27.04.2026
HERZENSPROJEKT

Wunschlist: Über 2500 User:innen, aber keine Absicht zur Monetarisierung

Um dem wiederkehrenden Geschenkechaos in der Familie entgegenzuwirken, hat der Softwareentwickler Hermann Rauschmayr die App „Wunschlist“ entwickelt. Er stellt dabei nicht den Profit, sondern einen vertrauensvollen und transparenten Umgang mit Nutzerdaten ins Zentrum seines Projekts.
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Hermann Rauschmayr und seine Familie sitzen im Garten. Er hält das Handy mit der Wunschlist App in die Kamera
Hermann Rauschmayr und seine Familie präsentieren Wunschlist (c) Peter Schlögl

Mit der App „Wunschlist“ bietet der Familienvater Hermann Rauschmayr eine Lösung für das klassische Geschenkechaos an Feier- oder Geburtstagen. Da reine Absprachen im Verwandtenkreis oft nicht zielführend waren, entschied sich der Niederösterreicher rund eineinhalb Monate vor Weihnachten dazu, das Problem technisch zu lösen. „Doppelkäufe, unzählige Abstimmungen und fehlende Übersicht bei Geschenken innerhalb der Familie führten zur Entwicklung einer zentralen Wunschlisten-Lösung“, fasst Rauschmayr zusammen.

Das Ziel der Anwendung sei laut dem Gründer, in erster Linie die tatsächlichen Wünsche der Kinder zu erfüllen. Wer nach einer Geschenkidee sucht, kann in der App nachsehen und findet dort Vorschläge & Ideen. Neben der simplen Anwendung setzt der Entwickler auf einen vertrauensvollen Umgang mit Daten und verzichtet dabei bewusst auf gängige Monetarisierungsmodelle. Obwohl Rauschmayr durch freiwillig aktivierbare Amazon-Affiliate-Links innerhalb der App Einnahmen generieren könnte, steht die Monetarisierung für ihn nicht im Fokus. Der Entwickler betrachtet die Anwendung vielmehr als Herzensprojekt, bei dem möglicher finanzieller Profit zweitrangig bleibt. Laut Rauschmayr stößt die Plattform auf überraschend starke Resonanz und verzeichnet mittlerweile rund 2.500 User:innen.

Datensparsamkeit im Fokus

Ein zentraler Aspekt von Wunschlist ist die technische Umsetzung im Bereich Datensparsamkeit und Sicherheit. Laut Entwickler Rauschmayr verzichtet die Anwendung vollständig auf klassische Registrierungsprozesse: Es werden weder Benutzernamen noch E-Mail-Adressen oder Passwörter abgefragt. Auf den Einsatz von Analyse-Tools, Drittanbieter-Schnittstellen (APIs) oder SDKs wird bewusst verzichtet, um die Erfassung von Nutzerdaten technisch auszuschließen. „Wir sind einfach in einer Zeit, wo jede App gratis ist, aber in Wahrheit ist sie nicht gratis. Wir verkaufen Benutzerdaten, wir verkaufen private Daten. Wenn ich einen Datenstamm von 20.000 Usern hätte, könnte ich rausfiltern, welche Produkte gerade populär sind. Hier werden sehr viele Daten gesammelt“, so Rauschmayr.

Alternatives App-Modell

Der sehr reduzierte Aufbau der App ist für den Solo-Founder auch eine Reaktion auf den aktuellen Markt: Aus seiner Sicht führen komplexe Datenschutz- und Cookie-Einstellungen bei vielen User:innen mittlerweile eher zu Frustration und Überforderung als zu einem tatsächlichen Schutz. „Die hohe Nachfrage bestätigt, dass viele Menschen nach Alternativen suchen – nach digitalen Tools, die funktionieren, ohne persönliche Daten auszuwerten“, so das Fazit aus dem Umfeld des Projekts.

Die Wunschlist App funktioniert ohne Registrierungsprozesse (c) Peter Schlögl

Die App als Herzensprojekt

Ein weiterer prägender Aspekt von Wunschlist ist die bewusste Entscheidung gegen klassische Monetarisierungsstrategien. Rauschmayr verzichtet nach eigenen Angaben vollständig auf Paywalls, Abonnements oder den branchenüblichen Verkauf von Nutzer- und Verhaltensdaten. Im Vordergrund steht für den Entwickler stattdessen die Lösung eines alltäglichen Problems: Er möchte Familien dabei helfen, ungewollte Geschenke zu vermeiden und gezieltere, nachhaltigere Kaufentscheidungen – wie etwa den Wunsch nach Holz- statt Plastikspielzeug – in der Familie durchzusetzen.

Zwar bietet die App theoretisch Einnahmemöglichkeiten über Amazon-Affiliate-Links, diese sind jedoch transparent gekennzeichnet und lassen sich von den Nutzer: innen bei Bedarf vollständig deaktivieren. Für Rauschmayr, der die Anwendung in seiner Freizeit programmierte, handelt es sich primär um ein „Herzensprojekt“. Sein erklärtes Ziel ist es, eine funktionale und stressfreie Alternative zu kommerziell getriebenen Apps zu bieten, ohne die Nutzer:innen mit Abo-Fallen oder Werbebannern zu überfordern.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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