07.06.2016

Workshop: „Erfolgreich innovieren mit Startups“

Wenn etablierte Unternehmen und Startups kooperieren, kann dies enormes Potenzial haben. WhatAVenture bietet dazu ab Mitte Juni drei Workshops in Graz (15.6.), Innsbruck (17.6.) und Wien (24.6.) an. Die Workshops adressieren große Unternehmen, doch auch Startups können dort eine Menge lernen.
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(c) WhatAVenture
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Wie haben Airbnb, Facebook und Uber ganze Märkte revolutioniert? Das Zauberwort der Startup-Welt heißt Lean Innovation. Mit geringem Ressourceneinsatz und Risiko werden Produktideen kundennah bis zur Marktreife entwickelt. In den Workshops von WhatAVenture erfahren Unternehmen, wie sie von einer Zusammenarbeit mit Startups profitieren können. Denn etablierte Unternehmen stehen vor einer großen Herausforderung: Sie müssen innovativ sein, um am Markt bestehen zu können. Laut einer Umfrage sind über 80 % der befragten Unternehmer der Meinung, dass die Kooperation mit Startups dafür essenziell ist. Und dafür gibt es zahlreiche Beispiele.

Viele Möglichkeiten zur Kooperation

Viele Unternehmen, wie etwa die Deutsche Bank, Magna oder Kapsch haben das Potenzial bereits für sich entdeckt und investieren viele Ressourcen in den Aufbau der notwendigen Strukturen. Die Möglichkeiten der Kooperation sind breit gestreut: vom Sponsoring eines Start-up-Events, über den direkten Bezug von Produkten oder Services eines Startups bis hin zum Innovation Camp, wo Mitarbeiter und externe Talente neue Geschäftsideen rund um eine Technologie oder Anwendungsgebiet entwickeln.

Aber: Vorsicht ist geboten

Dabei können aber auch viele Fehler passieren. „Corporates müssen ein paar grundsätzliche Dinge verstehen, um erfolgreich mit Startups kooperieren zu können“, sagt Martin Bittner, einer der zwei Workshopleiter, selbst erfolgreicher Founder und ehemaliger Head of Innovation bei Cisco. Zu oft werde etwa nicht verstanden, dass die Startups gut ins Kerngeschäft des etablierten Unternehmens passen müssen. Und das ist bei weitem nicht der einzige Fehler, der gemacht wird. Nachdem Bittner bei Cisco tausende Startups gescoutet, und in Summe 22 davon durch das Accelerator-Programm gelaufen sind, möchte er in den Workshops seinen Erfahrungsschatz teilen.

Das kostenlose Whitepaper von WhatAVenture „5 Steps to Successfully Collaborate with Startups” bietet einen ersten Einblick in das Thema, der bei den Praxis-Workshops weiter vertieft wird.

Was bieten die Workshops Startups?

Und warum zahlt es sich für Startups aus, am Workshop teilzunehmen, obwohl er sich an Etablierte richtet? „Startups lernen dort zu verstehen, wie große Unternehmen denken“, sagt Bittner. Nur so sei es möglich, erfolgreich anzudocken. Denn vor allem für Firmen, die nicht mehr ganz am Anfang stehen und bereits ein Produkt vorzuweisen haben, stelle sich natürlich die Frage nach Kooperationen, um expandieren zu können. Vielleicht bietet sich am Rande der WhatAVenture-Workshops sogar schon die Möglichkeit, Kontakte zu zukünftigen Kooperationspartnern zu knüpfen. Bittner selbst hat mit seiner Firma Solve Direct bereits in der Anfangsphase auf ganz ähnliche Weise BMW als Partner gewonnen.

Workshop-Inhalt

Zusammen mit Martin Bittner, leitet Dr. Stefan Perkmann Berger, Geschäftsführer von WhatAVenture, die Workshops. In fünf Themenblöcken lernen Corporates das Wichtigste, um erfolgreich mit Startups arbeiten zu können:

  • Wichtige Unterschiede zwischen Startups und etablierten Unternehmen
  • Die passende Kooperationsform für das eigene Unternehmen
  • Häufig gemacht Fehler bei der Kooperation mit Startups
  • Welche Startups passen zum Unternehmen?
  • Best-Practice-Beispiele

Mit dem Discount-Code „derbrutkasten“ erhaltet Ihr -15 % auf den Ticketpreis.

Termine

15. Juni |Graz – Jetzt Ticket sichern

17. Juni | Innsbruck n– Jetzt Ticket sichern

24. Juni | Wien – Bereits ausgebucht – Auf die Warteliste oder einen Platz in Graz sichern.

 

Link und Kontakt:

www.whataventure.com/events
[email protected]

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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