XR-Trainingstechnologie

Das Startup XRConsole möchte mit dem Einsatz von Extended Reality (XR) Arbeitnehmer:innen sicherer, effizienter sowie orts- und zeitunabhängiger aus- und weiterbilden. Der Fokus liegt auf die Transformation der virtuellen Lernergebnisse in reale Arbeitsleistungen.
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XRConsole Gründer Markus Karlseder | © XRConsole
XRConsole Gründer Markus Karlseder | © XRConsole

Das Metaverse hat in den letzten Monaten das Verständnis und das Bewusstsein um die Themen Extended Reality und Gamification verschärft. Auch das Startup XRConsole aus Graz hat das Potential des spielerischen Lernens erkannt und entwickelt seit Februar 2021 als Sub-Brand von Mindconsole Lern- und Trainingskonzepte in der virtuellen Welt für Unternehmen und Ausbildungsstätten. 

Das Ziel des Gründers Markus Karlseder ist es, die Verbindung zwischen Menschen, Lerntheorie und Pädagogik sowie Extended-Reality-Technologien zu stärken. Den Fokus setzt das Startup dabei auf die nachhaltige und effektive Aus- und Weiterbildung von Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen. Auch das Thema User Experience (UX) steht auf höchster Priorität, damit die Bedienung der virtuellen Erfahrungen für alle Altersgruppen einfach und verständlich gelingt. 

Ausbildung von Risiko-Jobs mit XR-Training 

Aktuell arbeitet XRConsole an Projekten mit wichtigen Partnern aus Österreich und Deutschland. Der Fokus der entwickelten Technologien liegt dabei auf erfahrungsbasiertem Training, so der Gründer. “Mit Immersion und VR können User:innen in unterschiedlichste Settings gesetzt werden. In der virtuellen Welt können sie an ihre persönlichen Grenzen stoßen und diese erkunden. Durch diese Erfahrung erkennen sie, in welchen Bereich ihnen noch Kompetenzen fehlen und sind so für Krisen in der realen Welt vorbereitet”, sagt Karlseder. 

Genau aus diesem Grund entwickelt das Startup in Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Arbeiterkammer Steiermark “DigiLernSicher”. Mit dem virtuellen Lernlabor sollen Fachkräfte und Lehrlinge für riskante Berufe wie Elektriker:in in der virtuellen Realität Praxiserfahrung sammeln. Auch für das Ausprobieren von verschiedenen Berufen soll diese Technologie in der Zukunft eingesetzt werden. Zudem entwickelt XRConsole ein CNC-Trainingssimulator in Kooperation mit der WIFI-Steiermark, um die Herausforderung bei der Einschulung von Nachwuchs-Fachkräften für CNC- und Fräsmaschinen mit immersiven Lernerlebnissen zu reduzieren. 

Auf seine Beteiligung am H2020 MED1stMR Projekt ist das Grazer Startup sehr stolz, da sie medizinisches Personal auf Situationen und Katastrophen vorbereitet, die man in der realen Welt nicht so einfach darstellen und trainieren kann. “Für Einsatzkräfte wie die Rettung ode Polizei ist der Nutzen unserer Technologie völlig klar: Ein Flugzeug stürzt in ein Haus, das zudem noch brennt. Es gibt bis zu 100 Verletzte mit unzähligen Todesopfern. Auf herkömmlichen Wegen kann man diese Situation nicht trainieren”, sagt der Gründer.

Schulen als potentieller Einsatzbereich für XRConsole

Das eigenfinanzierte Startup ist aktuell in weitere Forschungsprojekte wie EU-Horizon 2020, FFG Kiras und AK Projektfonds Arbeit 4.0 involviert. XRConsole kann sich den Einsatz seiner Ideen des explorativen und erlebnisorientierten Lernens auch in Schulen vorstellen. Karlseder kennt die aktuellen Probleme gängiger Lernmethoden und hat eine Lösung parat. “Unser Angebot ist sehr User- bzw. schülerzentriert. Eine Lehrer:in schafft es nicht, den Lernstoff auf den Bildungsstand jedes Schülers zu adaptieren. Mit Gamification können nicht nur unterschiedliche Schwierigkeitsgrade und Lernziele eingestellt, sondern der Lernstoff auch visualisiert werden. Vor allem in Mathe mit Volumenberechnungen wäre es ein sinnvoller Ansatzpunkt”, sagt der Gründer. 

Für eine Expansion sei der Founder vorwiegend offen, jedoch möchte er projektbezogen arbeiten und für 2022 den österreichischen Markt bedienen. Weitere Dach-Länder klingen für das Startup interessant, doch heuer liege die Priorität zunächst auf die Gründung und die Entscheidung über den neuen Standort für XRConsole, so Karlseder.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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