06.09.2024
BESTELLPLATTFORM

worklivery: Chaosfrei Essen ins Büro bestellen

Das oberösterreichische Startup worklivery will dem Bestellchaos in der Büromittagspause ein Ende bereiten. Die Bestellplattform ermöglicht getrenntes Bestellen, aber eine gemeinsame Lieferung und damit eine Pause im Team.
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Das worklivery-Team: (v.l.) Clemens Sams, Kevin Händel, David Huber, Jakob Stadlhuber, Ramin Bahadoorifar (c) worklivery

In der Firma Mittagessen zu bestellen kann schnell komplizierter werden als eine App zu programmieren: Was möchte jede:r essen? Wer ruft beim Restaurant an? Wer zahlt? Wie gebe ich danach das Geld zurück? Während seiner Lehre stand David Huber jede Woche vor dem gleichen Chaos, bis der Asiate ums Eck seine Stimme schon am Telefon erkannt hat. Huber wollte eine Lösung finden, hatte aber selbst keine Programmierkenntnisse. Also schnappte sich der damals 16-Jährige sein Fahrrad und verteilte in Einkaufszentren Flyer bis er fündig wurde.

Getrennt bestellen, gemeinsam essen

Huber ist heute 20 Jahre alt und aus der Idee ist mittlerweile in Wels das Startup worklivery entstanden. Eine Bestellplattform, bei der Unternehmen ab einer Größe von zehn Mitarbeiter:innen die potentiellen Kunden sind. Das Konzept: Jede:r Mitarbeiter:in bekommt eine Benachrichtigung, sobald das Team Essen bestellen möchte. Wer nicht interessiert ist, ignoriert die Nachricht. Wer mitbestellen möchte, sucht sich ein Gericht aus und bezahlt mit seinem eigenen Guthaben. Die Bestellung wird erst am Ende gesammelt an das Restaurant geschickt. So bestellt jede:r für sich, aber kann am Ende doch gemeinsam Mittagspause machen.

Für die Restaurants bedeutet das Bestellungen im Umfang von durchschnittlich 100 Euro, erklärt Founder David Huber im brutkasten-Gespräch. Im Gegensatz dazu liege der durchschnittliche Wert einer Bestellung bei Lieferando oder Foodora bei 18 Euro. Das mache das Konzept auch für Restaurants attraktiver, die sonst kein Essen ausliefern.

Essenszuschüsse einfach verteilen

Unternehmen können worklivery hingegen auch dafür verwenden, ihren Mitarbeiter:innen direkt einen Essenszuschuss als Guthaben zur Verfügung zu stellen. Das trage wiederum zu besserem Employer Branding bei. Huber erwähnt an dieser Stelle die acht Euro an täglichen Essenszuschüssen, die Unternehmen steuerfrei auszahlen können. Das Finanzierungsmodell von worklivery beruht auf Abonnements, die die Unternehmen abschließen. Bestehen bereits Kundenbeziehungen zwischen der Firma und dem Restaurant, verlangt worklivery keine Gebühr. War man der Vermittler, erhalte man fünf Prozent des Bestellwerts. Geliefert wird aktuell direkt von den Restaurants. Bisher wird worklivery unter anderem von dem Robotik-Unternehmen Fanuc, Meltec Industrieofenbau oder Weingärtner Maschinenbau genutzt.

Im Unterschied zu herkömmlichen Bestellplattformen möchte man sich auch als ausgewogene Alternative präsentieren. Natürlich seien die beliebtesten Gerichte auch bei ihnen Pizza und Kebab, sagt Huber. Man arbeite aber zum Beispiel auch mit einer Fleischhauerei zusammen, die täglich zwei Mittagsmenüs, auch mit vegetarischer Option, anbietet.

Nachhaltig wachsen

Am Markt ist das oberösterreichische Startup seit einem halben Jahr, nachdem man zuvor zwei Jahre in die Entwicklung gesteckt hat. Das Startup ist zu hundert Prozent gebootstrapped. Founder David Huber erzählt, dass er die drei Programmierer der Anwendung anfangs stundenweise bezahlt hat. Sie seien danach aber so überzeugt von dem Produkt gewesen, dass sie selbst zu Gesellschaftern wurden. Und sie sind keine Unbekannten: Zwei davon, Jakob Stadlhuber und Kevin Händel, haben noch als Studierende der Fachhochschule Hagenberg 2021 die Green-Pass-App programmiert, die eine Zeitlang omnipräsent auf allen Smartphones Österreichs war.

Offiziell gegründet wurde worklivery im Mai 2023. Neben Huber halten Clemens Sams, Jakob Stadlhuber, Kevin Händel, Ramin Bahadoorifar und zwei weitere Anteile. Sie machen auch den Großteil des siebenköpfigen Teams aus. Seit dem Frühjahr ist worklivery auch Teilnehmer des Tourismus Inkubator-Programms von tech2b.

Finanzierungsrunde ist aktuell keine geplant. Nachdem man bisher in der Testphase war und Feedback bei Kunden eingeholt hat, will worklivery ab September auch breit verfügbar sein. Huber möchte nachhaltig wachsen und das Netz an Kund:innen und Partnerrestaurants nach und nach ausbauen. Das wichtigstes Marketingwerkzeug sei aktuell gute Mundpropaganda.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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