26.04.2023

World Data Lab: Dieses Startup sagt dir, wann du stirbst

Das Wiener Startup World Data Lab will die großen Fragen der Zukunft mit Daten beantworten. Neben dem öffentlichen Sektor ist auch der private Sektor ein wichtiger Kundenstamm.
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World Data Lab
Das World Data Lab Team und seine Investoren. (c) Ines Strohmayer - (vorne sitzend): Christin ter Braak Forstinger (Chi Impact), Luis Simeos (World Data Lab), (stehend hinten) Michael Steiner (Sparring Capital). Wolfgang Fengler (World Data Lab)

Manchmal ist journalistische Recherche knallhart. So auch, wenn man sich mit dem Wiener Startup World Data Lab beschäftigt. Das Daten-Unternehmen berechnete demnach auf Basis der durchschnittlichen Lebenserwartung in Österreich und anderen Datensätzen meine Lebenserwartung auf 86,8 Jahren. Dabei wird das Startup erschreckend konkret und berechnet den Todestag für den 9. Februar 2085.

Abseits dieser unkonventionellen Berechnungen will das World Data Lab aber auch andere Fragen, wie, wo soll ein Unternehmen seinen nächsten Standort aufmachen oder wie viele Menschen gibt es auf der Welt und was bedeutet das für die Entwicklung der Klimakrise, beantworten.

WU setzte Startschuss für World Data Lab

Das 2016 in den USA gegründete World Data Lab entwickelt Datensätze und Tools, die in Echtzeit Armut, Hunger, Wasserknappheit, Geschlecht und Gesundheit verfolgen. In Kombination mit Modellierungsmodellen sollen die Datensätze des Startups konkrete Prognosen betreffend den großen Fragen der Zukunft liefern.

„Die Leute sind am Morgen mehr interessiert als am Gestern“, erklärt World-Data-Lab-CEO Wolfgang Fengler im brutkasten-Gespräch. Diese Neugierde will das Wiener Startup befriedigen, in dem es für Firmen und Einzelpersonen die unterschiedlichsten Daten zur Verfügung stellt.

Der Startschuss des Unternehmens entstand unter anderem durch eine Kooperation mit der Wirtschaftsuniversität Wien. So hatte Fengler mit dem WU-Professor Jesus Crespo herausgefunden, dass man „auch langweilige demographische Daten spannend bearbeiten kann“. Daraus entstand unter anderem population.io.

Marktentwicklungen sollen besser vorhergesagt werden

Die Daten vom World Data Lab haben das Potential Aufschluss über Bevölkerungs-, Wirtschafts- und Wohlstandsentwicklungen zu geben. Selbst Politik machen, will das Startup damit aber nicht. „Unser Hauptjob ist die richtigen Zahlen zu liefern – das auf unsere simplen mathematischen Modelle herunterzubrechen“, sagt Fengler.

Neben zentralen Erkenntnissen, die für die Politik von Interesse sind, will das World Data Lab auch einen Mehrwert für Unternehmen bieten. „Demographische und einkommensbasierte Daten können Firmen die Frage erleichtern, ob sie neben Tansania nun auch in Kenia investieren sollen“, meint Fengler. Zu den Kund:innen zählen Großkonzerne, wie unter anderem Colgate. Diese will das Startup dabei unterstützen, Märkte besser einschätzen zu können und zu sondieren.

Mit Investment plant man Expansion

Die Erhebung der Daten geht dabei Haus-intern von Statten, diese ist aber laut Fengler wissenschaftlich validiert. Dabei hilft dem Startup auch die interne Expertise. Fengler und sein Co-Founder haben in ihrer vorherigen Beschäftigung in der Weltbank intensiv mit Daten gearbeitet. Generell hat knapp die Hälfte des 40-köpfigen Teams Hintergrund im Daten-Bereich.

Datenschutz bleibt beim Startup ein hohes Gut. Fengler verspricht, dass man keinen Rückschluss auf personenbezogene Daten ziehen kann. Für Unternehmen sei dies ohnehin weniger interessant, vielmehr gehe es darum, Märkte zu ergründen und Geschehnisse vorherzusagen.

Nach einem kürzlich abgeschlossenen Series-A-Millionen-Investment plant das World Data Lab nun weiter zu wachsen und sowohl öffentliche als auch private Sektoren für ihr Produkt begeistern zu können. So plant das Unternehmen mit Sitz in Wien und weiteren Niederlassungen in Nairobi und Washington weitere Expansionsschritte zu tätigen. Das Startup setzt also auf Langlebigkeit, seine Lebenserwartung lässt sich jedenfalls nicht berechnen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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