16.07.2018

Cointed: „Wurde von meinen Partnern im Stich gelassen“

Nach offenkundigen Schwierigkeiten bei der Auszahlung an Kunden und im Lichte mehrerer kursierender Vorwürfe meldet sich Cointed-Gründer Wolfgang Thaler nach langer Zeit erstmals zu Wort - mit einer Video-Botschaft aus China.
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Screenshot: Wolfgang Thaler in seiner Video-Botschaft
Screenshot: Wolfgang Thaler in seiner Video-Botschaft

Bereits seit einiger Zeit erreichen uns in der Brutkasten-Redaktion immer wieder Mails, in denen Beschwerden über das Krypto-Startup Cointed, das vor einigen Jahren im Tiroler Kufstein startete, vorgebracht werden. Meistens lautet der Vorwurf, dass Auszahlungen nicht getätigt werden. Der Kunden-Support sei nicht erreichbar und die Büros in Kufstein seien nicht besetzt. Auch schwerwiegende Vorwürfe bis hin zu betrügerischen Absichten werden vorgebracht. Ähnliche Aussagen werden in großer Zahl in den Google-Rezensionen getätigt. Immer wieder wird dabei auch ein Zusammenhang von Cointed mit dem Fall Optioment hergestellt.

Mitgründer Wolfgang Thaler meldet sich aus China

Auf Anfrage wurde der Brutkasten von Cointed nun auf eine neue Video-Botschaft verwiesen, die Mitgründer Wolfgang Thaler heute über die Facebook-Page der Cointed GmbH, die sich bereits seit einiger Zeit im Besitz der Cointed Limited mit Sitz in Hong Kong befindet, ausspielte. Der Co-Founder liest dabei in einem abgedunkelten Raum – nach eigenen Angaben in China – eine Botschaft ab, die er an die Kunden hat.

„Die gesamte Verantwortung liegt nun auf meinen Schultern“

Gleich zu Beginn stellt er klar: „Meine beiden Partner haben mich im Stich gelassen. Die gesamte Verantwortung liegt nun auf meinen Schultern“. Nicht ganz klar ist, wer die beiden angesprochenen Partner sind. Der erste Co-Founder hatte das Unternehmen, wie schon vor einigen Monaten gegenüber dem Brutkasten kommuniziert wurde, bereits im Herbst verlassen. Er wurde später, wie von mehreren Medien berichtet, von den zuständigen Ermittlern im Fall Optioment unter die Lupe genommen. Übrig blieben – soweit nachvollziehbar – Charli Aho und Daniil Orlov, die zu einem früheren Zeitpunkt als weitere Co-Founder kommuniziert worden waren. Diese waren über eine kolportierte Fusion des Startups mit dem Wiener Startup Crypto Unity zum Unternehmen gekommen – die genauen Umstände dieses Vorgangs sind nicht ganz nachvollziehbar.

„Schwerwiegende Konsequenzen“ für Orlov?

Orlov wird jedoch später in der Video-Botschaft von Thaler als „der bei uns in der Firma [für Mining] zuständige Herr“ genannt. Er habe Orlov aufgefordert, bis Ende der Woche einen detaillierten Bericht zum Bereich Mining zu erstellen. „Sollte er meinen Anweisungen nicht Folge leisten, wird das schwerwiegende Konsequenzen für ihn nach sich ziehen“, sagt Thaler in diesem Zusammenhang, was das Gesamtbild nicht klarer macht.

„Große finanzielle Schwierigkeiten“

Nach und nach geht der Mitgründer im Video verschiedene Vorwürfe durch. Einen Zusammenhang mit Optioment weist er dabei entschieden zurück, räumt aber ein: „Richtig ist, dass es im Zuge dieses Verdachts zu einer Hausdurchsuchung in einem unserer Büros in Kufstein kam. Dabei wurden unzählige Daten beschlagnahmt. Nach dieser Aktion mussten wir unsere ATMs für ein Wochenende vom Server nehmen, was einen finanziellen Ausfall verursachte“. Zudem sei Cointed Opfer eines Betrugs geworden, wobei ein „hoher sechsstelliger Betrag“ gestohlen worden sei, behauptet Thaler. Man habe daraufhin den Exchange offline genommen und bearbeite seitdem Aufträge manuell. All das habe zu „großen finanziellen Schwierigkeiten“ geführt. Man sei aber nun soweit, das Geld von den Betrügern per Anwalt zurückfordern zu können.

„Attacken auf Mitarbeiter“

Er befinde sich derzeit in China, sagt Thaler, „nicht um unterzutauchen, oder Gelder verschwinden zu lassen“. Er treffe dort Investoren, mit denen er eine Strategie entwickeln wolle, „um eine drohende Insolvenz abzuwenden“. Auch die nicht besetzten Büros in Kufstein spricht Thaler an. Er habe die Mietverträge dort gekündigt. Cointed habe nur mehr drei Mitarbeiter im Tiroler Gründungsort, die nun von zuhause aus arbeiten würden. Damit wolle er sie auch vor Attacken schützen, die in letzter Zeit immer wieder passiert seien. „Ich habe auch für den Standort in Wien angeordnet, dass jeder Mitarbeiter, der seine Arbeit von zuhause aus machen kann, das tun soll“, sagt Thaler.

„Allen Kunden ihre Einlagen zurückerstatten“

In einem ersten Schritt zur Rettung des Unternehmens habe er alle General Bytes-Automaten verkauft (Anm. Bitcoin ATMs eines tschechischen Herstellers, der seinerseits Vorwürfe gegenüber Cointed vorgebracht hatte), sagt Thaler. Auch der Exchange soll verkauft werden. „Mit diesen Geldern möchte ich dann allen Kunden ihre Einlagen zurückerstatten“. Dass der Support nicht antwortet, erklärt Thaler einerseits damit, dass er dem Team in den vergangenen Wochen keine Antworten geben konnte, andererseits mit schlichter Überforderung.

Thaler schließt: „Ich werde alles in meiner Macht stehende tun, um die Cointed GmbH zu retten und ihnen ihr hart verdientes Geld zurück zu überweisen. Bis dahin bitte ich Sie noch, ein wenig Geduld zu haben“.

Viele offene Fragen

Das Statement des Co-Gründers lässt freilich einige Fragen offen. Die tatsächliche finanzielle Situation des Unternehmens ist ebenso unklar, wie die rechtliche. Schließlich spricht Thaler nur die von ihm ursprünglich mitgegründete Cointed GmbH an, die ja im Besitz der Cointed Limited in Hong Kong ist. Deren Besitzverhältnisse sind wiederum nicht öffentlich einsehbar. Auch zu den Geldern, die mit dem ICO eingenommen wurden, macht Thaler nur unklare Aussagen und verweist auf eine Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt.

Völlig unklar ist auch, um wen es sich bei den von Thaler angesprochenen Betrügern handelt – schließlich will er das Geld ja vor Gericht zurückfordern, muss also selbst inzwischen wissen, wer es ist.

Ob es zu den versprochenen Auszahlungen kommt, wird sich wohl in den kommenden Wochen zeigen. Ein wenig Licht bringen Thalers Aussagen jedenfalls in die relativ undurchsichtige Lage des Startups. Bis man jedoch stichfeste Aussagen über die Vorgänge bei Cointed treffen kann, wird es wohl noch etwas dauern.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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