09.02.2018

WU Wien: Forschungsinstitut für Kryptoökonomie gestartet

Seit kurzem forschen 21 wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) am neu gegründeten Forschungsinstitut für Kryptoökonomie zu Blockchain, Bitcoin, Ethereum und Co.
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Austrian Blockchain Center - WU Wien
Learning Center der WU Wien | (c) BOAnet

Vergangenen Oktober wurde es angekündigt. 500.000 Euro Budget wurden damals veranschlagt. Nun ist es eingerichtet: Das Forschungsinstitut für Kryptoökonomie an der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien. Man reagiere auf den wissenschaftlichen Bedarf, der sich aus der Aktualität und Vielschichtigkeit dieser boomenden neuen Technologie ergebe, heißt es in einer Aussendung der WU. Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen sowie ihre zugrunde liegende Technologie der Blockchain und Smart Contracts hätten in den vergangenen Jahren eine Welle von technologischen Innovationen ausgelöst.

+++ WU Wien: Neuer Krypto-Schwerpunkt mit 500.000 Euro Budget +++

„Spieltheoretische Anreizmechanismen“ als Forschungsgegenstand am Forschungsinstitut für Kryptoökonomie

Dazu liefert die WU gleich eine Definition für den neuen Forschungsgegenstand: „Kryptoökonomie bezieht sich hierbei auf die spieltheoretischen Anreizmechanismen, die ein verteiltes Netzwerk von Akteuren und Akteurinnen ohne klassische Intermediäre oder staatliche Verwaltungsinstitutionen steuern. Blockchain und ähnliche Technologien bieten hierbei spannende Anwendungsfelder für viele Branchen, mit denen sich alle Fachbereiche der WU in der einen oder anderen Form beschäftigen werden.“ Daher brauche es einen interdisziplinären Ansatz zu Erforschung. Um den Potentialen der Blockchain-Technologie gerecht zu werden, werde das Forschungsinstitut für Kryptoökonomie die technischen Aspekte gemeinsam mit ökonomischen, sozialen und rechtlichen Aspekten erforschen. Dabei will man auch die Brücke zu anderen Technologien wie Künstliche Intelligenz und Internet der Dinge betrachten.

BlockchainHub Berlin-Gründerin Voshmgir als Direktorin

Direktorin des neuen Instituts wird Shermin Voshmgir. Sie ist die Gründerin der BlockchainHub Berlin. Sie unterrichtet seit 2016 als externe Lektorin das Thema Blockchain am Institut für Informationswirtschaft der WU. Voshmgir hat in der Vergangenheit an der WU promoviert und auch eine Zeit lang als Universitätsassistentin gearbeitet. Die wissenschaftliche Leitung am Forschungsinstitut für Kryptoökonomie liegt bei WU-Professor Alfred Taudes. Bereits im Herbst kündigte WU-Rektorin Edeltraud Hanappi-Egger an, dass man sich für die Forschung auch mit der „einschlägigen Community“ vernetzen wolle. Dann könne man der Politik sowie Expertinnen und Experten Grundlagen für strategische Entscheidungen liefern.

+++ Wann zahlt sich eine Blockchain-Lösung für Firmen aus? +++

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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