06.09.2024
BESTELLPLATTFORM

worklivery: Chaosfrei Essen ins Büro bestellen

Das oberösterreichische Startup worklivery will dem Bestellchaos in der Büromittagspause ein Ende bereiten. Die Bestellplattform ermöglicht getrenntes Bestellen, aber eine gemeinsame Lieferung und damit eine Pause im Team.
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Das worklivery-Team: (v.l.) Clemens Sams, Kevin Händel, David Huber, Jakob Stadlhuber, Ramin Bahadoorifar (c) worklivery

In der Firma Mittagessen zu bestellen kann schnell komplizierter werden als eine App zu programmieren: Was möchte jede:r essen? Wer ruft beim Restaurant an? Wer zahlt? Wie gebe ich danach das Geld zurück? Während seiner Lehre stand David Huber jede Woche vor dem gleichen Chaos, bis der Asiate ums Eck seine Stimme schon am Telefon erkannt hat. Huber wollte eine Lösung finden, hatte aber selbst keine Programmierkenntnisse. Also schnappte sich der damals 16-Jährige sein Fahrrad und verteilte in Einkaufszentren Flyer bis er fündig wurde.

Getrennt bestellen, gemeinsam essen

Huber ist heute 20 Jahre alt und aus der Idee ist mittlerweile in Wels das Startup worklivery entstanden. Eine Bestellplattform, bei der Unternehmen ab einer Größe von zehn Mitarbeiter:innen die potentiellen Kunden sind. Das Konzept: Jede:r Mitarbeiter:in bekommt eine Benachrichtigung, sobald das Team Essen bestellen möchte. Wer nicht interessiert ist, ignoriert die Nachricht. Wer mitbestellen möchte, sucht sich ein Gericht aus und bezahlt mit seinem eigenen Guthaben. Die Bestellung wird erst am Ende gesammelt an das Restaurant geschickt. So bestellt jede:r für sich, aber kann am Ende doch gemeinsam Mittagspause machen.

Für die Restaurants bedeutet das Bestellungen im Umfang von durchschnittlich 100 Euro, erklärt Founder David Huber im brutkasten-Gespräch. Im Gegensatz dazu liege der durchschnittliche Wert einer Bestellung bei Lieferando oder Foodora bei 18 Euro. Das mache das Konzept auch für Restaurants attraktiver, die sonst kein Essen ausliefern.

Essenszuschüsse einfach verteilen

Unternehmen können worklivery hingegen auch dafür verwenden, ihren Mitarbeiter:innen direkt einen Essenszuschuss als Guthaben zur Verfügung zu stellen. Das trage wiederum zu besserem Employer Branding bei. Huber erwähnt an dieser Stelle die acht Euro an täglichen Essenszuschüssen, die Unternehmen steuerfrei auszahlen können. Das Finanzierungsmodell von worklivery beruht auf Abonnements, die die Unternehmen abschließen. Bestehen bereits Kundenbeziehungen zwischen der Firma und dem Restaurant, verlangt worklivery keine Gebühr. War man der Vermittler, erhalte man fünf Prozent des Bestellwerts. Geliefert wird aktuell direkt von den Restaurants. Bisher wird worklivery unter anderem von dem Robotik-Unternehmen Fanuc, Meltec Industrieofenbau oder Weingärtner Maschinenbau genutzt.

Im Unterschied zu herkömmlichen Bestellplattformen möchte man sich auch als ausgewogene Alternative präsentieren. Natürlich seien die beliebtesten Gerichte auch bei ihnen Pizza und Kebab, sagt Huber. Man arbeite aber zum Beispiel auch mit einer Fleischhauerei zusammen, die täglich zwei Mittagsmenüs, auch mit vegetarischer Option, anbietet.

Nachhaltig wachsen

Am Markt ist das oberösterreichische Startup seit einem halben Jahr, nachdem man zuvor zwei Jahre in die Entwicklung gesteckt hat. Das Startup ist zu hundert Prozent gebootstrapped. Founder David Huber erzählt, dass er die drei Programmierer der Anwendung anfangs stundenweise bezahlt hat. Sie seien danach aber so überzeugt von dem Produkt gewesen, dass sie selbst zu Gesellschaftern wurden. Und sie sind keine Unbekannten: Zwei davon, Jakob Stadlhuber und Kevin Händel, haben noch als Studierende der Fachhochschule Hagenberg 2021 die Green-Pass-App programmiert, die eine Zeitlang omnipräsent auf allen Smartphones Österreichs war.

Offiziell gegründet wurde worklivery im Mai 2023. Neben Huber halten Clemens Sams, Jakob Stadlhuber, Kevin Händel, Ramin Bahadoorifar und zwei weitere Anteile. Sie machen auch den Großteil des siebenköpfigen Teams aus. Seit dem Frühjahr ist worklivery auch Teilnehmer des Tourismus Inkubator-Programms von tech2b.

Finanzierungsrunde ist aktuell keine geplant. Nachdem man bisher in der Testphase war und Feedback bei Kunden eingeholt hat, will worklivery ab September auch breit verfügbar sein. Huber möchte nachhaltig wachsen und das Netz an Kund:innen und Partnerrestaurants nach und nach ausbauen. Das wichtigstes Marketingwerkzeug sei aktuell gute Mundpropaganda.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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