06.12.2024
INVESTMENT

Wohnwagon sichert sich Investment von Epoona und Raiffeisen Beteiligungsholding

Das niederösterreichische Unternehmen Wohnwagon, bekannt für seine nachhaltigen Holzhäuser, gewinnt mit der Beteiligungsgesellschaft Epoona und der Raiffeisen Beteiligungsholding neue Partner dazu.
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Führungsebene: Theresa Mai und Lothar Stadler (c) Wohnwagon
Führungsebene: Theresa Mai und Lothar Stadler (c) Wohnwagon

Im vergangenen Jahr feierte Wohnwagon sein zehnjähriges Jubiläum. Aus der Vision, Wohnen nachhaltiger zu gestalten, entstand ein modulares Wohnkonzept, das auf Ressourcenschonung setzt. Bis heute realisierte das Unternehmen bereits über 150 Projekte in der DACH-Region. Der erste Prototyp wurde damals durch ein Crowdinvestment von 100 Kleininvestor:innen finanziert – brutkasten berichtete.

Nach der Erweiterung der Produktpalette – von Tiny Houses hin zu modularen Massivholzhäusern mit bis zu 500 Quadratmetern Wohnfläche – verkündet Wohnwagon nun das nächste Investment und eine große Veränderung in der Führungsebene.

Fokus auf Wachstum und Optimierung der modularen Bauweise

Mit Epoona und der Raiffeisen Beteiligungsholding als neue Gesellschafter an Bord strebt Wohnwagon einen konsequenten Wachstumskurs an. Im Mittelpunkt bleibt die modulare Bauweise, die nicht nur Nachhaltigkeit, sondern auch eine effiziente und schnelle Bauweise verspricht.

Gründer Christian Frantal betont die langfristigen Ziele des Unternehmens: „Vor zehn Jahren sind wir mit viel Pioniergeist gestartet – nun möchten wir mit unseren neuen Partnern zu einem starken Mittelstandsbetrieb wachsen. Mit der neuen Partnerschaft holen wir viel operatives Know-how, Erfahrung und Finanzierungsmöglichkeiten in das Unternehmen. Ich freue mich auf die nächsten Wachstumsschritte – es ist höchste Zeit für zukunftsfähige Wohnlösungen, auch außerhalb der Nische“.

Wohnwagon erhält Finanzierungspaket von neuen Partnern

Die bisherigen Gesellschafter von Wohnwagon bleiben weiterhin am Unternehmen beteiligt. Die neuen Partner, Epoona und die Raiffeisen Beteiligungsholding, haben im Rahmen der Partnerschaft Anteile der Co-Founder übernommen. Im Gegenzug erhielt Wohnwagon ein Finanzierungspaket zur Unterstützung seines Wachstumskurses. Über die Höhe des Investments wollte das Unternehmen gegenüber brutkasten keine genaueren Angaben machen – es handele sich aber um „ein beachtliches Investment“.

Epoona-Founder Werner Töpfl zeigt sich überzeugt: „Mit unserem Investment stärken wir gezielt Unternehmen, die nachhaltige Werte schaffen. Wohnwagon leistet dabei einen besonderen Beitrag zu den Sustainable Development Goals (SDGs 11-13) der Vereinten Nationen“.

Lothar Stadler verstärkt die Führungsebene

Eine weitere große Veränderung steht bei Wohnwagon in der Geschäftsführung an: Lothar Stadler, Partner bei Epoona, verstärkt das Unternehmen als zweiter Geschäftsführer neben Theresa Mai. Gegenüber brutkasten sagt er: „Wir möchten das Ganze auf die nächste Ebene heben, wir möchten viel effizienter arbeiten und neue Kundengruppen ansprechen wie z.B. Hotels. Das sind alles Dinge, für die ich verantwortlich sein werde“. Momentan sei man unter anderem in Kundengesprächen mit Projektentwicklern aus dem Tourismus in der Steiermark und in Tirol.

Wohnwagon als mobile und nachhaltige Alternative

Theresa Mai und Christian Frantal gründeten Wohnwagon mit Sitz in Gutenstein mit einer klaren Mission: sie wollten ein nachhaltiges und ressourcenschonendes Wohnkonzept entwickeln. Das Resultat sind autarke Holzhäuser, die modular aufgebaut und „auf das Wesentliche reduziert“ sind.

Die Häuser bestehen aus Massivholz, isoliert mit natürlicher Schafwolle, und werden auf Schraubfundamenten errichtet – ganz ohne Beton oder Bodenversiegelung. Dadurch bieten sie laut dem Unternehmen eine umweltfreundliche und mobile Alternative zum klassischen Micro-House. Dank der Verwendung von Naturmaterialien würden die Holzhäuser außerdem nicht nur Ressourcen sparen, sondern auch langfristig Energie- und Wartungskosten reduzieren.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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