11.10.2018

Worauf bei der Wahl des Firmenwortlauts zu achten ist

Mag. Nicolas Kotzmuth, Notarsubstitut in Graz, informiert. Wie viel rechtlichen Spielraum habe ich als Jungunternehmer bei der Firmenwortlautfindung? Der Gesetzgeber hat bereits im Jahr 2007 das Gesetz gelockert. Es ist prinzipiell jede Firma (auch Fantasiefirmen) zulässig, sofern der Firmenwortlaut Kennzeichnungskraft für das Unternehmen besitzt, Unterscheidungskraft zu anderen Firmen hat und keine Angaben enthält, die zur Irreführung über die geschäftlichen Verhältnisse des Unternehmens geeignet sind. Ob der gefundene Firmenwortlaut gegen Wettbewerb-, Urheber- oder Markenrechte verstößt oder in fremde Namensrechte eingreift, wird hierbei vom Firmenbuch nicht geprüft.
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Was muss ich beim Firmenwortlaut beachten?

Die Firma muss Kennzeichnungskraft besitzen, das heißt sie muss zur Individualisierung geeignet sein. Reine Branchen- oder Gattungsbezeichnungen (zB Software-GmbH) sind unzulässig. Weiters muss sie sich von allen am selben Ort oder Gemeinde bestehenden und im Firmenbuch eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden (Unterscheidungskraft). Hierbei ist auf den Gesamteindruck des Firmenwortlautes, auch in Verbindung mit der Tätigkeit des Unternehmens Rücksicht zu nehmen. Auch darf die Firma im Geschäftsverkehr zu keinen falschen Vorstellungen führen und gegen das Irreführungsverbot verstoßen. So darf zB ein Unternehmen, das Häuser baut, sich nicht Autohaus GmbH nennen.

+++ Was, wenn der Co-Founder stirbt? +++

Gibt es DOs & DON‘Ts?

Prinzipiell gibt es keine Einschränkungen. Sowohl Personen-, als auch Sach- oder Fantasiefirmen sind zulässig: Jedoch können gewisse Firmenwortlaute bzw. -zusätze zu Problemen führen (zB österreichisch, international etc.) oder bestimmten Branchen vorbehalten sein (zB Geldinstitut, Bank etc.). Es ist deshalb sehr wichtig, sich rechtzeitig bei Rechtsberatern zu informieren.

Was, wenn es bereits eine Firma mit dem von mir angestrebten Namen gibt?

Sollte meine gewählte Firma bereits am Ort bzw. in der Gemeinde meines Unternehmens existieren, kann nur ein anderer Firmenwortlaut oder die Verlegung des Unternehmens an einen anderen Ort oder eine andere Gemeinde die Lösung sein.

+++ Brutkasten Service Hours: vier Startups erhielten rechtliche Beratung vom Notar +++

Was sind Regelungen bezüglich Domain?

Eine Domain kann gleich wie eine Firma gegen Wettbewerb-, Urheber- oder Markenrechte verstoßen oder in fremde Namensrechte eingreifen. Dies sollte schon im Zuge der Gründung des Unternehmens berücksichtigt werden, da auch die widerrechtliche Verwendung von Domains zu Schadenersatzansprüchen und Unterlassungsklagen führen kann. Auch hier ist zu empfehlen, sich rechtzeitig bei Rechtsberatern wie insbesondere Notaren zu informieren.


Ein erstes Beratungsgespräch beim Notar ist kostenlos. Zur Webseite

Eine Information der ÖGIZIN GmbH


Nicolas Kotzmuth, Notarsubstitut in Graz und Martin Mössler, der CEO von Science Park Graz, live von der Workshopreihe: Unternehmen richtig gründen

Thema Stammkapital und seine Konsequenzen

 

Nicolas Kotzmuth, Notarsubstitut in Graz und Martin Mössler, der CEO von Science Park Graz, live von der gemeinsamen Eventreihe mit der Notariatskammer für Steiermark, “Unternehmen Richtig Gründen”, über das Thema Stammkapital und seine Konsequenzen!

