20.01.2025
AUSZEICHNUNG

Wolkersdorfer Fischsauce gewinnt deutschen Gastro Innovation Award 2025

Die Bio-Fischsauce von Genusskoarl (WienerWürze) aus Österreich gewann nach prestigeträchtigen Erfolgen 2024 nun den deutschen Gastro Innovation Award 2025.
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Genusskoarl, Fischsauce, Award
© Daniel Karmann - Karl Severin Traugott von Genusskoarl.

Im Oktober 2016 gründete Karl Severin Traugott in Wien das Unternehmen Genusskoarl. Mit seinem Flaggschiff, der WienerWürze aus Lupinen, hat er 2018 die Awards „Bio-Produkt des Jahres“ (Biorama) und „Veganes Produkt des Jahres“ (vegan.at) gewonnen. 2019 konnte er bei „2 Minuten 2 Millionen“ gleich alle fünf Jury-Mitglieder begeistern, hat sich aber im Nachgang der Sendung gegen ein TV-Investment entschieden – siehe hier. Nun gab es wieder einen Erfolg.

Genusskoarl präsentierte Sauce internationalem Publikum

Als einer der Favoriten durfte das Wiener Startup nicht nur hoffen, sondern wurde auch eingeladen auf der HOGA-Messe von 12. bis 14. Jänner 2025 auszustellen und ihre Bio-Fischsauce (mit Umami-Geschmack) einem internationalen Publikum zu präsentieren, wie Traugott sagt: „Dass wir dort vor Ort sein und unser Produkt im Rahmen der Eröffnungsfeier pitchen durften, war schon ein Höhepunkt. Es ist eine unglaubliche Anerkennung unserer Arbeit und zeigt, dass unsere Bemühungen um Nachhaltigkeit und Qualität auch über die Grenzen Österreichs hinaus geschätzt werden.“

Die Preisverleihung fand im Rahmen der Gastgeber-Messe in Nürnberg statt, einer der größten Branchenveranstaltungen Deutschlands. Die endgültige Entscheidung fiel durch ein Publikumsvoting, bei dem nicht nur die Jury, sondern auch die Messebesucher von dem Produkt überzeugt wurden.

„Kein neues Produkt, jedoch…“

„Fischsaucen an und für sich sind zwar kein neues Produkt“, erklärt Frank-Ulrich John, Geschäftsführer des Trägerverbandes der Award-Veranstaltung DEHOGA Bayern, „die Innovation von Genusskoarl liegt jedoch in der besonders nachhaltigen und umweltfreundlichen Produktion einer Bio-Fischsauce. Das Produkt wird dabei nicht aus eigens betriebenem Fischfang, sondern aus Teilen von Bio-Forellen und -Saiblingen hergestellt, die beim Filetieren übrigbleiben. Getreu dem ‚Nose-to-tail-Prinzip‘ wird der Zero-Waste-Gedanke auf konsequente Weise umgesetzt – und das nicht am anderen Ende der Welt, sondern ohne lange Lieferwege direkt vor der Haustür. Und das Besondere daran ist, dass diese Fischsauce nicht nur auf dem Markt befindlichen Produkten irgendwie geschmacklich nahekommt, sondern sie bei weitem übertrifft.“

Traugott zur Auszeichnung: „Der Gastro Innovation Award 2025 bedeutet uns sehr viel, denn er bestätigt erneut, dass wir mit unserer Bio-Fischsauce ein außergewöhnliches Produkt geschaffen haben. Nach den Auszeichnungen zum Bio-Produkt des Jahres und dem prestigeträchtigen Great Taste Award zeigt dieser Erfolg, dass unser Fokus auf Nachhaltigkeit, Regionalität und Qualität auch in der Spitzengastronomie geschätzt wird.“

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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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