16.07.2018

Cointed: „Wurde von meinen Partnern im Stich gelassen“

Nach offenkundigen Schwierigkeiten bei der Auszahlung an Kunden und im Lichte mehrerer kursierender Vorwürfe meldet sich Cointed-Gründer Wolfgang Thaler nach langer Zeit erstmals zu Wort - mit einer Video-Botschaft aus China.
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Screenshot: Wolfgang Thaler in seiner Video-Botschaft
Screenshot: Wolfgang Thaler in seiner Video-Botschaft

Bereits seit einiger Zeit erreichen uns in der Brutkasten-Redaktion immer wieder Mails, in denen Beschwerden über das Krypto-Startup Cointed, das vor einigen Jahren im Tiroler Kufstein startete, vorgebracht werden. Meistens lautet der Vorwurf, dass Auszahlungen nicht getätigt werden. Der Kunden-Support sei nicht erreichbar und die Büros in Kufstein seien nicht besetzt. Auch schwerwiegende Vorwürfe bis hin zu betrügerischen Absichten werden vorgebracht. Ähnliche Aussagen werden in großer Zahl in den Google-Rezensionen getätigt. Immer wieder wird dabei auch ein Zusammenhang von Cointed mit dem Fall Optioment hergestellt.

Mitgründer Wolfgang Thaler meldet sich aus China

Auf Anfrage wurde der Brutkasten von Cointed nun auf eine neue Video-Botschaft verwiesen, die Mitgründer Wolfgang Thaler heute über die Facebook-Page der Cointed GmbH, die sich bereits seit einiger Zeit im Besitz der Cointed Limited mit Sitz in Hong Kong befindet, ausspielte. Der Co-Founder liest dabei in einem abgedunkelten Raum – nach eigenen Angaben in China – eine Botschaft ab, die er an die Kunden hat.

„Die gesamte Verantwortung liegt nun auf meinen Schultern“

Gleich zu Beginn stellt er klar: „Meine beiden Partner haben mich im Stich gelassen. Die gesamte Verantwortung liegt nun auf meinen Schultern“. Nicht ganz klar ist, wer die beiden angesprochenen Partner sind. Der erste Co-Founder hatte das Unternehmen, wie schon vor einigen Monaten gegenüber dem Brutkasten kommuniziert wurde, bereits im Herbst verlassen. Er wurde später, wie von mehreren Medien berichtet, von den zuständigen Ermittlern im Fall Optioment unter die Lupe genommen. Übrig blieben – soweit nachvollziehbar – Charli Aho und Daniil Orlov, die zu einem früheren Zeitpunkt als weitere Co-Founder kommuniziert worden waren. Diese waren über eine kolportierte Fusion des Startups mit dem Wiener Startup Crypto Unity zum Unternehmen gekommen – die genauen Umstände dieses Vorgangs sind nicht ganz nachvollziehbar.

„Schwerwiegende Konsequenzen“ für Orlov?

Orlov wird jedoch später in der Video-Botschaft von Thaler als „der bei uns in der Firma [für Mining] zuständige Herr“ genannt. Er habe Orlov aufgefordert, bis Ende der Woche einen detaillierten Bericht zum Bereich Mining zu erstellen. „Sollte er meinen Anweisungen nicht Folge leisten, wird das schwerwiegende Konsequenzen für ihn nach sich ziehen“, sagt Thaler in diesem Zusammenhang, was das Gesamtbild nicht klarer macht.

„Große finanzielle Schwierigkeiten“

Nach und nach geht der Mitgründer im Video verschiedene Vorwürfe durch. Einen Zusammenhang mit Optioment weist er dabei entschieden zurück, räumt aber ein: „Richtig ist, dass es im Zuge dieses Verdachts zu einer Hausdurchsuchung in einem unserer Büros in Kufstein kam. Dabei wurden unzählige Daten beschlagnahmt. Nach dieser Aktion mussten wir unsere ATMs für ein Wochenende vom Server nehmen, was einen finanziellen Ausfall verursachte“. Zudem sei Cointed Opfer eines Betrugs geworden, wobei ein „hoher sechsstelliger Betrag“ gestohlen worden sei, behauptet Thaler. Man habe daraufhin den Exchange offline genommen und bearbeite seitdem Aufträge manuell. All das habe zu „großen finanziellen Schwierigkeiten“ geführt. Man sei aber nun soweit, das Geld von den Betrügern per Anwalt zurückfordern zu können.

„Attacken auf Mitarbeiter“

Er befinde sich derzeit in China, sagt Thaler, „nicht um unterzutauchen, oder Gelder verschwinden zu lassen“. Er treffe dort Investoren, mit denen er eine Strategie entwickeln wolle, „um eine drohende Insolvenz abzuwenden“. Auch die nicht besetzten Büros in Kufstein spricht Thaler an. Er habe die Mietverträge dort gekündigt. Cointed habe nur mehr drei Mitarbeiter im Tiroler Gründungsort, die nun von zuhause aus arbeiten würden. Damit wolle er sie auch vor Attacken schützen, die in letzter Zeit immer wieder passiert seien. „Ich habe auch für den Standort in Wien angeordnet, dass jeder Mitarbeiter, der seine Arbeit von zuhause aus machen kann, das tun soll“, sagt Thaler.

„Allen Kunden ihre Einlagen zurückerstatten“

In einem ersten Schritt zur Rettung des Unternehmens habe er alle General Bytes-Automaten verkauft (Anm. Bitcoin ATMs eines tschechischen Herstellers, der seinerseits Vorwürfe gegenüber Cointed vorgebracht hatte), sagt Thaler. Auch der Exchange soll verkauft werden. „Mit diesen Geldern möchte ich dann allen Kunden ihre Einlagen zurückerstatten“. Dass der Support nicht antwortet, erklärt Thaler einerseits damit, dass er dem Team in den vergangenen Wochen keine Antworten geben konnte, andererseits mit schlichter Überforderung.

Thaler schließt: „Ich werde alles in meiner Macht stehende tun, um die Cointed GmbH zu retten und ihnen ihr hart verdientes Geld zurück zu überweisen. Bis dahin bitte ich Sie noch, ein wenig Geduld zu haben“.

Viele offene Fragen

Das Statement des Co-Gründers lässt freilich einige Fragen offen. Die tatsächliche finanzielle Situation des Unternehmens ist ebenso unklar, wie die rechtliche. Schließlich spricht Thaler nur die von ihm ursprünglich mitgegründete Cointed GmbH an, die ja im Besitz der Cointed Limited in Hong Kong ist. Deren Besitzverhältnisse sind wiederum nicht öffentlich einsehbar. Auch zu den Geldern, die mit dem ICO eingenommen wurden, macht Thaler nur unklare Aussagen und verweist auf eine Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt.

Völlig unklar ist auch, um wen es sich bei den von Thaler angesprochenen Betrügern handelt – schließlich will er das Geld ja vor Gericht zurückfordern, muss also selbst inzwischen wissen, wer es ist.

Ob es zu den versprochenen Auszahlungen kommt, wird sich wohl in den kommenden Wochen zeigen. Ein wenig Licht bringen Thalers Aussagen jedenfalls in die relativ undurchsichtige Lage des Startups. Bis man jedoch stichfeste Aussagen über die Vorgänge bei Cointed treffen kann, wird es wohl noch etwas dauern.

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Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

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An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

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Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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