21.07.2021

WU Executive Summer Academy: Warum Führungskräfte Rebellen willkommen heißen sollten

Die WU Executive Academy hat ein spannendes Programm für Managerinnen und Manager zusammengestellt. Leadership-Coach Markus Platzer gibt erste Einblicke.
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Markus Platzer ist Leadership-Coach und Trainer an der WU Executive Academy © Platzer
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Rebellen bringen frische Ideen in Organisationen. Wenn man ihr Potenzial erkennt und ihnen den richtigen Raum gibt, können sie für Unternehmen den entscheidenden Anstoß für eine zukunftsfitte Entwicklung geben. Dafür brauchen aber auch Führungskräfte ein entsprechendes Feingefühl, neue Methoden und eine gute Portion Mut. Für dieses und viele weitere wichtige Führungsthemen hat die Executive Academy der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) ein Sommerkurs-Programm gestartet.

Die Trainings der Summer Academy umfassen jeweils zwei Halbtage und können berufsbegleitend online absolviert werden. Die Themen sind ganz nah an der Praxis orientiert und greifen aktuelle Trends und Themen auf: Blockchain Basics, Krisenmanagement, emotionales Selbstmanagement, Purpose Driven Leadership, mentale Skills aus dem Spitzensport, Digitalisierung und Verhandlungstechniken. 

Die Trainerinnen und Trainer sind durchwegs Profis aus der Praxis – unter ihnen auch Leadership-Coach Markus Platzer, der Führungskräften Sinn und Umgang von und mit “Rebellen in Organisationen” vermittelt. Im Interview erklärt er, warum das wichtig ist und spricht über den Wandel der Rolle von Führungskräften und auch darüber, was er unter anderem im Nachtleben über Führungsqualitäten gelernt hat. 

Du trainierst an der WU Führungskräfte – kann man lernen, eine gute Führungskraft zu werden?

Markus Platzer: Ich glaube, dass man fast alles lernen kann. Wie weit Training Menschen bringen kann, sieht man auch im Sport. Wenn ich eine Veranlagung zum Sprint habe und fokussiert auf 100 Meter Lauf trainiere, werde ich darin sehr gut werden. Innerhalb der jeweiligen Bandbreite trifft das auch auf Führung zu. Ich bin verwundert, dass das Thema Führung in der Ausbildung oft so eine geringe Rolle spielt. Dabei bringt das Thema sehr viel: Man kann sich persönlich weiterentwickeln und es bringt sowohl der Organisation, als auch den Mitarbeitern etwas. 

Was macht moderne Führungskräfte für dich aus?

Heute setzt man sich sicher mit Mitarbeitern mehr auseinander als früher. Es gibt mehr Interesse für das Zwischenmenschliche. Wenn ich es nicht schaffe, gute Beziehungen zu Mitarbeitern oder auch externen Partnern aufzubauen, werde ich meine Themen nicht durchbringen. 

Dein Kurs heißt „Rebellen in Organisationen“ – was macht Rebellen in Unternehmen aus?

Mir ist in meiner Arbeit als Berater aufgefallen, dass das Thema neue Ideen und Innovation zwar bei vielen Firmen großgeschrieben wird – das sind aber oft nur leere Hülsen. Rebellen, die eigene Ideen einbringen, können Organisationen aber sehr viel bringen. In den USA wird man umarmt, wenn man etwas Neues macht, in Österreich nicht unbedingt. Man sollte keine Angst haben vor Veränderungen und Diskussionen. Wenn Mitarbeiter innovativ denken und bestimmte Entwicklungen vielleicht etwas früher sehen, sollte man dem auch Raum geben. 

Müssen Managerinnen und Manager Rebellen sein?

Manager müssen nicht unbedingt selbst Rebellen sein, aber dafür sorgen, dass Rebellen ohne Augenverdrehen gehört werden. Mutig sollte man als Führungskraft sein und die Fähigkeit besitzen, mutige Entscheidungen zu treffen. 

Was lernt man den ganz konkret in deinem Kurs?

Zielgruppe sind sowohl die Rebellen, als auch Führungskräfte. Gute Ideen zu haben, ist ja noch nicht der gesamte Weg. Wie schaffe ich es, neue Ideen gut zu positionieren? Und für Führungskräfte: Wie unterstütze und führe ich Rebellen am besten? Wir schauen uns auch internationale Beispiele an – etwa bei Google. Wie haben die es geschafft, rebellische Personen in der Organisation handlungsfähig zu machen? Oft reicht eine verrückte Idee, aus der später ein Business mit 10.000 Mitarbeitern wird. 