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 13. Juni 2018

Thema Absicherung der Gesellschaft mit Vorkaufs- und Aufgriffsrechten

Live vom Science Park in Graz

Nicolas Kotzmuth, Notarsubstitut in Graz und Martin Mössler, der CEO von Science Park Graz, live von der Eventreihe mit der Steirischen Notariatskammer Workshop: Unternehmen richtig gründen über das Thema Absicherung der Gesellschaft mit Vorkaufs- und Aufgriffsrechten.

Gepostet von DerBrutkasten am Mittwoch, 19. September 2018

 

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Majourny
© Majourny - Severin Bergsmann und Fabian Pischinger.

Es begann mit einer App, die KI zur automatischen Routenerstellung nutzte. Basierend auf ihren Interessen bekamen Nutzer:innen Empfehlungen für Hotels, Restaurants und Aktivitäten in der ausgewählten Stadt. Die Routen konnten dann in einem Feed geteilt werden, um Vertrauen zu schaffen und die App von rein algorithmischen Planern zu unterscheiden. Das Ziel der beiden Gründer Fabian Pischinger und Severin Bergsmann war es, als B2C-Reiseplaner Endkund:innen zu erreichen. Doch dann sprach man mit den Hotels.

Majourny-Founder: „Haben nicht im Office überlegt“

„Je mehr wir mit Hotels gesprochen haben, desto klarer wurde: Die Gäste sind längst digital, die Betriebe dahinter oft noch nicht. Dort geht jeden Tag enorm viel Zeit für Telefonate, Zettel und Nachfragen verloren“, sagt Pischinger. Also pivotierte man und versteht sich jetzt als B2B-Plattform für Hotels. Das Wissen über die Erwartungen digitaler Gäste nahm das Team mit. „Die Gen Z will ihre Anliegen digital erledigen, zu jeder Uhrzeit. Gleichzeitig hat das Personal schlicht keine Kapazität mehr, alles händisch abzufangen.“

Seit Ende 2025 entsteht die Software direkt im Hotelalltag, gemeinsam mit dem Stift Schlägl und dem Boutiquehotel Königswieserhof im Bezirk Freistadt. Als dritter Pilotbetrieb kamen die ARVE Chalets auf der Turracher Höhe dazu.

„Wir haben nicht im Büro überlegt, was Hotels brauchen könnten. Wir waren im Betrieb und haben gesehen, wo jeden Tag Zeit verloren geht“, ergänzt Pischinger. Unterstützt wird die Entwicklung durch ein FFG-Kleinprojekt, das Projektvolumen beläuft sich auf 150.000 €. Das Ziel des Projektes ist es, Hotels autonomer zu gestalten und Abläufe mittels KI-Agenten zu vereinfachen.

Daten automatisch ins System

Majourny wird an das bestehende Property-Management-System (PMS) des Hotels angebunden. Anreisen, Zimmernummern und Aufenthaltsdaten fließen somit automatisch ins System, eine zusätzliche Insellösung entstehe nicht. Der TeamHub bündelt Aufgaben, Übergaben und Kommunikation zwischen Rezeption, Housekeeping, Haustechnik und Küche. Eine KI-Wissensdatenbank soll auch neuen oder saisonalen Mitarbeiter:innen Antworten zum Haus liefern, und über einen digitalen Concierge erreichen Gäste das Hotel rund um die Uhr.

Zielgruppe sind der Aussendung zufolge Boutiquehotels, inhabergeführte Hotels und Chalets, also Betriebe, in denen wenige Menschen viele Rollen übernehmen und für eine eigene IT-Abteilung kein Platz ist.

Mit Version 1.0 startete im September auch der Vertrieb. Langfristig sollen KI-Agenten einen großen Teil der Back-Office-Arbeit in Hotels selbstständig erledigen. Die Verantwortung bleibe dabei beim Menschen: Entscheidungen über Preise, Kulanz oder Beschwerden treffe weiterhin das Hotel. „Die KI soll niemanden ersetzen“, so die Founder. „Sie soll die Arbeit übernehmen, die keiner gerne macht, damit wieder mehr Zeit für die Gäste bleibt.“

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