13.10.2021

Wryte: Nie mehr Schultasche mit dieser App

Die App wryte will Schüler:innen bei der Organisation des Schulalltags unterstützen und das analoge und digitale Zettelchaos zu einem Ding der Vergangenheit machen.
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(c) wryte: Die digitale Infrastruktur wächst, mit der App sollen Schulen im 21. Jahrhundert ankommen.

Mittlerweile sitzen die meisten Schüler:innen wieder in den Klassen, doch das Distance Learning soll die Digitalisierung im Bildungsbereich vorangetrieben haben. Laut einer Studie der Wirtschaftskammer Österreich wünschen sich die Jugendlichen in der Schule Präsenzunterricht und den Einsatz von elektronischen Medien in den Klassen. Diesen Trend beobachteten auch Matthias Schadhauser und Philipp Kramer. Die beiden entwickelten deshalb die App wryte.

Tablet statt Schultasche

Die Anwendung für Ipads soll Schulmaterialien bündeln und die Schultasche langfristig überflüssig machen. Gründer Matthias gibt schon jahrelang Mathematik-Nachhilfe und bemerkte, dass sich das analoge Zettelchaos auch bei Tablets fortsetzt „Wahnsinnig viele Ordner, etliche unbenannte Dokumente und die auch noch verteilt auf ganz viele verschiedene Apps“, fasst er zusammen.

Notizen-Apps, wie etwa Goodnotes, bieten schon länger die Möglichkeit zur digitalen Mitschrift. Wryte möchte allerdings noch einen Schritt weitergehen und die Organisation der Unterlagen erleichtern.

Ein Ende der Zettelwirtschaft

Am Beginn des Schuljahres tragen die Schüler:innen den Stundenplan in die App ein. Daraufhin erstellt wryte automatisch Hefte für die jeweiligen Fächer. Pro Unterrichtsgegenstand können die Schüler:innen auch mehrere Hefte hinzufügen. Außerdem öffnet die App durch den hinterlegten Stundenplan zur richtigen Zeit, automatisch das richtige Heft.

Mitarbeits-Minuse für vergessene Hefte sollen mit der Anwendung der Vergangenheit angehören. Da die App auch offline funktioniert, sind die Schüler:innen nicht von einer Internetverbindung abhängig. Gleichzeitig können Einträge an Mitschüler:innen verschickt, Abgaben an Lehrpersonen gemailt oder direkt gedruckt werden.

Weitere Features in Planung

Das Gründerteam plant außerdem noch weitere Funktionen. Etwa sollen Schulbücher in Zukunft als eBooks parallel zu wryte im Splitscreen geöffnet werden können. Bei kurzen Fragen könnten sich die Schüler:innen mit ihren Nachhilfelehrer:innen verbinden, auch für nur wenige Minuten. Die Notizen der Nachhilfelehrer:in soll wryte direkt in das geöffnete Heft übertragen.

Um die App weiterentwickeln zu können, stellen sich die Münchener Gründer kommenden Montag den Investoren in der „Höhle der Löwen“ auf Vox. Auch in dieser Sendung: Early Green, Scooper, Asphaltkind und Soapflaker.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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