27.04.2026
HERZENSPROJEKT

Wunschlist: Über 2500 User:innen, aber keine Absicht zur Monetarisierung

Um dem wiederkehrenden Geschenkechaos in der Familie entgegenzuwirken, hat der Softwareentwickler Hermann Rauschmayr die App „Wunschlist“ entwickelt. Er stellt dabei nicht den Profit, sondern einen vertrauensvollen und transparenten Umgang mit Nutzerdaten ins Zentrum seines Projekts.
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Hermann Rauschmayr und seine Familie sitzen im Garten. Er hält das Handy mit der Wunschlist App in die Kamera
Hermann Rauschmayr und seine Familie präsentieren Wunschlist (c) Peter Schlögl

Mit der App „Wunschlist“ bietet der Familienvater Hermann Rauschmayr eine Lösung für das klassische Geschenkechaos an Feier- oder Geburtstagen. Da reine Absprachen im Verwandtenkreis oft nicht zielführend waren, entschied sich der Niederösterreicher rund eineinhalb Monate vor Weihnachten dazu, das Problem technisch zu lösen. „Doppelkäufe, unzählige Abstimmungen und fehlende Übersicht bei Geschenken innerhalb der Familie führten zur Entwicklung einer zentralen Wunschlisten-Lösung“, fasst Rauschmayr zusammen.

Das Ziel der Anwendung sei laut dem Gründer, in erster Linie die tatsächlichen Wünsche der Kinder zu erfüllen. Wer nach einer Geschenkidee sucht, kann in der App nachsehen und findet dort Vorschläge & Ideen. Neben der simplen Anwendung setzt der Entwickler auf einen vertrauensvollen Umgang mit Daten und verzichtet dabei bewusst auf gängige Monetarisierungsmodelle. Obwohl Rauschmayr durch freiwillig aktivierbare Amazon-Affiliate-Links innerhalb der App Einnahmen generieren könnte, steht die Monetarisierung für ihn nicht im Fokus. Der Entwickler betrachtet die Anwendung vielmehr als Herzensprojekt, bei dem möglicher finanzieller Profit zweitrangig bleibt. Laut Rauschmayr stößt die Plattform auf überraschend starke Resonanz und verzeichnet mittlerweile rund 2.500 User:innen.

Datensparsamkeit im Fokus

Ein zentraler Aspekt von Wunschlist ist die technische Umsetzung im Bereich Datensparsamkeit und Sicherheit. Laut Entwickler Rauschmayr verzichtet die Anwendung vollständig auf klassische Registrierungsprozesse: Es werden weder Benutzernamen noch E-Mail-Adressen oder Passwörter abgefragt. Auf den Einsatz von Analyse-Tools, Drittanbieter-Schnittstellen (APIs) oder SDKs wird bewusst verzichtet, um die Erfassung von Nutzerdaten technisch auszuschließen. „Wir sind einfach in einer Zeit, wo jede App gratis ist, aber in Wahrheit ist sie nicht gratis. Wir verkaufen Benutzerdaten, wir verkaufen private Daten. Wenn ich einen Datenstamm von 20.000 Usern hätte, könnte ich rausfiltern, welche Produkte gerade populär sind. Hier werden sehr viele Daten gesammelt“, so Rauschmayr.

Alternatives App-Modell

Der sehr reduzierte Aufbau der App ist für den Solo-Founder auch eine Reaktion auf den aktuellen Markt: Aus seiner Sicht führen komplexe Datenschutz- und Cookie-Einstellungen bei vielen User:innen mittlerweile eher zu Frustration und Überforderung als zu einem tatsächlichen Schutz. „Die hohe Nachfrage bestätigt, dass viele Menschen nach Alternativen suchen – nach digitalen Tools, die funktionieren, ohne persönliche Daten auszuwerten“, so das Fazit aus dem Umfeld des Projekts.

Die Wunschlist App funktioniert ohne Registrierungsprozesse (c) Peter Schlögl

Die App als Herzensprojekt

Ein weiterer prägender Aspekt von Wunschlist ist die bewusste Entscheidung gegen klassische Monetarisierungsstrategien. Rauschmayr verzichtet nach eigenen Angaben vollständig auf Paywalls, Abonnements oder den branchenüblichen Verkauf von Nutzer- und Verhaltensdaten. Im Vordergrund steht für den Entwickler stattdessen die Lösung eines alltäglichen Problems: Er möchte Familien dabei helfen, ungewollte Geschenke zu vermeiden und gezieltere, nachhaltigere Kaufentscheidungen – wie etwa den Wunsch nach Holz- statt Plastikspielzeug – in der Familie durchzusetzen.

Zwar bietet die App theoretisch Einnahmemöglichkeiten über Amazon-Affiliate-Links, diese sind jedoch transparent gekennzeichnet und lassen sich von den Nutzer: innen bei Bedarf vollständig deaktivieren. Für Rauschmayr, der die Anwendung in seiner Freizeit programmierte, handelt es sich primär um ein „Herzensprojekt“. Sein erklärtes Ziel ist es, eine funktionale und stressfreie Alternative zu kommerziell getriebenen Apps zu bieten, ohne die Nutzer:innen mit Abo-Fallen oder Werbebannern zu überfordern.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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