Gibt es da ein konkretes Beispiel?

Zum Beispiel Buurtzorg in Holland. Die haben 2006 zu Viert mit einem mobilen Pflegedienst begonnen. Die Gründer haben gefunden, dass die Art und Weise, wie in Holland Pflege betrieben wird, für ältere Menschen nicht passend ist. Sie wollten das Thema stärker in Richtung Nachbarschaftshilfe treiben und zehn Jahre später waren es schon mehr als 15.000 Mitarbeiter – sie haben den Markt in Holland komplett ausgerollt und das Modell weltweit etabliert. Das Unternehmen hat praktisch keine Fluktuation, weil alle genau so arbeiten, wie sie wollen. 

Was können Manager und Managerinnen in Österreich von solchen Leuchtturm-Beispielen lernen?

Dass man mutig sein muss. Wenn ich als Führungskraft in einer Besprechung merke, dass da eigentlich gerade niemand drin sitzen will – inklusive mir – warum ändere ich es nicht einfach und zwar mit den Mitarbeitern gemeinsam? Ich glaube, dass genau jetzt die Zeit für diesen Mut ist. Heute sind, befeuert durch Corona, Dinge möglich, die waren vor wenigen Jahren noch undenkbar: Viertage-Woche, Home Office, etc. Ich betreue teilweise konservative Organisationen und bin überrascht, was da für ein Mindset-Shift stattgefunden hat. Man muss als Führungskraft mutig sein und sich trauen, mit Mitarbeitern neue Wege zu gehen – ob das neue Produkte oder Dienstleistungen sind oder neue Formen der Zusammenarbeit. Einfach ausprobieren und nach ein paar Monaten evaluieren. 

Auf deiner Website steht, dass manche meinen, du übertreibst es fast mit Fortbildungen – warum ist das Thema so wichtig für dich?

Mich persönlich interessieren einfach sehr viele verschiedene Bereiche und ich finde es spannend, neue Dinge zu lernen. Das kann man tun, indem man sich ein Buch kauft und es liest. In einer Fortbildung kann man sich aber auch mit den Teilnehmern und den Vortragenden auszutauschen – in diesem Dialog entstehen oft auch ganz neue Ideen und Ansätze. Lebenslanges Lernen ist zwar ein häufiges Schlagwort, aber ich habe noch nicht den Eindruck, dass es in Österreich wirklich angekommen ist. Es gibt noch viel Potenzial, Menschen die Freude am Lernen und der persönlichen Entwicklung zu vermitteln. 

Das Angebot an (digitalen) Fortbildungen ist mittlerweile sehr groß – wie entscheidest du, was relevant ist?

Ich würde nicht jedem Impuls nachgehen. Ich bin auch aus dem Alter heraus, in dem man Fortbildungen für den CV absolviert. Ich mache, was mich wirklich interessiert. Wenn das zum Beispiel achtsame Führung ist, frage ich unter Bekannten, ob jemand einen Tipp hat. Dann ist mir wichtig, dass die Vortragenden und vielleicht auch die anderen Teilnehmenden ein gewisses Renommee haben. Ich mag auch hybride Kurse, die durch Corona verstärkt angeboten werden. Gerade in der Persönlichkeitsentwicklung ist übrigens rein digital aus meiner Sicht nicht optimal. Hier ist persönlicher Austausch vonnöten.

Du warst Banker, Disko-Chef, Startup-Gründer, Manager – in welchem Bereich hast du in Hinblick auf Führungsqualitäten am meisten gelernt?

Ich war auch im Sozialbereich und dort habe ich viel über Kommunikation gelernt, die eine entscheidende Führungsqualität ist. Man kann auch schwierige Inhalte so kommunizieren, dass das Gegenüber nicht verletzt ist. Diesen achtsamen Umgang miteinander, den habe ich im Sozialbereich sehr stark gesehen. 

Du warst Geschäftsführer eines der bekanntesten Wiener Nachtclubs – braucht man in der Nacht andere oder spezielle Führungsqualitäten?

Man hat mit sehr unterschiedlichen Leuten zu tun. Mit Gästen mit zwei Promille um vier Uhr in der Früh zu diskutieren ist eher schwierig. Man muss genau darauf achten, Menschen dort abzuholen, wo sie gerade stehen. Wenn man in Führungspositionen tätig sein möchte, kann ich generell empfehlen, einmal in der Gastro/im Eventbereich gearbeitet zu haben. Dort trainiert man den Umgang mit Menschen und man lernt, Menschen sehr schnell einzuschätzen. 

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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