27.10.2017

WU Wien: Neuer Krypto-Schwerpunkt mit 500.000 Euro Budget

Die Wirtschaftsuniversität Wien startet einen Kryptoökonomie-Forschungsschwerpunkt. Das Wissenschaftsministerium finanziert mit einer halben Million Euro.
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(c) WU Wien: Bundesminister Harald Mahrer und WU-Rektorin Edeltraud Hanappi-Egger

Blockchain wird in den kommenden Jahren den größten Paradigmenwechsel für die Digitalisierung mit sich bringen“, sagt Wirtschafts- und Wissenschaftsminister Harald Mahrer. Erst vor wenigen Monaten hatte sein Ministerium die Initiative Blockchain Austria gestartet. Mit der Finanzierung eines neuen Kryptoökonomie-Schwerpunkts an der Wiener Wirtschaftsuniversität wurde nun eine sehr konkrete Handlung gesetzt. „Mein Ziel ist, dass Österreich bei der systematischen Erforschung der Kryptoökonomie und des Kryptorechts eine Vorreiterrolle einnimmt. Mit dem Forschungsschwerpunk an der Wirtschaftsuniversität setzen wir daher einen wichtigen Schritt in Richtung Innovationleader“, erklärt Mahrer.

+++ Blockchain, Bitcoin, ICOs: Initiativen für ein „blockchain-fittes“ Österreich im Überblick +++

Interdisziplinärer Forschungsansatz

Ziel des Forschungsschwerpunkts, der vom Ministerium mit einer halben Million Euro gefördert wird sei es, die Blockchain-Technologie ganzheitlich zu untersuchen. Er ist fächerübergreifend auf fünf Jahre ausgelegt. Konkret wurden die Felder „Blockchain“, „Smart Contracts“, „Peer-to-Peer Geschäftsmodelle“ und „Crypto Law“ als große Themenblöcke definiert. Geplant sei ein interdisziplinärer Forschungsansatz aus den Blickwinkeln der Software Entwicklung, Machine Learning und Internet of Things (IoT), Makroökonomie, Mikroökonomie und Rechtswissenschaften. „An der WU ist bereits umfassende Expertise vorhanden, die sich in multidisziplinären Ansätzen mit den verschiedenen Aspekten dieser Technologie der Zukunft und auch den Veränderungen und Auswirkungen, die diese mit sich bringt, auseinandersetzt“, sagt dazu WU-Rektorin Edeltraud Hanappi-Egger. „Aus wissenschaftlicher Sicht ist das Thema vor allem interessant, weil sich hier gerade neue Wirtschaftssysteme bilden. Es stellt sich etwa die Frage, inwieweit bekannte Prozesse aus der klassischen Ökonomie dort wirksam werden“, erklärt Alfred Taudes, Koordinator des Forschungsschwerpunktes.

Vernetzung mit einschlägiger Community geplant

Die WU gab bereits einen ersten Einblick in konkrete Projekte. So sollen unterschiedliche spieltheoretische Anreizmechanismen für Blockchains, Geschäftsmodelle für dezentrale Applikationen (dApps), die Integration mit dem Internet der Dinge, künstliche Intelligenz, Kryptografie und 3D Printing, Dezentralisierung und Governance und Crypto Law und Digitale Menschenrechte Forschungsgegenstände werden. „Der neue Schwerpunkt wird nicht nur zu klassischen Forschungsoutputs in Form von Publikationen und Vorträgen führen sowie in die Lehre einfließen, sondern Best Practices für die Praxis entwickeln, sich mit der einschlägigen Community vernetzen und der Politik sowie Expertinnen und Experten Grundlagen für strategische Entscheidungen liefern“, erklärt Hanappi-Egger.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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