20.05.2021

Das braucht es für mehr Frauen in der IT-Branche

Die VÖSI-Plattform WOMENinICT identifizierte mittels Umfrage die vier Hauptgründe für den geringen Frauen-Anteil in der IT.
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Die WOMENinICT-Gründerinnen (v.l.o.n.r.u.): Gerlinde Macho, Brigitte Rafael, Salomé Wagner, Orsolya Nemeth, Christine Wahlmüller und Bettina Hainschink
Die WOMENinICT-Gründerinnen (v.l.o.n.r.u.): Gerlinde Macho, Brigitte Rafael, Salomé Wagner, Orsolya Nemeth, Christine Wahlmüller und Bettina Hainschink | (c) WOMENinICT

Ein Frauen-Anteil von 20 Prozent im gesamten Unternehmen und weniger als zehn Prozent in den spezifischen IT-Berufen – das ist in heimischen ICT-Unternehmen der Normalfall. Das Problem des geringen Frauenanteils in der IT-Branche ist altbekannt. Den nächsten Anlauf zu ergründen, woran das liegt und was dagegen getan werden kann, machte nun WOMENinICT. Dabei handelt es sich um eine im Februar 2020 von sechs Frauen aus der Branche gegründete unabhängige Plattform im Verband Österreichischer Software Industrie (VÖSI).

Dazu wurde im November und Dezember 2020 eine Umfrage unter 51 Frauen aus der ICT-Branche mittels Fragebögen und qualitativen Einzelgesprächen durchgeführt. In der Auswertung identifizierte WOMENinICT vier konkrete Problemfelder: Fehlende Frühförderung in der Schule, eine negative Einstellung im sozialen Umfeld (etwa dezidiertes Abraten und problematische Klischees), fehlende (de facto) Gleichstellung in den Unternehmen (z.B. Gender Pay Gap und Übergehung bei Beförderungen) und ein Mangel an weiblichen Rolemodels in IT-Berufen.

WOMENinICT: 3 konkrete Maßnahmen für mehr Frauen in der IT-Branche

Aus diesen Problemen leitet WOMENinICT drei konkrete Maßnahmen-Vorschläge ab:

1. Mehr Informatik-Unterricht an Schulen
Die Mehrheit der Befragten wünscht sich, dass alle Schülerinnen und Schüler zumindest ein bis zwei Jahre verpflichtend programmieren lernen sollen. Gleichzeitig wird eine spielerische Vermittlung von informatischem Grundwissen („Computational Thinking“) schon für die Volksschule vorgeschlagen.
2. Sichtbarmachen von Frauen
Mehr Rolemodels und Vorbilder. Hier seien die Unternehmen selbst gefordert, ihre Mitarbeiterinnen vor den Vorhang zu holen: Als Sprecherinnen bei Konferenzen, als Projektleiterinnen, bei PR-Maßnahmen, bei Schnuppertagen im Unternehmen oder beim IT-Recruiting als Vorbilder.
3. Gender Equity und Diversity: Unternehmen seien gefordert, für echte Gleichberechtigung, gleiche Bezahlung für gleiche Jobs unabhängig von Geschlecht und Diversität in Teams zu sorgen. „Gleichzeitig sollten Frauen gezielt in ihren Karriere- Entwicklung gefördert werden und nicht – etwa bedingt durch Karenzpausen oder Teilzeit-Tätigkeiten – aufs Abstellgleis geschoben werden“, so WOMENinICT.

Zum ersten Punkt Schulen konkretisiert WOMENinICT-Mitgründerin Salomé Wagner: „ICT umfasst auch die Kommunikation über die Problemlösung und Weiterentwicklung bestehender Technologien, die im Team erarbeitet werden. Diese Team- und Lösungskompetenz gehört bereits ab der frühen Schulzeit bewusst gefördert, denn ICT bietet mehr als Technik“. Zum zweiten Punkt sagt Mitgründerin Christine Wahlmüller: „Wir brauchen noch viel mehr weibliche Vorbilder, die Mädchen zeigen, was möglich ist. Und wir brauchen viel mehr an Aufklärung und Information für Schülerinnen, Eltern, Lehrer und Bildungsberater. Es fehlt einfach an Wissen, welche IT-Berufe es gibt und dass diese selbstverständlich auch von Frauen erlernt und ausgeübt werden können“.

Als konkrete eigene Schritte startet die Plattform im Juni das Mentoring-Programm „GRACE“, bei dem die sechs Gründerinnen selbst zu Verfügung stehen und setzt im Herbst eine Rolemodel-Eventreihe fort, in der Frauen aus dem ICT-Bereich ihren Job, ihren Werdegang und Arbeitsalltag vorstellen.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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